Parlamentskorrespondenz Nr. 271 vom 13.03.2023

Härtefallfonds für die Landwirtschaft und Privatzimmervermietung: Rund 161 Mio. € bis Ende 2022 ausbezahlt

Landwirtschaftsminister legt Monatsbericht für Dezember 2022 vor

Wien (PK) – In den Monatsberichten zum Härtefallfonds in der Land- und Forstwirtschaft inklusive der Privatzimmervermietung informiert das Landwirtschaftsministerium über die Ausgaben des aufgrund der Corona-Krise eingeführten Hilfsinstruments. Laut dem aktuellen Monatsbericht für Dezember 2022 (III-873 d.B.) stagnierte die Auszahlungssumme bei rund 161 Mio. € (im Vergleich zu November). Davon gingen rund 71,1 Mio. € an die Land- und Forstwirtschaft und rund 89,9 Mio. € an die Privatzimmervermietung bzw. touristische Vermietung. Insgesamt wurden damit 16.735 Begünstigte unterstützt.

Laut dem Bericht sind etwa 40 % der begünstigten Betriebe und ausbezahlten Fördermittel dem Bundesland Tirol zuzuordnen (Gesamtauszahlungssumme: 63,97 Mio. €). Auf Salzburg entfallen etwa 15 % der Begünstigten sowie der Auszahlungen (26,4 Mio. €). Für die Steiermark und Niederösterreich sind es zwischen 10 und 15 % (jeweils rund 20 Mio. €).

Ausgestaltung der Förderungen

Die coronabedingten Härtefälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und bei der Privatzimmervermietung sollen durch Zuschüsse zur Abgeltung der Einkunftsverluste, den Comeback-Bonus und den Zusatzbonus abgefedert werden. Die Förderungen umfassen außerdem einen Lockdown-Umsatzersatz für Betriebe, die aufgrund ihrer Tätigkeiten im Bereich des Gastgewerbes bzw. der Beherbergungsbetriebe direkt von der zweiten behördlichen Schließung im November und Dezember 2020 betroffen waren. Darüber hinaus wird der Ausfallsbonus I und der Ausfallsbonus II für touristische Vermieter:innen gewährt, die keinen Anspruch auf einen Ausfallsbonus haben, jedoch Tourismusabgaben entrichten, sowie der Ausfallsbonus I für Wein- und Mostbuschenschanken sowie für die Almausschank.

Im Jänner 2022 wurden die Bestimmungen für die Auszahlungsphase 4 der Härtefallfonds-Förderung und für den Ausfallsbonus III veröffentlicht. Im Rahmen der Auszahlungsphase 4 beträgt der monatliche Zuschuss 80 % der Differenz der Einkünfte aus dem Vergleichszeitraum der Vorjahre. Dieser wird für die Betrachtungszeiträume November und Dezember 2021 sowie Jänner, Februar und März 2022 gewährt. Der Ausfallsbonus III beträgt für diese Zeiträume je 40 % des ermittelten Umsatzausfalles.

Die Abwicklung der Unterstützungszahlungen erfolgt durch die Agrarmarkt Austria. Eine Beantragung ist ausschließlich online über die dafür bereitgestellten Antragsformulare möglich.

Die Monatsberichte bis inklusive November 2022 sowie der Jahresbericht für das Jahr 2020 sind in den Parlamentskorrespondenzen Nr. 28/2022 sowie Nr. 232/2021 zusammengefasst. (Schluss) med