Parlamentskorrespondenz Nr. 461 vom 05.05.2022

Finanzausschuss: Energielenkungsgesetz sieht Schutz von gespeicherten Gasmengen bis zu 50% vom Jahresverbrauch vor

Gewessler sieht die auf drei Jahre befristete Maßnahme als wichtigen Beitrag zur Befüllung der Speicher

Wien (PK) –  Auf Basis des Energielenkungsgesetzes kann der Staat in Notfällen auf das in Österreich lagernde Gas zugreifen und es nach Dringlichkeit verteilen. Um dennoch die industriellen Großabnehmer und –verbraucher nicht vom Speichern von Reserven abzuhalten, wurde heute im Finanzausschuss beschlossen, dass gespeichertes Gas im Ausmaß von 50% des Jahresverbrauchs von etwaigen Lenkungsmaßnahmen ausgenommen ist. Diese auf drei Jahre befristete Maßnahme sei vor allem auf kurze Sicht wichtig und soll dazu beitragen, dass bis zum Herbst die Speicher gefüllt sind, unterstrich Klimaministerin Leonore Gewessler, denn man müsse für alle Eventualitäten gewappnet sein. Ziel sei eine krisenfeste und unabhängige Gasversorgung, die aber nur schrittweise erreicht werden könne. Die Novelle zum Energielenkungsgesetz wurde mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, SPÖ und NEOS mitgetragen.

Im Zuge der Debatte brachten die Regierungsfraktionen noch einen Antrag auf Änderung des Gaswirtschaftsgesetzes ein, das die Einführung von sogenannten Market Makern zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit beinhaltet. Bei dieser sehr technischen Materie geht es um die Erweiterung des Instrumentariums zur Beschaffung von Ausgleichsenergie, die auch tatsächlich gespeichert werde muss, erklärte Gewessler. Im Prinzip habe man sich dabei am Vorgehen in Deutschland orientiert.

Da es in diesem Bereich noch sehr viel offene Fragen gebe, werde die SPÖ der Änderung des Gaswirtschaftsgesetzes im Ausschuss nicht zustimmen, kündigte Finanzsprecher Kai Jan Krainer an. Es gebe von Seiten seiner Fraktion einen "fixen Willen" zu einer Lösung, diese hänge jedoch davon ab, ob bis zur zweiten und dritten Lesung noch Gespräche mit dem Klub geführt werden. Da beide Materien Verfassungsbestimmungen enthalten, ist für das endgültige Inkrafttreten jeweils eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.

Auf der Agenda standen zudem zahlreiche Initiativen der Opposition, die allesamt vertagt wurden. Den NEOS ging es vor allem um eine Stärkung und eine Förderung der zweiten und dritten Säule des Pensionssystems. Die SPÖ legte Anträge vor, in denen mehr Steuergerechtigkeit, die Anhebung der Diäten für Dienstreisen und des Kilometergelds sowie eine bundeseinheitliche Unterstützung für Feuerwehren gefordert wurden. Die Freiheitlichen wiederum zeigten sich besorgt über eine mögliche Abschaffung der Pendlerpauschale.

Novelle zum Energielenkungsgesetz beschränkt Zugriff auf gespeichertes Gas für die nächsten drei Jahre

Gasmengen, die von Endverbrauchern oder von beauftragten Dritten eingespeichert wurden, sollen vor Lenkungsmaßnahmen, die das Eigentum bzw. die Verfügungsgewalt über solche Mengen beschränken, grundsätzlich geschützt werden, heißt es im Antrag von ÖVP und Grünen (2502/A). Ausnahmen sind nur vorgesehen, wenn dieser Maßnahme internationale Verpflichtungen entgegen stehen oder die Stabilität des Gasnetzes gefährdet sei, erläuterte Bundesministerin Gewessler. Generell soll mit dem Gesetz aber ein Anreiz zur vorsorglichen Einspeicherung für den eigenen Bedarf geschaffen werden.

Um ein Horten von Gasmengen zu vermeiden, soll sich der Schutz mengenmäßig auf einen Anteil von 50% des Jahresverbrauchs beschränken. Sollten zur Abwendung oder Behebung von Störungen der heimischen Energieversorgung Lenkungsmaßnahmen erforderlich sein, dann wird der Kaufpreis samt Speicherkosten und Netznutzungsentgelten ersetzt. Die bisher nur für feste und flüssige Energieträger geltende Entschädigungsregelung wird somit auch für Lenkungsmaßnahmen im Bereich Elektrizität und Erdgas nachvollzogen. Die Maßnahme richtet sich primär an Großabnehmer, steht aber auch allen Endverbrauchern offen. Die auf drei Jahre befristete Maßnahme gilt rückwirkend ab dem 27. April 2022 und soll am 31. Mai 2025 auslaufen. Außerdem wird festgelegt, dass auch das Wirtschaftsministerium im Energielenkungsbeirat vertreten sein soll.

Rebecca Kirchbaumer (ÖVP) begrüßte die Gesetzesinitiative, weil bisher der Staat bei Versorgungskrisen auf 100% des gespeicherten Gases Zugriff hatte. Außerdem seien nun auch die Entschädigungszahlungen sichergestellt.

Abgeordneter Hubert Fuchs (FPÖ) beklagte, dass die Abänderungen wieder einmal sehr spät eingelangt seien. Weiters sprach er die im Gesetz vorgesehene Verordnungsermächtigung für die Ministerin sowie die prognostizierten Kosten an.

NEOS-Vertreter Gerald Loacker bezeichnete den Antrag als logischen Schritt, vermisste jedoch konkrete Pläne von Seiten der Regierung, wie ausfallende Gasliefermengen substituiert werden können.

Gerade in Zeiten einer Krise hätte er sich von den Regierungsfraktionen erwartet, dass sie rechtzeitig Gespräche mit der Opposition führen, nahm Christoph Matznetter (SPÖ) Bezug auf die notwendige Zweidrittelmehrheit.

Bundesministerin Leonore Gewessler informierte darüber, dass die "geschützten Gasmengen" auf drei Jahre befristet seien, die Entschädigungszahlungen würden aber darüber hinaus gelten. Abgeordnetem Fuchs gegenüber stellte sie fest, dass die zusätzlichen Speicherkosten durch das Budget gedeckt seien. Es würde ein finanzieller Rahmen von rund 5 Mrd. € zur Verfügung stehen, konkrete Kostenschätzungen seien aber angesichts der volatilen Preisentwicklungen kaum möglich. Ihr Ressort arbeite täglich mit Hochdruck daran, für alle Extremszenarien vorbereitet zu sein, versicherte sie, aber sie rede nicht gerne über "ungelegte Eier". Da Österreich aber zu 80% vom russischen Gas abhängig sei, können diese Mengen nicht von einem Tag auf den anderen ersetzt werden. Was den Vergleich mit Deutschland angeht, so gab die Ressortchefin zu bedenken, dass dort viele Verträge ausgelaufen seien und damit Diversifizierungen leichter möglich wurden.

NEOS schlagen Maßnahmenpaket zur Stärkung der zweiten und dritten Säule vor

Insgesamt vier Initiativen zum Themenkomplex Pensionen und Förderung der zweiten und dritten Säule haben die NEOS vorgelegt, die allesamt vertagt wurden. So setzte sich Gerald Loacker unter anderem für die Schaffung eines Generalpensionskassenvertrags ein, wie dies auch im Regierungsprogramm verankert sei. Derzeit würden nämlich nur ein Viertel der unselbständig Erwerbstätigen Zugang zu Pensionskassen haben (2018/A(E)). Ein weiteres Anliegen von ihm ist die Senkung der Versicherungssteuer für private Vorsorgeprodukte (2364/A). Er argumentierte, dass die hohen Steuersätze aus Zeiten stammen würden, in denen die Renditen solcher Verträge die Versicherungssteuer oft bereits im ersten Jahr amortisiert hätten. Darüber hinaus wollen die NEOS das Modell der Zukunftssicherung ausbauen. Im Rahmen der "Zukunftssicherung" können Unternehmen für ihre Mitarbeiter:innen bis zu 300 € abgabenfrei, also ohne Lohnnebenkosten, in Vorsorgeprodukte wie Lebens-, Unfall- oder Krankenversicherungen veranlagen. Die Beschäftigten erhalten diesen Gehaltsbestandteil erst verzögert in Form einer Versicherungsleistung. Die NEOS wollen diesen Betrag mittels Initiativantrag auf 1.200 € anheben (2365/A) und zudem die indirekten Freibeträge für die private Altersvorsorge erhöhen (2470/A).

Der Antragsteller führte bei der Debatte ins Treffen, dass es auch ein staatliches Interesse geben würde, die private Altersvorsorge voranzutreiben und zu fördern. Ein höherer Eigenfinanzierungsrad im Alter würde den Staat nämlich beispielsweise bei etwaigen Pflegeaufwänden entlasten, da laufende Einkommen wie private Zusatzpensionen im Fall einer Pflegebedürftigkeit nach wie vor für die Finanzierung herangezogen werden.

SPÖ für mehr Steuergerechtigkeit, höheres Kilometergeld sowie bessere finanzielle Unterstützung der Feuerwehren

Mit Vertagungsanträgen von Seiten der Regierungsfraktionen waren dann auch die SPÖ-Vorschläge konfrontiert. In einem ihrer Anträge treten die Sozialdemokrat:innen für eine strukturelle Steuerreform ein, die über die reine Abgeltung der kalten Progression hinausgeht und den Steueranteil von den Steuern auf Arbeit hin zu jenen auf Einkommen aus Kapital und Millionärsvermögen verschiebt. Abgeordneter Kai Jan Krainer forderte, die Lohn- und Einkommensteuern so zu senken, dass zumindest 1.000 € jährlich mehr Nettoeinkommen übrig bleiben soll (2459/A(E)). Zudem müsse verhindert werden, dass die kalte Progression zur Reduktion anderer Steuern (z.B. der Konzernsteuer) verwendet wird. Die Mittel der kalten Progression dürfen ausschließlich zur Senkung der Lohn- und Einkommenssteuer – mit besonderem Fokus auf kleine und mittlere Einkommen - samt strukturverändernden Maßnahmen verwendet werden, argumentierte er. Überdies soll der Familienbonus in die Familienbeihilfe integriert werden und höhere Steuern auf Kapitaleinkünfte und sehr hohe Vermögen eingehoben werden.

Ein weiteres Anliegen der Sozialdemokrat:innen ist die Anpassung der Diäten für Dienstreisen, was nach Auffassung der Antragsteller:innen seit vielen Jahren verabsäumt wurde (2363/A). Es müssten endlich die Kaufpreisunterschiede zwischen dem Wohn- und dem Reiseort abgegolten werden. Im Konkreten soll das Taggeld von 26,40 € auf 39,60 € und die Nächtigungspauschale von 15 € auf 24,90 € angehoben werden. Außerdem fordert die SPÖ eine Erhöhung des Kilometergelds für Pkw von 0,42 € auf 0,54 €, und zwar rückwirkend per 1.1.2022.

Im Gegensatz dazu stufte Gerald Loacker (NEOS) das Kilometergeld als zu hoch ein und sprach von einem "populistischem" Antrag. Dagegen legte Christoph Matznetter (SPÖ) heftigen Protest ein und wies darauf hin, sich die Kosten für ein Auto nicht nur im Tanken erschöpfen würden. Außerdem seien viele Arbeitnehmer:innen auf das Auto angewiesen. Abgeordneter Jakob Schwarz (Grüne) war der Auffassung, dass dieses Thema nicht isoliert betrachtet werden sollte und schlug eine Vertagung vor.

In einem weiteren Antrag, der ebenfalls vertagt wurde, machte sich Abgeordneter Max Lercher (SPÖ) für eine bundesweit einheitliche finanzielle Unterstützung für Gemeinden bei der Anschaffung von Gerätschaften der Feuerwehr stark. Es brauche im Sinne der Planungssicherheit einen europarechtskonformen, direkten, bundesweit einheitlich geregelten Zweckzuschuss in Höhe von einem Sechstel der Finanzierungskosten (2155/A(E)). Abgeordnete Ulrike Fischer (Grüne) begründete den Vertagungsantrag in diesem Fall mit der geplanten Erhöhung des Katastrophenfonds von 95 Mio. € auf 110 Mio. €.

FPÖ will Pendlerpauschale absichern

Neuerlich vertagt wurde ein FPÖ-Entschließungsantrag zum Thema Pendlerpauschale (387/A(E)). Der freiheitliche Abgeordneter Hubert Fuchs befürchtete, dass unter dem Deckmantel der Ökologisierung eine Reduktion oder gänzliche Abschaffung der Pendlerpauschale geplant sei. Es herrsche große Unsicherheit unter den Pendler:innen, die aus beruflichen Umständen nicht auf ihr Auto verzichten könnten. Er fordert daher die Bundesregierung dazu auf, weiterhin ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.

Laut Abgeordnetem Jakob Schwarz (Grüne) sei diese Sorge unbegründet, zumal die Regierung gerade die Pendlerpauschale erhöht habe, um soziale Härten abzufedern. (Schluss Finanzausschuss) sue