Parlamentskorrespondenz Nr. 584 vom 26.05.2023

Neu im Wirtschaftsausschuss

Wien (PK) – Nachdem jüngst die Regierungsvorlage für ein "Energieeffizienz-Reformgesetz" im Nationalrat an der Zweidrittelhürde gescheitert war, legen ÖVP und Grüne nunmehr einen Antrag vor, mit dem weite Teile des Gesetzesvorhabens in das vormalige Bundes-Energieeffizienzgesetz übernommen werden sollen (3426/A). Verfassungsbestimmungen sollen dabei nicht geändert oder ergänzt werden, wodurch eine einfache Koalitionsmehrheit für den Beschluss ausreichend sein soll. Dem Antrag wurde eine Frist zur Berichterstattung bis 31. Mai gesetzt. Dadurch kommt die Vorlage am 1. Juni auf die Tagesordnung der Sondersitzung des Nationalrats, die auf Verlangen der Koalitionsparteien stattfindet. Eine rasche Beschlussfassung sei zur Umsetzung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie bzw. aufgrund eines von der Europäischen Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens alternativlos, so die Begründung.

Entfallen soll gegenüber dem jüngst abgelehnten Vorschlag etwa die Verpflichtung für die Bundesländer zu Energieeffizienzmaßnahmen. Enthalten sind für die Bundesländer stattdessen Richtwerte. Außerdem sollen die Handlungen von Bund und Ländern in einer Strategie im Zusammenhang mit dem "NEKP" (integrierter nationaler Energie- und Klimaplan für Österreich) zusammengefasst werden.

An Energiesparzielen soll etwa der Ansatz beibehalten werden, den Endenergieverbrauch bis zum Jahr 2030 um 650 Petajoule zu reduzieren. Im jüngst abgelehnten Entwurf waren Bundesfördermittel von 190 Mio. € pro Jahr vorgesehenen, diesbezüglich verweist der neue Antrag auf das Umweltförderungsgesetz. Beibehalten werden sollen etwa auch die Beratungsstellen und die Koordinierungsstelle zur Bekämpfung von Energiearmut sowie die Sanierungsquote für Bundesgebäude von 3 %. (Schluss) mbu

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