Parlamentskorrespondenz Nr. 570 vom 25.05.2022

COVID-19-Impfpflicht bleibt bis Ende August 2022 ausgesetzt

Hauptausschuss stimmt Verordnung des Gesundheitsministers zu

Wien (PK) - Die COVID-19-Impfpflicht bleibt bis Ende August 2022 ausgesetzt. Der Hauptausschuss stimmte der entsprechenden Verordnung des Gesundheitsministers (172/HA) heute ohne die Stimmen der SPÖ zu. Konkret werden die Pflicht zur Impfung gegen COVID-19, die geltenden Ausnahmen und das digitale Ausnahmenmanagement sowie die Strafen bei Verstoß bis 31. August 2022 weiterhin nicht angewendet.

Einhellige Zustimmung gab es für die Nominierung von zwei Richter:innen für das Gericht der Europäischen Union sowie für die Ernennung einer österreichischen Vertreterin als Mitglied des Verwaltungsrats der Europäischen Investitionsbank.

Rauch: Scharfstellen der Impfpflicht derzeit nicht geboten

Die Impfpflichtkommission sei in ihrem zweiten Bericht wenig überraschend zur selben Schlussfolgerung wie beim ersten Bericht gekommen, weil sich die epidemiologische Lage nicht verändert habe, berichtete Gesundheitsminister Johannes Rauch. Aufgrund der Infektionslage sei ein Scharfstellen der Impfpflicht derzeit nicht geboten, laute die Einschätzung der Kommission. Gleichzeitig müssten aber Vorbereitungen für den Herbst getroffen werden, was mit dem Variantenmanagementplan passiere. Der Minister kündigte zudem wohnortnahe Aufklärungs- und Impfangebote ab Ende August an, um die Menschen von der Impfung zu überzeugen.

Ralph Schallmeiner (Grüne) betonte, man bringe das Gesetz so zur Anwendung, wie es geschrieben wurde, und zwar flexibel. Wenn die Impfpflichtkommission, die zentraler Bestandteil des Gesetzes sei, zu dem Schluss komme, dass die Impfpflicht derzeit nicht scharfgestellt werden sollte, folge man der Empfehlung natürlich. Auch Nikolaus Scherak (NEOS) zeigte sich überzeugt, dass das Gesetz in seiner flexiblen Anwendung sinnvoll sei. Er sprach sich für mehr Maßnahmen zur Überzeugung der Bevölkerung aus.

Dagmar Belakowitsch (FPÖ) äußerte ebenfalls Zustimmung zur weiteren Aussetzung der Impfpflicht. Für sie ist es aber an der Zeit, das Impfpflichtgesetz generell abzuschaffen. Die Impfpflicht sei nicht mehr zeitgemäß und nicht verhältnismäßig, meinte sie. Man solle den Menschen die Entscheidung über eine Impfung selbst überlassen, so Belakowitsch.

Ernennungen für europäische Institutionen

Einstimmig genehmigt hat der Hauptausschuss den Vorschlag der Bundesregierung, zwei österreichische Richter:innen für das Gericht der Europäischen Union zu nominieren (173/HA). Elisabeth Tichy-Fisslberger und Gerhard Hesse sollen für die Funktionsperiode vom September 2022 bis Ende August 2028 als österreichische Richter:innen vorgeschlagen werden.

Gerhard Hesse sei erst 2019 zum Richter für das Gericht der Europäischen Union ernannt worden, als Österreich nach dem Brexit eine zweite Stelle erhalten habe, berichtete EU- und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler. Der Experte im Europa- und Verfassungsrecht soll daher erneut nominiert werden. Elisabeth Tichy-Fisslberger sei nach einer öffentlichen Interessensuche und einer Prüfung durch eine Kommission im Bundeskanzleramt ausgewählt worden. Sie sei Expertin für Europa- und Völkerrecht und habe jahrelange Erfahrung im diplomatischen Dienst, so Edtstadler. Auch Nikolaus Scherak (NEOS) bezeichnete beide Personen als qualifiziert und erfahren.

Ebenfalls einhellige Zustimmung gab es für die Ernennung von Karin Rysavy als Mitglied des Verwaltungsrats der Europäischen Investitionsbank bis Mitte 2023 (174/HA). Es handle sich bei dieser Ernennung um eine Formalsache, nämlich um die innerstaatliche Nominierung an die Funktionsperiode der Bestellung durch den Gouverneursrat der Europäischen Investitionsbank, erläuterte Edtstadler. (Schluss Hauptausschuss) kar