Parlamentskorrespondenz Nr. 846 vom 07.07.2022

Koalition nimmt neuen Anlauf zur Änderung des Bundesministeriengesetzes

Verfassungsausschuss gibt grünes Licht für gestern eingebrachten Gesetzentwurf

Wien (PK) – ÖVP und Grüne haben einen neuen Anlauf zur Änderung des Bundesministeriengesetzes genommen. Nach dem Einspruch des Bundesrats gegen die ursprünglichen Novelle wurde gestern ein neuer Gesetzentwurf eingebracht, der heute Abend mit den Stimmen der Koalitionsparteien den Verfassungsausschuss des Nationalrats passierte. Die Abstimmung im Plenum soll morgen erfolgen, dazu ist die Tagesordnung der Nationalratssitzung noch zu ergänzen.

Grund für den Einspruch des Bundesrats und die Neueinbringung der Initiative ist ein redaktionelles Versehen bei der Erstellung des Ausschussberichts. Ein im Ausschuss eingebrachter Abänderungsantrag zur ursprünglichen Novelle blieb damit bei der Abstimmung im Plenum unberücksichtigt.

Notwendig ist die Novellierung des Bundesministeriengesetzes, um die im Zuge der jüngsten Regierungsumbildung in Aussicht genommenen Kompetenzverschiebungen in der Regierung auf eine gesetzliche Basis zu stellen. Zu den Eckpunkten der Novelle gehört in diesem Sinn eine Zusammenführung der Kompetenzen für Arbeit und Wirtschaft in einem Ressort. Zudem sollen dem neuen "Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft" auch die derzeit im Landwirtschaftsministerium angesiedelten Tourismusagenden übertragen werden. Auch weitere Zuständigkeiten wird das Landwirtschaftsressort dem Antrag zufolge abgeben, und zwar jene für den Zivildienst an das Bundeskanzleramt sowie jene für die Regulierung des Post- und Telekommunikationswesens und für das Bergwesen an das Finanzministerium.

Ebenfalls dem Finanzressort zugeordnet sind künftig die Digitalisierungsagenden. Konkret betrifft das etwa den Bereich E-Government, das Rechtsinformationssystem des Bundes, das Bundesrechenzentrum und die Digitalisierungsstrategie des Bundes. Begleitend zum Bundesministeriengesetz wollen ÖVP und Grüne außerdem das ÖIAG-Gesetz adaptieren: Damit sollen etwaige Interessenskonflikte durch die künftige Zuständigkeit des Finanzministeriums sowohl für die ÖBAG als auch für die Regulierung des Post- und Telekommarktes hintangehalten werden. (Schluss) gs