Parlamentskorrespondenz Nr. 238 vom 03.03.2023

Neu im Verkehrsausschuss

41. KFG-Novelle: Neue Regeln für Fahrschulen und Anhebung der Strafen bei Verstößen gegen Handy-Verbot und Gurtenpflicht

Wien (PK) – Verkehrsministerin Leonore Gewessler hat dem Nationalrat den Entwurf für eine umfassende Novellierung des Kraftfahrgesetzes (KFG) übermittelt (1954 d.B.). Mit der 41. KFG-Novelle sollen eine Reihe von Bestimmungen aktualisiert werden, bei denen sich Verbesserungsbedarf gezeigt hat. Das betrifft etwa Fahrzeugkontrollen, die Ausbildung des Fahrschulpersonals, die Datenqualität der Zulassungsevidenz und Strafen für Verstöße gegen das Handy-Verbot am Steuer und andere Vorschriften. Die Novelle enthält außerdem eine Reihe von Anpassungen von Verweisen auf EU-Rechtsakte an die aktuellen Vorschriften.

Klare Abgrenzung von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern

Für eine klare Abgrenzung, welche Fahrzeuge als Kraftfahrzeuge gelten und welche als Fahrräder, soll laut dem Gesetzentwurf in Hinkunft die Nenndauerleistung anstelle der höchsten zulässigen Leistung berücksichtigt werden. Zur Vermeidung von Missverständnissen ist geplant, die Regelung über die Anhebung der Gewichtsgrenzen für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb bzw. für emissionsfreie Fahrzeuge in den Bestimmungen betreffend Fahrzeugkombinationen zu berücksichtigen.

Missbrauch von Überstellungskennzeichen soll verhindert werden

Da es immer wieder Missbrauchsfälle bei der Bewilligung von Überstellungsfahrten und der Verwendung von Überstellungskennzeichen komme, sollen entsprechende Änderung erfolgen, heißt es seitens des Verkehrsressorts. Daher ist im Entwurf zur KFG-Novelle vorgesehen, dass die Zulassungsstellen die relevanten Daten aus dem Unternehmensregister übernehmen können. Zusätzlich soll zur Datenbereinigung vorweg ein Datenabgleich durchgeführt werden. Auch soll festgelegt werden, dass ein Österreichbezug für Überstellungsfahrten bestehen muss.

Verbesserung der Datenqualität in der Zulassungsevidenz

Da gewisse Defizite bei der Datenqualität der in der Zulassungsevidenz erfassten Unternehmen bestehen, sollen hier Verbesserungen erfolgen. Viele der Probleme ergeben sich laut dem Verkehrsministerium aus unterschiedlichen Schreibweisen von Unternehmensbezeichnungen, etwa die Schreibweisen von Kapitalgesellschaften (AG, Aktiengesellschaft, GmbH, GesmbH, Ges.m.b.H. etc.) und der Schreibweisen von Straßennamen. Die Zulassungsstellen sollen daher an das Unternehmensregister angebunden und die Daten der Zulassungsevidenz mit dem Unternehmensregister abgeglichen werden.

Berücksichtigung von EU-Bestimmungen

Das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits (Brexit-Abkommen) verweist hinsichtlich der Lenk- und Ruhezeiten und der Fahrtschreiberbenutzung nicht auf die einschlägigen EU-Vorschriften, sondern enthält dazu eigenständige Regelungen. Das soll im KFG künftig berücksichtigt werden.

Die Strafbarkeit der Fahrzeughersteller bzw. deren Bevollmächtigten für Verstöße gegen direkt geltende EU-Vorschriften soll auf die so genannte e-PTI-Verordnung erweitert werden. Die EU-Verordnung regelt die Zurverfügungstellung von Informationen, die für die regelmäßige technische Überwachung der Fahrzeuge benötigt werden. Der Strafrahmen soll hier von bis zu 5.000 auf bis zu 10.000 € angehoben werden.

Fahrschulen: Ausbildung des Personals soll praxisnäher werden

Eines der Ziele der Novelle ist es laut den Ausführungen des Verkehrsressorts, einen stärkeren Praxisbezug in der Ausbildung des in den Fahrschulen eingesetzten Lehrpersonals zu schaffen, da die derzeitige Ausbildung des Lehrpersonals in den Fahrschulen (Fahrlehrer:innen und Fahrschullehrer:innen) als stark theorielastig eingestuft wird. Die Neuregelung der Ausbildung und Prüfung des in den Fahrschulen eingesetzten Lehrpersonals soll neben dem stärkeren Praxisbezug auch eine verpflichtende Aus- und Weiterbildung vorschreiben. Bei jeder Fahrschulausbildung muss künftig ein schriftlicher Ausbildungsvertrag zwischen Fahrschulbesitzer:innen bzw. Fahrschulleiter:innen und den auszubildenden Personen abgeschlossen werden. Außerdem ist die Neugestaltung des Fahrlehrausweises im Scheckkartenformat geplant.

Mehr Personal für Kontrollen und höhere Strafen bei Verstößen gegen Handy-Verbot und Gurten- und Helmpflicht

Derzeit können Mitarbeiter:innen der Asfinag an Kontrollen, insbesondere Gewichtskontrollen von Sondertransporten, zwar mitwirken, die Anhaltung der Fahrzeuge hat aber durch die Organe der Bundespolizei zu erfolgen. Künftig sollen daher besonders geschulte Organe der Asfinag auch ohne Polizeimitwirkung Sondertransporte auf dem hochrangigen Netz anhalten und kontrollieren dürfen.

Da es in einzelnen Bundesländern zusehends schwieriger werde, entsprechend qualifizierte Personen zu Sachverständigen für Fahrzeugprüfungen gemäß § 125 KFG bestellen zu können, soll laut dem Verkehrsressort der Kreis der potenziellen Sachverständigen erweitert werden. Geplant ist, dass auch Personen mit Meisterprüfung im Kraftfahrzeugtechnikerhandwerk, die eine Reifeprüfung oder Berufsreifeprüfung erfolgreich bestanden haben, herangezogen werden können.

Die aktuelle Höhe von Geldstrafen für Verstöße gegen das Handy-Verbot oder für Verstöße gegen die Gurten- oder die Sturzhelmpflicht in der Höhe von wird als zu niedrig betrachtet, um abschreckende Wirkung zu entfalten. Die Landesverkehrsreferentenkonferenz hat sich daher für eine Anhebung der Beträge ausgesprochen. Die Geldstrafen für Verstöße gegen das Handy-Verbot soll von 50 € auf 100 €, die Höhe des Organmandates für Verstöße gegen die Gurten- oder die Sturzhelmpflicht von 35 € auf 50 € angehoben werden. (Schluss) sox