Parlamentskorrespondenz Nr. 1393 vom 01.12.2022

Zadić: Korruptionsstrafrecht und Maklergesetz in finalen Abstimmungen

Aussprache über kommende legistische Schwerpunkte im Justizausschuss

Wien (PK) – In einer Aktuellen Aussprache mit Justizministerin Alma Zadić ging es im Justizausschuss vor allem um die kommenden legistischen Schwerpunkte des Justizressorts. Beim Korruptionsstrafrecht geht die Ministerin ähnlich wie beim Maklergesetz davon aus, dass man sich in den finalen Abstimmungen befinde. Mitten in Gesprächen sei man zur Diskussion um die Generalstaatsanwaltschaft für eine gut durchdachte Reform, damit es keine politische Einflussnahme gebe. Unter anderem werde derzeit auch an einer Reform des Kindschaftsrechts sowie an einem zweiten Teil zum Maßnahmenvollzug gearbeitet.

Einhellig zur Kenntnis nahmen die Abgeordneten eine Reihe von Berichten zu den Mitteln des Ressorts für Corona-Maßnahmen.

Justizressort plant Reformen im kommenden Jahr

Konkret führte Justizministerin Zadić etwa auf Fragen von Johannes Margreiter (NEOS) zum Korruptionsstrafrecht aus, dass intensive Gespräche mit dem Koalitionspartner geführt würden. Sie gehe davon aus, dass man die Materie demnächst auf den Weg bringen könne. Zur Diskussion um die Generalstaatsanwaltschaft habe eine Expertengruppe eine sehr gute Ausgangsbasis vorgelegt, die Gespräche würden auch im Zusammenhang mit Beschuldigtenrechten geführt. Man wolle hier zu einer seriösen und gut durchdachten Lösung kommen.

Für eine Reform des Kindschaftsrechts, nach der sich Gertraud Salzmann (ÖVP) erkundigte, sei ein groß angelegter partizipativer Prozess ausgearbeitet worden. Diesbezügliche Kritik in den Medien beziehe sich auf ein früheres Konzept. Ein neuer Entwurf werde jetzt erarbeitet und dann politisch abgestimmt. In Richtung von Sabine Schatz (SPÖ) berichtete Zadić von einem Arbeitsgruppenergebnis zur Reform des Verbotsgesetzes, um die Lücken zu schließen, die sich durch die Digitalisierung aufgetan haben. Dieses Ergebnis werde jetzt in einen Entwurf gegossen und sehr bald in Begutachtung geschickt. Auch beim Maklergesetz sei man in Endabstimmungen, zudem sei ein zweiter Teil zum Maßnahmenvollzug in Ausarbeitung.

Zwar gebe es derzeit keine großen Arbeiten zu einer etwaigen Mietrechts-Reform, man sei aber bemüht, Regelungen zu finden, um die Teuerungen für Mieter:innen abzufedern bzw. führe Gespräche dazu, wie die Ministerin gegenüber Philipp Schrangl (FPÖ) ausführte. Zum Thema Diskriminierung bei Seniorenkrediten befinde sich ein Entwurf in Begutachtung, erörterte Zadić auf Fragen von Christian Drobits (SPÖ).

Federführend in puncto Regelungen zu Whistleblowern wiederum sei das Arbeits- und Wirtschaftsministerium. Hier werde intensivst über einen Entwurf verhandelt.

Debatte über Justizthemen von Kriegsverbrechen bis Gewaltschutz

Was die nationale Gerichtsbarkeit bei Kriegsverbrechen betrifft, nach der sich Selma Yildirim (SPÖ) erkundigte, wies die Justizministerin auf Regelungen nach dem Strafgesetzbuch hin, wonach bei Verletzung von inländischen Interessen unter bestimmten Voraussetzungen auch inländische Gerichtsbarkeit gegeben sein könne. Mit Stand November seien noch von keinen Inlandsverfahren im Zusammenhang mit Verbrechen in der Ukraine berichtet worden. Zadić wies aber auf Projekte etwa zur Befragung über Beobachtungen zu solchen Handlungen hin, da es wichtig sei, Beweise zu sammeln.

Beweise gerichtsfest zu sichern, stelle auch im Gewaltschutz einen wichtigen Aspekt dar, so die Ministerin auf Fragen von Sabine Schatz (SPÖ). Um die Gewaltspirale bis hin zum Femizid zu durchbrechen, müsse an vielen Schrauben gedreht werden. Zum Thema Gewaltambulanzen, die Beweise sichern und damit die Verurteilungsrate erhöhen würden, habe sie eine Studie in Auftrag gegeben. "Goldes wert" seien die mittlerweile verpflichtenden Beratungen, die die Gerichte bei einstweiligen Verfügungen auftragen können und die auch in Anspruch genommen würden. 

Zur Auswertung etwa von Daten von Mobiltelefonen, zu der Harald Stefan (FPÖ) sowie Klaus Fürlinger (ÖVP) auch Beschuldigtenrechte thematisierten, laufen Zadić zufolge derzeit ein Normprüfungsverfahren am Verfassungsgerichtshof sowie ein Vorabverfahren am Europäischen Gerichtshof. Sobald hier Entscheidungen vorliegen, werde man sich das Thema genau ansehen. Was die Akteneinsicht betrifft, würde man bei Einschränkungen in Beschuldigtenrechte eingreifen, gab sie zu bedenken. Man befinde sich aber im Digitalisierungsprozess mit volldigitalen Akten, verwies die Ministerin etwa auf Wasserzeichen, mit denen gearbeitet werde.

Gegenüber Agnes Sirkka Prammer (Grüne) berichtete die Ministerin, dass die Kompetenzstellen zu Cybercrime in Wien und Graz erweitert und weitere Kompetenzstellen in Salzburg und Linz dazukommen sollen. Was das von Astrid Rössler (Grüne) angesprochene Umweltstrafrecht betrifft, sei es derzeit europaweit der Fall, dass es trotz Anzeigen wenige Verurteilungen gebe. Es gebe hier auf EU-Ebene den Ansatz für Verschärfungen, um Lücken zu schließen.

Die Straffälligkeit von unmündigen Minderjährigen unter 14 Jahren thematisierte die FPÖ. Es soll dabei nicht die Strafbarkeit ausgedehnt, sondern etwaige Vereine besser ausgestattet werden, um zu verhindern, dass die jungen Menschen tatsächlich straffällig werden, meinte auch die Ministerin. Sie werde sich das Thema genauer ansehen.

Nikolaus Scherak (NEOS), Harald Stefan (FPÖ) sowie Klaus Fürlinger (ÖVP) warfen außerdem die Rechtsanwaltstarife auf. Diese seien über Jahre nicht angepasst worden, so Scherak, weshalb es jetzt zu einem Aussetzen der kostenlosen Erstberatung gekommen sei. Zadić äußerte grundsätzlich absolutes Verständnis, es gelte aber, in Anbetracht der gesamtwirtschaftlichen Lage sorgfältig zu evaluieren, zumal das Thema auch Notare und Sachverständige betreffen würde. Sie werde sich aber mit dem Finanzministerium zusammenschließen und bleibe dran.

Berichte über Mittel für Corona-Maßnahmen in der Justiz

Den Berichten des Justizministeriums zufolge wurden im Zeitraum März bis Dezember 2020 im Finanzjahr 2020 für die Justiz Mittelverwendungsüberschreitungsanträge mit Bedeckung aus dem COVID-19-Fonds im Umfang von 12,2 Mio. € genehmigt (III-260 d.B. bis inkl. Jänner 2021). Im Rahmen der Budgetierung für das Finanzjahr 2021 wurden für COVID-19-Maßnahmen der Justiz insgesamt 4,4 Mio. € gebunden, für 2022 sind es 4,5 Mio. €, wie Justizministerin Zadić erläuterte. Mit diesen Mitteln werde auch das Auslangen gefunden, so die Ministerin. Die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19-Krisensituation in der Justiz betrafen vor allem die Beschaffung von Schutzausrüstungen und Tests. Alle diesbezüglichen Berichte seit Beginn der Pandemie wurden einhellig zur Kenntnis genommen (2021: Februar III-272 d.B., März III-293 d.B., Mai III-350 d.B., Juni III-383 d.B., Juli III-397 d.B., August III-425 d.B., September III-448 d.B., Oktober III-486 d.B., November III-507 d.B., Dezember III-529 d.B.; 2022: Jänner III-570 d.B., Februar III-595 d.B., März III-621 d.B., April III-643 d.B., Mai III-666 d.B., Juni III-694 d.B., Juli III-718 d.B., August III-751 d.B., September III-782 d.B. und Oktober III-800 d.B.).

Verfahren, die zu Beginn der Pandemie wegen des Lockdowns vertagt werden mussten, seien allesamt abgearbeitet worden, führte Zadić etwa auf Fragen von Selma Yildirim (SPÖ) aus. Gegenüber Johannes Margreiter (NEOS) erörterte ein Experte des Ministeriums, dass sich von der Anfangszeit der Pandemie noch ein Bestand von MNS-Masken in den Lagern der Justizeinrichtungen befinde. FFP2-Masken mussten demnach im Oktober nachbestellt werden. Die Beschaffungsvorgänge seien nach dem Bestbieterprinzip erfolgt. (Fortsetzung Justizausschuss) mbu