Bericht der Bundesregierung
Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für März 2020 bis Juli 2023, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft
Im Ausschuss für Arbeit und Soziales enderledigt
Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für März 2020 bis Juli 2023, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft