Parlamentskorrespondenz Nr. 482 vom 10.05.2022

Rechnungshofausschuss diskutiert Einkommensbericht für Unternehmen und Einrichtungen des Bundes

Beschäftigte in Finanz- und Versicherungsbranche am besten bezahlt

Wien (PK) – Der Rechnungshofausschuss befasste sich heute mit dem Bericht des Prüforgans zu den durchschnittlichen Einkommen der im Einflussbereich des Bundes befindlichen Unternehmen und Einrichtungen für die Jahre 2019 und 2020. Spitzenreiter ist die Branche "Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen", wo die Beschäftigten 2020 mit durchschnittlich 94.700 € die höchsten Beträge bezogen.

Einkommensbericht für Unternehmen des Bundes: Beschäftigte verdienen durchschnittlich 57.300 € pro Jahr

Alle zwei Jahre veröffentlicht der Rechnungshof den Bericht "Durchschnittliche Einkommen und zusätzliche Leistungen für Pensionen der öffentlichen Wirtschaft des Bundes 2019 und 2020" (III-489 d.B.), die seiner Kontrolle unterliegen. Was die Zahlen für das Jahr 2020 betrifft, wurden dazu bei 426 Unternehmen und Einrichtungen die Daten zu 1.558 Aufsichtsratsmitgliedern, 655 Mitgliedern von Vorständen beziehungsweise Geschäftsführungen und 245.494 Beschäftigten erhoben. Die durchschnittlichen Einkommen der Mitglieder des Vorstands beziehungsweise der Geschäftsführung betrugen im Jahr 2020 220.600 €. Der mit 407.100 € höchste Wert fand sich in der Branche "Verkehr und Lagerei". Über alle Branchen hinweg erzielten die Beschäftigten im Jahr 2020 ein durchschnittliches Einkommen von 57.300 €, wobei in der Branche "Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen" mit 94.700 € die höchsten Beträge bezogen wurden. Die geringsten Gehälter erhielten die Beschäftigten in der Branche "Beherbergung und Gastronomie" mit durchschnittlich 28.200 €.

Bei den Aufsichtsräten betrug der Frauenanteil laut dem Bericht 34,2%. Dies bedeutet eine Steigerung um 31,4% gegenüber 2018. Weibliche Aufsichtsratsmitglieder erhielten im Jahr 2020 im Durchschnitt 4.719 € und somit 89,6% im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen (5.268 €). 2018 lag dieser Wert noch bei 83,5%. Im Bereich des Vorstands bzw. der Geschäftsführung lag der Frauenanteil 2020 bei 22,1%. Die Einkommen der weiblichen Vorstandsmitglieder beziehungsweise der Geschäftsführerinnen betrugen durchschnittlich 179.400 € oder 77,3% gegenüber den männlichen Pendants (232.207 €). 2018 lagen sie noch bei 79,4% der Durchschnittsbezüge. Der Einkommensbericht für die Jahre 2019 und 2020 wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.

Alle sich zu Wort gemeldeten Abgeordneten begrüßten den umfangreichen Bericht des Rechnungshofes. Laut Elisabeth Götze (Grüne) liefert der Bericht "einen wichtigen Beitrag, um Hintergründe zu verstehen und Verbesserungen anzuregen". Die Grünen-Mandatarin interessierte sich für die Verbesserungsvorschläge des Rechnungshofes zum Bericht. Für Franz Hörl (ÖVP) sind die Einkommensunterscheide zwischen Männern und Frauen sowie das Absinken des Frauenanteils im Bereich der Vorstände nicht zu akzeptieren. Hier gebe es Handlungsbedarf, so der ÖVP-Abgeordnete.

Um ein genaueres Bild der aktuellen Einkommenssituation zu bekommen, erwog Ausschussvorsitzender Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS) die Miteinbeziehung der Unternehmen mit Bundesländer- und Gemeindebeteiligungen in den Bericht. Außerdem fragte er nach den Möglichkeiten eines einfacheren Datenerhebungssystems.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Preissituation bezeichnete Philip Kucher (SPÖ) die durchschnittlichen Einkommen in der Energiewirtschaft als "blanken Hohn". "Hier muss die Politik handeln", so Kucher. FPÖ-Mandatar Peter Schmiedlechner (FPÖ) sah die Bezüge der Aufsichtsräte im Vergleich zu Arbeiter:innen und Angestellten kritisch.

Die Erhebung der Durchschnittsgehälter sei die verfassungsmäßig übertragene Aufgabe des Prüforgans, erläuterte eine Expertin des Rechnungshofes gegenüber den Abgeordneten. Änderungen, wie etwa die Miteinbeziehung von Unternehmen mit Landes- oder Gemeindebeteiligungen, würden dem Gesetzgeber obliegen. Zur Frage nach den Vorschlägen zur Verbesserung der Aussagekraft des Berichts, verwies die Expertin auf die Möglichkeit zur Verwendung von Daten der Statistik Austria. Diese sitze auf einem "Datenschatz", da sie Zugänge zu Daten der Sozialversicherungsträger sowie zu Lohndaten habe. Zudem müsse man weg vom Fokus auf Durchschnittseinkommen, da in der aktuellen Form Rückschlüsse auf individuelle Gehälter nicht möglich seien.

Was die Gleichstellung von Frauen und Männer betrifft, sei es dem Rechnungshof ein großes Anliegen, den Gender Pay Gap darzustellen. Sollte ein Unternehmen keine geschlechterspezifischen Daten liefern, fordere man die Unternehmen dazu auf, man habe aber grundsätzlich dazu keine Durchsetzungsmöglichkeit, so die Expertin.

Weitere Rechnungshofberichte vertagt

Der ebenfalls auf der Tagesordnung stehende Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes für das Jahr 2021 (III-509 d.B.) wurde im Ausschuss einstimmig vertagt. Zur Fristwahrung vertagt wurden zudem die Berichte betreffend Gesundheitsdaten zur Pandemiebewältigung im ersten Jahr der COVID-19-Pandemie (III-508 d.B.), Österreichische Post AG – Qualität der Brief- und Paketzustellung im Universaldienst (III-530 d.B.), Asylbetreuungseinrichtungen des Bundes (III-538 d.B.), Österreichische Entwicklungsbank AG (III-545 d.B.), Kapitalertragsteuer-Erstattungen nach Dividendenausschüttungen (Follow-up-Überprüfung) (III-567 d.B.), Nachhaltige Entwicklungsziele der Vereinten Nationen, Umsetzung der Agenda 2030 in Österreich (Follow-up-Überprüfung) (III-568 d.B.), Errichtung der S 10 – Mühlviertler Schnellstraße (Follow-up-Überprüfung) (III-569 d.B.), Ausgewählte Tourismusförderungen des Bundes (III-592 d.B.), WasserCluster Lunz – Biologische Station GmbH des Bundes (III-602 d.B.), Auftragsvergaben von Bauleistungen durch die ASFINAG und die ÖBB (III-606 d.B.), Aufsichtsräte: Auswahlprozess in Ministerien (III-608 d.B.), COVID-19 – Struktur und Umfang der finanziellen Hilfsmaßnahmen: Datenaktualisierung (III-612 d.B.), COVID-19-Kurzarbeit (III-577 d.B.) sowie betreffend Koordination der Cyber-Sicherheit (III-623 d.B.). (Schluss Rechnungshofausschuss) med


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