Parlamentskorrespondenz Nr. 797 vom 30.06.2022

Nationalrat: Mehr als 40 Gesetzesbeschlüsse zu erwarten

Wien (PK) – In den drei Plenartagen kommende Woche sind mehr als 40 Gesetzesbeschlüsse zu erwarten. Am Sitzungsprogramm des Nationalrats stehen von Mittwoch bis Freitag plenumsreife Gesetzesvorlagen etwa zur Pflegereform, zur Sicherung der heimischen Gasversorgung, zu Energiekostenzuschüssen für Unternehmen, zu einem erleichterten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt mittels Rot-Weiß-Rot-Karte, zu einem kleinen Wahlrechtspaket und zur Gründung des neuen Institute of Digital Sciences Austria in Linz. Ebenso werden die Abgeordneten über das Volksbegehren "Kauf regional", eine radfahrfreundlichere Gestaltung der Straßenverkehrsordnung und mehrere Bund-Länder-Vereinbarungen, etwa zur Finanzierung des Kindergartenausbaus, beraten. Aufgrund von Fristsetzungen werden auch das Tierschutzpaket, die Aufhebung der COVID-19-Impfpflicht und das neue Parteiengesetz zur Abstimmung vorliegen. Darauf haben sich die Parlamentsfraktionen in der heutigen Präsidialkonferenz verständigt.

Tagungsfreie Zeit: Gemeinsame Reaktion der Parlamentsfraktionen auf Berichte in einzelnen Medien

Thema in der Präsidialkonferenz waren zudem Berichte in einzelnen Medien, wonach sich die Abgeordneten in diesem Jahr 75 Tage in Sommerpause befinden würden. Die Präsidialkonferenz des Nationalrats stellt in diesem Zusammenhang einvernehmlich klar, dass die tagungsfreie Zeit des Nationalrats kein Stillstand im Hohen Haus bedeutet, die politische Arbeit in dieser Zeit insbesondere in den Wahlkreisen in den Bundesländern stattfindet und für Vorbereitungen für die neue Tagung ab Herbst genutzt wird. Das betrifft neben der Gesetzgebungsarbeit in der kommenden Tagung insbesondere auch die Übersiedlung des gesamten Sitzungsbetriebs in das neu sanierte historische Parlamentsgebäude. Laut Arbeitsplan ist in Aussicht genommen, die Tagung 2022/2023 am 13. September zu beginnen.

Während der tagungsfreien Zeit kann der Nationalrat jederzeit zu Sondersitzungen bzw. außerordentlichen Tagungen einberufen werden. Ausschüsse wie der Hauptausschuss tagen zudem in Permanenz und können jederzeit einberufen werden. Etwa zur Beratung bzw. Genehmigung von Verordnungen bei Gefahr in Verzug, wie dies vor kurzem zur Freigabe von Treibstoffreserven nach einem Zwischenfall in einer Raffinerie der Fall war. Für die Volksvertreter:innen im Bundesrat gibt es zudem keine tagungsfreie Zeit. Die Länderkammer tagt permanent und kennt auch keine Gesetzgebungsperioden.

Bundesministeriengesetz-Novelle wird erneut in Verhandlung genommen

Nach dem redaktionellen Versehen im Rahmen der Ausfertigung der Novelle des Bundesministeriengesetzes soll das Gesetzesvorhaben im Nationalratsplenum kommende Woche erneut in Verhandlung genommen werden. Hintergrund des redaktionellen Versehens im Zusammenhang mit der Bundesministeriengesetz-Novelle ist, dass ein im Verfassungsausschuss eingebrachter Abänderungsantrag im Ausschussbericht nicht berücksichtigt wurde, wodurch im Nationalratsplenum nicht die aktuellste Version des Gesetzes zur Beschlussfassung kam. Aus diesem Grund hat der Bundesrat einstimmig ein Veto eingelegt und das Gesetz zurück an den Nationalrat geleitet. Die Einbringung eines neuen Novellenentwurfs ist kommenden Mittwoch, am ersten Plenartag nächste Woche, zu erwarten. Der Verfassungsausschuss will dann darüber am Donnerstag beraten, bevor die Novelle Freitag erneut auf der Tagesordnung des Nationalrats zur Beschlussfassung stehen soll.

Informationen zu Öffnungszeiten der Infostelle am Josefsplatz, dem Infopoint Platz.Mit.Bestimmung und zu öffentlichen Führungen sind auf der Parlamentswebsite abrufbar. (Schluss) keg

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