Neu im Konsumentenschutzausschuss
Regierung plant Einrichtung einer Fachstelle zur Interessenswahrung von Verbraucher:innen und Menschen mit Behinderungen in der Normung
Wien (PK) – Zur Sicherstellung der Beteiligung von Verbraucher:innen sowie Menschen mit Behinderungen an der Normentwicklung soll es zur Einrichtung und dem Aufbau einer "Fachstelle Normungsbeteiligung" kommen. Diese soll als Anstalt öffentlichen Rechts des Bundes eingerichtet werden und in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für Verbraucherangelegenheiten bei Austrian Standards International und dem Behindertenrat das Normungsgeschehen beobachten sowie an der Erarbeitung von Normen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene teilnehmen. Das bislang in diesem Bereich tätige und aus Mitteln des BMSGPK geförderte Büro des Verbraucherrates könne aus organisatorischen Gründen nicht weitergeführt werden und müsse daher ersetzt werden, heißt es in der Regierungsvorlage (1752 d.B.).
Normen hätten in den letzten Jahrzehnten massiv an Bedeutung gewonnen und würden jede und jeden Verbraucher:in und im Besonderen Menschen mit Behinderungen betreffen. Bei der Normentwicklung seien jedoch Organisationen, die diese Interessensgruppen vertreten mangels Ressourcen deutlich unterrepräsentiert. So mahne etwa auch die Europäische Normenverordnung explizit ein, eine adäquate Einbindung zu ermöglichen. Für die Finanzierung der Fachstelle sollen laut den Erläuterungen in den ersten Jahren – abhängig vom jeweiligen Bundesfinanzgesetz – maximal jedoch 400.000 € zur Verfügung stehen. Basis der Regierungsvorlage war eine dementsprechende Entschließung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021. (Schluss) med