Parlamentskorrespondenz Nr. 235 vom 03.03.2023

Neu im Sozialausschuss

Anträge zu den Themen Pensionen und Pflege

Wien (PK) – Dem Sozialausschuss wurden in der letzten Nationalratssitzung mehrere Anträge zu den Themen Pensionen und Pflege zugewiesen. So fordert die FPÖ etwa ein Maßnahmenpaket, um eine massive Kürzung von Betriebspensionen zu verhindern. Den NEOS geht es darum, die einjährige Wartefrist für die erste Pensionserhöhung wieder einzuführen und ein Berufsbild für 24-Stunden-Betreuer:innen zu schaffen. Noch unklar ist die Intention zweier Koalitionsanträge.

Pensionen und Pflegegeld: FPÖ urgiert Kulanzregelung bei Todesfällen

Die FPÖ weist in einem Entschließungsantrag (3168/A(E)) darauf hin, dass es in Bezug auf die Auszahlung von Pensionen bzw. von Pflegegeld bei Todesfällen immer wieder zu sozialen Härtefällen kommt. Hinterbliebene würden oft vor massiven finanziellen Schwierigkeiten stehen, zumal der Pensionsanspruch mit dem Tod ende und pflegende Angehörige die Auszahlung ausständiger Pflegegeldleistungen aktiv beantragen müssten, wenn diese nicht in den Nachlass fallen sollen, machen Christian Ragger und Rosa Ecker geltend. Sie urgieren daher gesetzliche Grundlagen für fallbezogene sozial verträgliche Kulanzlösungen, die von den zuständigen Stellen wie der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) verpflichtend anzuwenden wären.

NEOS für Wiedereinführung der einjährigen Wartefrist für die erste Pensionserhöhung

Angesichts der aktuellen Diskussion um die Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung sprechen sich die NEOS dafür aus, die einjährige Wartefrist für die erste Pensionserhöhung wieder einzuführen, und haben eine entsprechende Änderung des ASVG und anderer Sozialversicherungsgesetze beantragt (3177/A). Personen, die heuer in Pension gehen, sollen demnach erst im Jänner 2025 ihr erste Pensionserhöhung erhalten.

Die jetzige Aliquotierungsregelung führe dazu, dass ein Pensionsantritt im Jänner zu einer höheren Pension führe als ein Pensionsantritt im Dezember, gibt Gerald Loacker zu bedenken. Damit würden Menschen, die einen späteren Pensionsantritt wählen, benachteiligt, was der "Pensionslogik" – länger arbeiten, mehr Pension – widerspreche. Zudem verweist er auf den Arbeitskräftemangel und die zunehmende Belastung des Budgets durch Pensionsausgaben.

Pensionskassen: FPÖ fordert Maßnahmen gegen drohende Pensionskürzung

Die FPÖ nimmt Berichte über eine negative Performance der Pensionskassen im vergangenen Jahr zum Anlass, um von der Regierung ein Maßnahmenpaket zur Verhinderung von Pensionskürzungen einzufordern (3184/A(E)). Unter anderem drängt Abgeordneter Peter Wurm darauf, wieder eine Mindestgarantie in der zweiten und dritten Säule der Pensionsvorsorge einzuführen, die Inflationsverluste durch eine staatliche Mindestverzinsung auszugleichen und Bezieher:innen von Privat- und Betriebspensionen steuerlich zu entlasten. Laut Wurm drohen angesichts der Performance der Pensionskassen Pensionskürzungen von bis zu 17 %. Unter Berücksichtigung der Inflation müssten die Leistungsbezieher:innen mit einem Kaufkraftverlust von bis zu 28 % rechnen.

Ein gleichlautender Antrag wurde dem Konsumentenschutzausschuss zugewiesen.

NEOS urgieren Schaffung eines Berufsbilds für die 24-Stunden-Betreuung

Ein Entschließungsantrag von NEOS-Abgeordneter Fiona Fiedler zielt auf eine Änderung des Hausbetreuungsgesetzes ab (3202/A(E)). Insbesondere geht es ihr um die Schaffung eines Berufsbildes für die 24-Stunden-Betreuung und eine inhaltliche Aufwertung der Tätigkeit der Betreuer:innen. Auch eine Abstimmung mit den Kompetenzen von Heimhilfen wäre ihrer Meinung nach nötig.

In den Erläuterungen zum Antrag kritisiert Fiedler, dass die Regierung der notwendigen Reform der 24-Stunden-Betreuung zu wenig Aufmerksamkeit schenke. Derzeit würden nur Minimalqualifikationen gefordert, obwohl 24-Stunden-Betreuer:innen, anders als Heimhelfer:innen, zumeist selbstständig tätig seien. Auch die Zertifizierung von Vermittlungsagenturen hat ihr zufolge nicht die gewünschte Wirkung erzielt, da die Zertifizierung nach wie vor freiwillig ist und schätzungsweise maximal 20 % der 24-Stunden-Betreuer:innen bei zertifizierten Agenturen tätig seien.

Legistische Klarstellung im Bundespflegegeldgesetz

Eine von ÖVP und Grünen beantragte Novellierung des Bundespflegegeldgesetzes (3237/A) hat lediglich eine legistische Klarstellung zum Inhalt. Bei den Bestimmungen betreffend die Zuerkennung von Pflegegeld soll sprachlich berücksichtigt werden, dass auch diplomierte Pflegekräfte – und nicht nur Ärzt:innen – in den Einstufungsprozess eingebunden sind.

Darüber hinaus haben die Koalitionsparteien einen Antrag auf Änderung des ASVG, des Pensionsgesetzes und weiterer Gesetze mit einzelnen redaktionellen Berichtigungen eingebracht (3241/A). (Schluss) gs


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