Parlamentskorrespondenz Nr. 229 vom 02.03.2023

Neu im Unterrichtsausschuss

Regierung schlägt Neuerungen bei häuslichem Unterricht vor

Wien (PK) – Zur Sicherstellung der Qualität häuslichen Unterrichts in Österreich sieht das Schulrecht spätestens zwei Wochen nach den Semesterferien sogenannte Reflexionsgespräche bei dem bzw. der zuständigen Schulleiter:in vor. Die daheim unterrichteten Kinder und Jugendlichen werden dabei in Anwesenheit ihrer Erziehungsberechtigten auf ihren Leistungsstand und Lernfortschritt geprüft. Nun schlägt das Bildungsministerium vor, diese Reflexionsgespräche auf die Vorschulstufe auszuweiten, um den Übergang von der elementarpädagogischen in die schulische Bildung zu verbessern. Für Personen, die im häuslichen Unterricht gemäß der 9. Schulstufe einen berufsbildenden Lehrplan gewählt haben, sieht der Novellenvorschlag eine flexiblere Regelung vor, sodass die Prüfung an allen geeigneten Schularten abgelegt werden kann (1956 d.B.).

Klargestellt wird im Gesetzentwurf, dass das Reflexionsgespräch mit den betroffenen Kindern bzw. Jugendlichen durchzuführen ist. Eine Stellungnahme oder eine Vorlage entsprechender Unterlagen durch  Erziehungsberechtige seien nicht ausreichend. Aus Sicht der Regierung trägt das Vorhaben zur Stärkung der Grundkompetenzen und Kulturtechniken bei. Zur Hebung der Rechtssicherheit beim häuslichen Unterricht werden in der Regierungsvorlage sämtliche Gründe, die es für einen verpflichtenden Übertritt in eine Schule gibt, in einer Bestimmung zusammengefasst. Neben dem Fehlen eines gleichwertigen Unterrichts zuhause, fällt auch das Ausbleiben des Reflexionsgesprächs darunter. (Schluss) rei

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