Parlamentskorrespondenz Nr. 1320 vom 22.11.2022

Neu im Sozialausschuss

ÖVP und Grüne beantragen Änderungen im ASVG und im BSVG, Bezieher:innen von Opferrenten sollen Teuerungsausgleich erhalten

Wien (PK) – Geht es nach den Koalitionsparteien, sollen auch Bezieher:innen von Opferrenten – analog zu Bezieher:innen kleiner und mittlerer Pensionen – einen Teuerungsausgleich und weitere Einmalzahlungen erhalten, sofern sie neben ihrer Opferrente keine Pension beziehen. Zudem haben die Koalitionsparteien eine Novellierung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) und des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes (BSVG) beantragt.

Beibehaltung der Pflichtversicherung für Landwirt:innen bei Neufestsetzung der Einheitswerte

Konkret wollen ÖVP-Klubobmann August Wöginger und Grün-Abgeordnete Olga Voglauer mit der vorgelegten BSVG-Novelle verhindern, dass Landwirt:innen im Zuge der für 2023 in Aussicht genommenen Neubewertung der Einheitswerte land- und forstwirtschaftlicher Betriebe rückwirkend aus der Pflichtversicherung herausfallen bzw. neu in diese einbezogen werden. Daher sollen die neuen Hauptfeststellungsbescheide sozialversicherungsrechtlich erst zu Beginn des Jahres 2024 wirksam werden (2966/A). Gleichzeitig wird den Betroffenen – wie schon bei der letzten Hauptfeststellung 2014 – die Möglichkeit eröffnet, weiterhin in der Pflichtversicherung zu bleiben, selbst wenn die Versicherungsgrenze von 1.500 € jährlich durch die neue Hauptfeststellung unterschritten wird. Voraussetzung ist eine unveränderte Bewirtschaftung des Betriebs. Diese Opt-In-Regelung soll jeweils zum Monatsletzten widerrufen werden können.

Keine doppelte Selbstversicherung für pflegende Angehörige

Mit der ASVG-Novelle nehmen die Koalitionsparteien einige Klarstellungen in Bezug auf die Selbstversicherung pflegender Angehöriger vor (3012/A). Personen, die bereits eine Alterspension beziehen und daneben einen pflegebedürftigen Angehörigen oder ein behindertes Kind pflegen, sollen demnach künftig ausdrücklich von einer begünstigten Selbstversicherung ausgeschlossen sein. August Wöginger (ÖVP) und Markus Koza (Grüne) reagieren damit auf ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs, der eine Selbstversicherung in einer solchen Konstellation nach geltender Rechtslage für zulässig erachtet hat. Außerdem wird klargestellt, dass eine mehrfache begünstigte Selbstversicherung nicht zulässig ist, etwa wenn jemand gleichzeitig mehrere Angehörige zu Hause betreut. Schließlich sei die Erwerbstätigkeit durch die Pflege nur einmal eingeschränkt, argumentieren die Antragsteller.

Teuerungsausgleich für Bezieher:innen von Opferrenten

Als Ausgleich für die aktuelle Teuerung sollen auch Bezieher:innen einkommensabhängiger Opferrenten heuer und im nächsten Jahr, angelehnt an die Leistungen für Bezieher:innen kleiner und mittlerer Pensionen, Einmalzahlungen erhalten. ÖVP und Grüne haben entsprechende Änderungen im Kriegsopferversorgungsgesetz, im Opferfürsorgegesetz, im Impfschadengesetz und im Verbrechensopfergesetz beantragt (3013/A). Voraussetzung ist, dass die Betroffenen neben ihrer Opferrente keine sozialversicherungsrechtliche Pension beziehen. Damit sollen Doppelbezüge vermieden werden.

Überwiesen werden sollen die Leistungen im Dezember 2022 bzw. im März 2023, wobei deren Höhe von der Höhe der jeweiligen Opferrente abhängt. Grundsätzlich sind alle Unterstützungen, die Pensionist:innen bisher erhalten haben bzw. die für 2023 bereits beschlossen sind – Einmalzahlungen für Ausgleichszulagenbezieher:innen in der Höhe von 150 € und 300 €, Teuerungsausgleich von jeweils bis zu 500 € für Bezieher:innen kleiner und mittlerer Pensionen 2022 und 2023 –, umfasst. Sämtliche Zahlungen sollen steuerfrei gewährt werden, zudem sind sie unpfändbar und dürfen nicht auf die Sozialhilfe angerechnet werden. Darüber hinaus sprechen sich ÖVP und Grüne dafür aus, dass der Bund künftig auch für Überweisungen von Opferrenten ins Ausland die Gebühren übernimmt. (Schluss) gs