Parlamentskorrespondenz Nr. 748 vom 23.06.2022
Neu im Finanzausschuss
Wien (PK) – Zur Abfederung pandemiebedingter Schäden an Wirtschaft und Gesellschaft sieht die Bundesregierung einen einmaligen Zweckzuschuss in der Höhe von 500 Mio. € für die Stärkung der Investitionskraft der Länder vor (1532 d.B.). Die Überweisung soll bis zum 31. Juli 2022 erfolgen, wobei die Anteile der Länder den länderweisen Anteilen an ihrem EU-Beitrag entsprechen. Die Aufteilung soll dementsprechend in folgendem Verhältnis erfolgen: Burgenland: 16,8 Mio. €, Kärnten: 32,6 Mio. €, Niederösterreich: 94,6 Mio. €, Oberösterreich: 82,3 Mio. €, Salzburg: 32,1 Mio. €, Steiermark: 69,9 Mio. €, Tirol: 42,9 Mio. €, Vorarlberg: 22,9 Mio. €, Wien: 106,1 Mio. €. Zudem hätten die Länder dem Bund bis Jahresende 2024 über die Verwendung der Mittel Bericht zu erstatten.
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des EU-Rechts. Die Zielsetzungen orientieren sich jedoch an der EU-Verordnung zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität, wie in der Regierungsvorlage ausgeführt wird. So sollen insbesondere Investitionen in den Bereichen grüner bzw. digitaler Wandel, Wirtschaft, Soziales, Gesundheit, Pflege, Bildung und Kinderbetreuung sowie in den öffentlichen und klimaschonenden Verkehr gefördert werden.
Zusätzliche 20 Mio. € für Investitionen der Feuerwehren
ÖVP und Grüne wollen zur Finanzierung von Investitionen der Feuerwehren den Katastrophenfonds ab 2022 um jährlich 20 Mio. € aufstocken. Dazu sollen das Katastrophenfondgesetz sowie das Finanzausgleichsgesetz geändert werden. Die Mittel sollen den Bundesländern proportional zu ihrer Bevölkerungszahl zur Verfügung gestellt und hauptsächlich für den Ankauf von Einsatzfahrzeugen verwendet werden. Voraussetzung für die Gewährung soll ein Nachweis des Landes sein, dass die Erträge aus der Feuerschutzsteuer für die Zwecke der Feuerwehren verwendet wurden, heißt es in dem Initiativantrag (2647/A). (Schluss) wit/med