Parlamentskorrespondenz Nr. 459 vom 27.04.2023

Nationalrat: Breite Mehrheit für Einrichtung der Stiftung Forum Verfassung

Novelle zum Parlamentsmitarbeiter:innengesetz einstimmig angenommen

Wien (PK) – Der Nationalrat hat heute die Einrichtung einer "Stiftung Forum Verfassung" mit breiter Mehrheit beschlossen. Ziel des Vorhabens ist es, die Bedeutung der Bundesverfassung und des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) stärker in das Bewusstsein der Bevölkerung zu rücken und das Verfassungswissen zu verbessern. Die Basis dafür bildete ein gemeinsamer Antrag von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS, deren Vertreter:innen von einer niederschwelligen und breitenwirksamen Bewusstseinsbildung für Verfassung und Demokratie sprachen. Kritik kommt von der FPÖ, für die aktuell nicht die Zeiten für PR-Maßnahmen einer staatlichen Institution sind.

Einstimmig angenommen wurde zudem eine Novelle zum Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz mit der Kündigungsfristen und die damit verbundenen Entgeltansprüche für Mitarbeiter:innen von Abgeordneten bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Nationalrat präzisiert werden.

Stiftung Forum Verfassung soll Verfassungsbewusstsein in Österreich steigern

Basis für den Beschluss zur "Stiftung Forum Verfassung" bildete ein gemeinsamer Antrag von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS. Um das Verfassungsbewusstsein in Österreich zu steigern sollen unter anderem eine Ausstellung mit digitalem Schwerpunkt, interaktive Führungen, Veranstaltungen und die Entwicklung von Unterrichtsmaterialen dazu beitragen. Auch die Vergabe eines Verfassungspreises für die Vermittlung der Bedeutung der Bundesverfassung und der Verfassungsgerichtsbarkeit sowie zur Förderung wissenschaftlicher Arbeiten ist in Aussicht genommen. Finanziert wird die Stiftung vorrangig von der öffentlichen Hand, wobei neben einer Anschubfinanzierung von 710.000 € durch den Finanzminister jährliche Zuwendungen in der Höhe von mindestens 700.000 € – wertgesichert – vorgesehen sind.

Auf Kritik im Begutachtungsverfahren haben die vier Parlamentsfraktionen mit der Einbringung eines Abänderungsantrags im Zuge der Ausschussberatungen reagiert. Er betrifft etwa die Zusammensetzung des Stiftungsvorstands, die Formulierung des Stiftungszwecks und die Zusammenarbeit der Stiftung mit Bildungseinrichtungen, Universitäten, Interessenvertretungen und zivilgesellschaftlichen Organisationen. Um die objektive und unbeeinflusste Amtsführung der Mitglieder des VfGH sicherzustellen, wurde mit einem weiteren, im Plenum eingebrachten Abänderungsantrag geregelt, dass die Stiftung keine Zahlungen oder Sachleistungen an die Verfassungsrichter:innen, Bediensteten des VfGH sowie an die Organe der Stiftung leisten darf.

Susanne Fürst (FPÖ) sprach sich seitens ihrer Fraktion gegen die Einrichtung der Stiftung aus. Es seien mit einem jährlichen Finanzierungsbedarf von € 700.000 "nicht die Zeiten für PR-Maßnahmen einer staatlichen Institution", vielmehr stärke der VfGH als "zentrales Element der rechtsstaatlichen Kontrolle" die Demokratie allein schon durch seine Erkenntnisse.

Die Vertreter:innen von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS begrüßten hingegen die Einrichtung der "Stiftung Forum Verfassung". "Die Stiftung hat das Ziel, Demokratie und Verfassung zu schützen, und nicht wie die FPÖ, zu gefährden", konterte Wolfgang Gerstl (ÖVP) der Kritik von FPÖ-Mandatarin Fürst. Es gehe darum, das Bewusstsein für die Verfassung zu stärken, ähnlich der Demokratiewerkstatt des Parlaments, so Gerstl.

Für Selma Yildirim (SPÖ) handelt es sich um "gut investiertes Geld", mit dem man einen breitenwirksamen Diskurs zur Vermittlung der Demokratie anstoßen wolle. Die Verfassung und die Demokratie seien ein "Garant der Freiheit", weshalb es gut sei, Werbung dafür zu machen, betonte Yildirim.

"Genau in Zeiten wie diesen", sei es essenziell, in so eine Stiftung zu investieren, hielt Agnes Sirkka Prammer (Grüne) fest. Geht es nach der Grünen-Mandatarin, soll die Stiftung "niederschwellige Aufklärung über all das bieten, was unsere Demokratie ausmacht".

Nikolaus Scherak (NEOS) sprach von einem vorbildlichen parlamentarischen Prozess. Nach der Anregung des VfGH-Präsidenten sei ein gemeinsamer Antrag entstanden. Durch die Einarbeitung der im Begutachtungsverfahren eingelangten Vorschläge habe man zudem auf die Kritik, wie etwa einer "Haus- und Hofwissenschaft für den VfGH" reagiert, so der NEOS-Mandatar.

Änderung des Parlamentsmitarbeiter:innengesetzes

Von allen fünf Parlamentsfraktionen unterstützt wird eine Novelle zum Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz. Konkret geht es darum, persönliche Mitarbeiter:innen von Abgeordneten besser für Fälle abzusichern, wo ein Abgeordneter bzw. eine Abgeordnete kurzfristig aus dem Hohen Haus ausscheidet. Auch in diesem Fall sollen die üblichen Kündigungsfristen und der damit verbundene Entgeltanspruch gelten.

Alle sich zu Wort gemeldeten Abgeordneten sprachen von einer wichtigen Änderung und bedankten sich für die gute parteiübergreifende Zusammenarbeit im Vorfeld. Laut Johann Singer (ÖVP) war bisher nicht klar geregelt, was mit den Mitarbeiter:innen passiert, wenn ein Mitglied des Nationalrats oder die Fraktionsführer:innen des Bundesrats frühzeitig ausscheiden oder versterben. Die Mitarbeiter:innen würden nun nicht mehr "von heute auf morgen ohne finanzielle Absicherung dastehen".

Dem schloss sich SPÖ-Mandatarin Katharina Kucharowits an. Es handle sich um eine "lange bekannte Ungerechtigkeit" und "einen wichtigen Beschluss zur sozialen Absicherung unserer Mitarbeiter:innen", so Kucharowits.

Werner Herbert (FPÖ) sprach von einer "wichtigen und notwendigen Gleichstellung mit ähnlich gelagerten Dienstverhältnissen im öffentlichen Dienst". Der heutige Beschluss schaffe Rechtssicherheit für die Abgeordneten und deren Mitarbeiter:innen. (Fortsetzung Nationalrat) med

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.