Parlamentskorrespondenz Nr. 1462 vom 14.12.2022

Nationalrat beschließt Teuerungsausgleich für Bezieher:innen von Opferrenten

Mehrheit auch für Sozialversicherungsnovellen

Wien (PK) – Als Ausgleich für die aktuelle Teuerung sollen auch Bezieher:innen einkommensabhängiger Opferrenten heuer und im nächsten Jahr, angelehnt an die Leistungen für Bezieher:innen kleiner und mittlerer Pensionen, Einmalzahlungen erhalten. Das hat der Nationalrat heute mehrheitlich beschlossen.

Auch eine BSVG-Novelle haben die Abgeordneten mehrheitlich beschlossen. Sie soll verhindern, dass Landwirt:innen mit der Neubewertung der Einheitswerte land- und forstwirtschaftlicher Betriebe rückwirkend aus der Pflichtversicherung herausfallen. Mit einer mehrheitlich beschlossenen ASVG-Novelle wurden in Reaktion auf ein VwGH-Urteil einige Klarstellungen in Bezug auf die Selbstversicherung pflegender Angehöriger vorgenommen.

In der Minderheit blieben Anträge der Freiheitlichen zur Erwerbsarbeit in der Pension und für eine Pensionsanpassung.

Einmalzahlungen für Opferrenten-Bezieher:innen

Für den Teuerungsausgleich für Bezieher:innen von Opferrenten haben die Abgeordneten Änderungen im Kriegsopferversorgungsgesetz, im Opferfürsorgegesetz, im Impfschadengesetz und im Verbrechensopfergesetz beschlossen. Voraussetzung für den Bezug ist, dass die Betroffenen neben ihrer Opferrente keinen sozialversicherungsrechtlichen Pensionsanspruch haben. Überwiesen werden sollen die Leistungen im Dezember 2022 bzw. im März 2023, wobei deren Höhe von der Höhe der jeweiligen Opferrente abhängt. Grundsätzlich sind alle Unterstützungen, die Pensionist:innen bisher erhalten haben bzw. die für 2023 bereits beschlossen sind – Einmalzahlungen für Ausgleichszulagenbezieher:innen in der Höhe von 150 € und 300 €, Teuerungsausgleich von jeweils bis zu 500 € für Bezieher:innen kleiner und mittlerer Pensionen 2022 und 2023 –, umfasst. Sämtliche Zahlungen sollen steuerfrei gewährt werden, zudem sind sie unpfändbar und dürfen nicht auf die Sozialhilfe angerechnet werden. Neu ist darüber hinaus, dass der Bund künftig auch für Überweisungen von Opferrenten ins Ausland die Gebühren übernimmt.

Verena Nussbaum (SPÖ) kritisierte, dass man die Bezieher:innen von Opferrenten bislang vergessen habe und daher nun nachbessern müsse. Zudem handle es sich erneut um Einmalzahlungen, die den Menschen nicht langfristig helfen würden, so Nussbaum. Markus Koza (Grüne) hielt dem entgegen, dass die Koalition neben strukturellen Änderungen wie der Abschaffung der Kalten Progression oder der Valorisierung von Sozialleistungen auch mit Einmalzahlungen arbeite. Diese würden schließlich rasch und direkt helfen. Im vorliegenden Fall handle es sich um eine sehr kleine Gruppe von etwa 250 Menschen, die aufgrund einer unbeabsichtigten Lücke bisher keine Anti-Teuerungshilfen erhalten hätten.

Neuerungen im BSVG und im ASVG

Mit einer mehrheitlich beschlossenen BSVG-Novelle soll verhindert werden, dass Landwirt:innen im Zuge der für 2023 in Aussicht genommenen Neubewertung der Einheitswerte land- und forstwirtschaftlicher Betriebe rückwirkend aus der Pflichtversicherung herausfallen bzw. neu in diese einbezogen werden. Daher werden die neuen Hauptfeststellungsbescheide sozialversicherungsrechtlich erst zu Beginn des Jahres 2024 wirksam. Gleichzeitig wird den Betroffenen – wie schon bei der letzten Hauptfeststellung 2014 – die Möglichkeit eröffnet, weiterhin in der Pflichtversicherung zu bleiben, selbst wenn die Versicherungsgrenze von 1.500 € jährlich durch die neue Hauptfeststellung unterschritten wird. Voraussetzung ist eine unveränderte Bewirtschaftung des Betriebs.

Für Ernst Gödl (ÖVP) zeigt die Novelle, dass der Koalition Sozialpolitik im Großen wie im Kleinen ein Anliegen sei. Man wolle verhindern, dass es bei den Bäuer:innen unliebsame Überraschungen gebe, wenn jemand nachträglich aus der Sozialversicherung ausgeschlossen wird. Das betonte auch Clemens Stammler (Grüne). Die Hauptfeststellung gelte nämlich ab 1. Jänner, die Bescheide würden aber erst im Laufe des Jahres ausgestellt. Deshalb könnte es sein, dass Bäuer:innen nachträglich aus der Sozialversicherung herausfallen, was mit der vorliegenden Gesetzesänderung verhindert werde.

Gerald Loacker (NEOS) hingegen ortete Geschenke für Bäuer:innen. Denn während Landwirt:innen mit der Novelle nicht rückwirkend vollversichert werden könnten, müssten Mitglieder aller anderen Berufsgruppen sehr wohl auch rückwirkend den vollen Sozialversicherungsbeitrag zahlen, wenn sie die Geringfügigkeit überschreiten. Auch für Alois Stöger (SPÖ) ist das Gesetz ein "Akt der Ungerechtigkeit". Er bezeichnete die Änderung als "schamlos" gegenüber allen anderen Berufsgruppen.

Bettina Zopf (ÖVP) hingegen betonte, dass die Landwirt:innen ihrer Fraktion jeden Cent wert seien. Sie würden schließlich ohne Arbeitszeitbeschränkung und auch an Wochenenden arbeiten, um wertvolle Lebensmittel zu produzieren. Diese Gruppe schlechtzureden, halte sie daher für existenziell bedrohlich für die gesamte Bevölkerung.

Mit einer mehrheitlich beschlossenen ASVG-Novelle sollen Personen, die bereits eine Alterspension beziehen und daneben einen pflegebedürftigen Angehörigen oder ein behindertes Kind pflegen, künftig ausdrücklich von einer begünstigten Selbstversicherung ausgeschlossen sein. Außerdem wird klargestellt, dass eine mehrfache begünstigte Selbstversicherung nicht zulässig ist, etwa wenn jemand gleichzeitig mehrere Angehörige zu Hause betreut.

Keine Mehrheit für FPÖ-Anträge zu Pension

In der Minderheit blieben zwei Entschließungsanträge der FPÖ. Sie wollten etwa erwirken, dass bürokratische und finanzielle Hürden für jene Menschen abgebaut werden, die in der Pension nebenher einer Erwerbsarbeit nachgehen wollen. Unter anderem schlugen sie eine Senkung der Lohnnebenkosten und eine Valorisierung der Geringfügigkeitsgrenze vor. Mit einem weiteren Antrag wiederholten die Freiheitlichen ihre Forderung, die Pensionen im kommenden Jahr angesichts der aktuellen Teuerung um mindestens 10 % zu erhöhen und die sogenannte Hacklerregelung wieder einzuführen. (Fortsetzung Nationalrat) kar

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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