Parlamentskorrespondenz Nr. 45 vom 19.01.2023

Corona-Sonderbetreuungszeit kostete bis Ende 2022 rund 30,43 Mio. €

Arbeitsminister berichtet über Ausgaben aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds

Wien (PK) – Mit Beginn der Corona-Pandemie wurde Mitte März 2020 das Instrument der Sonderbetreuungszeit geschaffen. Eltern, deren Kinder coronabedingt zu Hause betreut werden müssen, können damit von der Arbeit freigestellt werden. Die Lohnkosten werden den Arbeitgeber:innen vom Bund ersetzt. Finanziert wird die Sonderbetreuungszeit aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds. Der Arbeitsminister berichtet monatlich über die aktuellen Ausgaben dafür.

Kosten bis Ende Dezember 2022

Nach zwei Jahren und neun Monaten lagen die Kosten für Sonderbetreuungszeit Ende Dezember 2022 bei insgesamt rund 30,43 Mio. €. Der entsprechende Bericht aus dem Arbeitsressort (III-851 d.B.) zeigt auch, dass die Mittel für das Instrument aufgestockt wurden. Standen laut Bericht aus dem Vormonat für das Jahr 2022 11,8 Mio. € für Sonderbetreuungszeit (davon 1,2 Mio. € für Abwicklungskosten durch die Buchhaltungsagentur des Bundes) zur Verfügung, wird diese Summe im Dezember-Bericht mit 16,4 Mio. € (davon 2,3 Mio. € für Abwicklungskosten durch die BHAG) angegeben.

Der Abrechnungsstand zeigt, dass in der Phase 6 der Sonderbetreuungszeit bis Ende Dezember 2022 von den 17.927 eingelangten Anträgen 1.233 abgelehnt wurden und 6.277 noch offen waren. Für die 10.317 ausbezahlten Anträge wurde eine Summe von rund 6,94 Mio. € aufgewendet. In der Phase 7, die seit Schulanfang im September 2022 galt, sind bis Ende Dezember 2022 140 Anträge eingelangt, die allesamt noch nicht bearbeitet wurden.

Zahlen bis Ende Jänner 2023

Bis Ende Jänner 2023 haben sich die Ausgaben für Sonderbetreuungszeit auf rund 32,1 Mio. € erhöht, wie aus dem entsprechenden Bericht des Arbeitsministers (III-887 d.B.) hervorgeht. 4.522 Anträge der insgesamt 17.927 in der Phase 6 eingelangten Anträge sind noch offen. In der Phase 7 sind mittlerweile 374 Anträge eingelangt, wobei 373 davon noch nicht erledigt wurden.

Zahlen bis Ende Februar 2023

Im Februar-Bericht des Arbeitsministers über die Ausgaben für Corona-Sonderbetreuungszeit (III-904 d.B.) wird erstmals angegeben, dass für das Jahr 2023 rund 9 Mio. € für Sonderbetreuungszeit aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds zur Verfügung stehen sollen. Die Auszahlungen an Betroffene haben sich bis Ende Februar 2023 auf rund 33,3 Mio. € erhöht. In der Phase 6 sind bis zur Berichtslegung noch 3.059 Anträge offen. In der Phase 7 sind mit Stand Ende Februar 522 Anträge eingelangt. Einer davon wurde abgelehnt, die restlichen 521 sind noch offen.

Aus dem Bericht wird außerdem ersichtlich, dass für die ebenso in der Corona-Pandemie eingeführte Sonderfreistellung für Schwangere für das Jahr 2023 rund 21 Mio. € für finale Kostenerstattungen an die Krankenversicherungsträger vorgesehen sind.

Zahlen bis Ende März 2023

Nach drei Jahren Sonderbetreuungszeit haben sich die Auszahlungen mit Ende März 2023 auf rund 34,7 Mio. € erhöht. Das geht aus dem Bericht des Arbeitsministers (III-927 d.B.) hervor. In der Phase 6 sind bis Ende März 17.927 Anträge eingelangt. 14.603 wurden bereits ausbezahlt, 1.528 abgelehnt. Offene Anträge gibt es aus der Phase 6 1.796, aus der Phase 7 weiterhin 521 und aus der Phase 8 32. Damit sind bis Ende März insgesamt 2.349 Anträge noch offen.

Zahlen bis Ende April 2023

Der Bericht des Arbeitsministers über die Ausgaben für Corona-Sonderbetreuungszeit bis Ende April 2023 (III-948 d.B.) zeigt, dass die Auszahlungen auf insgesamt rund 35,68 Mio. € gestiegen sind. Von den 17.927 eingelangten Anträgen in Phase 6 waren mit Ende April 2023 noch 1.123 offen. Dazu kommen 521 offene Anträge aus Phase 7 und 69 offene Anträge aus Phase 8.

Zahlen bis Ende Mai 2023

Bis Ende Mai 2023 sind die Ausgaben für Sonderbetreuungszeit auf rund 36,58 Mio. € angestiegen, wie aus dem Monatsbericht des Arbeitsministers hervorgeht (III-969 d.B.). Offene Anträge gibt es aus der Phase 6 noch 362, aus der Phase 7 521 und aus der Phase 8 69.

Zahlen bis Ende Juni 2023

Die Ausgaben für Corona-Sonderbetreuungszeit sind bis Ende Juni 2023 erneut gestiegen und lagen bei rund 37,23 Mio. €. Das geht aus dem entsprechenden Monatsbericht aus dem Arbeitsministerium hervor (III-990 d.B.). Aus der Phase 6 waren mit Ende Juni noch 30 Anträge offen, aus der Phase 7 444 und aus der Phase 8 69. Über alle acht Phasen hinweg sind bis Ende Juni 2023 insgesamt 38.645 Anträge eingelangt.

Zahlen bis Ende Juli 2023

Mit Ende Juli 2023 haben sich die Ausgaben für Sonderbetreuungszeit auf rund 37,41 Mio. € erhöht, wie der entsprechende Bericht aus dem Arbeitsressort zeigt (III-1006 d.B.). Offene Anträge gab es mit Ende Juli noch 309 aus der Phase 7 und 156 aus der Phase 8. In zwei der sechs bereits abgeschlossenen Phasen hat sich die Auszahlungssumme nachträglich verringert. Grund dafür sind laut Bericht freiwillige Rückzahlungen durch betroffene Unternehmen. Es handelt sich allerdings in Summe um nur 1.141,13 €.

Zahlen bis Ende August 2023

Erneut angestiegen sind die Auszahlungen für Sonderbetreuungszeit mit Ende August 2023. Sie lagen laut Monatsbericht des Arbeitsministers (III-1018 d.B.) bei rund 37,56 Mio. €. In der Phase 7 waren mit Ende August noch 46, in der Phase 8 noch 111 Anträge offen.

Zahlen bis Ende September 2023

Rund 37,61 Mio. € betrugen die Kosten für Sonderbetreuungszeit mit Ende September 2023, wie aus dem Monatsbericht aus dem Arbeitsressort hervorgeht (III-1047 d.B.). Offen waren zum Ende des dritten Quartals 2023 noch 9 Anträge aus Phase 7 und 14 Anträge aus Phase 8.

Zahlen bis Ende Oktober 2023

Mit Ende Oktober 2023 lagen keine offenen Anträge auf Erstattungsanspruch für Corona-Sonderbetreuungszeit mehr vor. Das geht aus dem Monatsbericht des Arbeitsministeriums hervor (III-1060 d.B.). In der letzten Phase, der Phase 8, wurden damit 181 Anträge ausbezahlt und 26 abgelehnt. Die Kosten betrugen Ende Oktober 2023 insgesamt rund 37,63 Mio. €.

Zahlen bis Ende November 2023

Keine Veränderungen zum Vormonat gab es laut Bericht aus dem Arbeitsministerium mit Ende November 2023 (III-1077 d.B.). Die Sonderbetreuungszeit schlägt nach wie vor mit rund 37,63 Mio. € zu Buche. (Schluss) kar


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