Parlamentskorrespondenz Nr. 700 vom 17.06.2022

Neu im Verkehrsausschuss

Wien (PK) — Der Hochwasserschutz entlang der Donau wurde in den letzten Jahrzehnten massiv ausgebaut. Zur Finanzierung dieser Vorhaben wurden bisher zwei 15a-Vereinbarungen zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien abgeschlossen. Mit der "3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a Bundesverfassungsgesetz über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau" sollen weitere Hochwasserschutzprojekte umgesetzt werden, die Schutz vor hundertjährlichen Hochwässern bieten sollen (1536 d.B.). Der Bund und die beteiligten Länder tragen damit gemeinsam die Kosten von 13 Hochwasserschutzprojekten. Das Gesamtvolumen umfasst rund 222 Mio. € für die Jahre 2022 bis 2030. Der Bund übernimmt die Hälfte der Kosten, also rund 111 Mio. €. 30% sollen die Bundesländer und 20% die jeweilige Gemeinde bzw. die Interessent:innen tragen. Gleichzeitig verpflichten sich die jeweiligen Bundesländer ihrerseits, die anteilige Finanzierung gemäß dem Wasserbautenförderungsgesetz (WBFG) sicherzustellen.

Da im Rahmen einer vorangegangenen, 2. 15a-Vereinbarung über Hochwasserschutzprojekte einige Vorhaben noch nicht umgesetzt sind, ist eine Zusatzvereinbarung zur neuen Vereinbarung mit Niederösterreich und Wien vorgesehen (1537 d.B.). Sie soll die Möglichkeit schaffen, alle geplanten Vorhaben der früheren Vereinbarung, deren Durchführung am 30. Juni 2021 noch nicht begonnen wurde, aus nicht verbrauchten Mitteln der neuen 15a-Vereinbarung zu finanzieren. (Schluss) sox