Parlamentskorrespondenz Nr. 588 vom 30.05.2023

Neu im Budgetausschuss

Wien (PK) – Die fünf Parlamentsklubs haben einen gemeinsamen Antrag eingebracht, um das Parlamentsgebäudesanierungsgesetz abzuändern und eine haushaltsrechtliche Ermächtigung zu erlassen (3410/A). Aufgrund der COVID-19-Pandemie und anderen globalen Krisenentwicklungen wie dem Ukraine-Krieg, Lieferkettenproblemen und der Inflation kann es laut Prognosen zu Mehrkosten für die Sanierung kommen. Gleichzeitig wird aber das Budget für das Ausweichquartier nicht ausgeschöpft. Mit dem Initiativantrag soll die gesetzliche Basis für eine Umschichtung geschaffen werden. Insgesamt wird der Gesamtkostenrahmen laut derzeitigem Stand eingehalten.

Gesetzesänderung soll Umschichtungen ermöglichen

Laut dem Initiativantrag besteht weiterhin das seit 2021 eingestellte Risiko, dass die vorgesehenen Höchstkosten von 422,6 Mio. € um maximal 3 % überschritten werden. Gleichzeitig soll laut Prognosen das ursprünglich vorgesehene Budget von 51,4 Mio. € für das Ausweichquartier und die Übersiedlung nicht ausgeschöpft werden. Die dafür im Herbst 2020 aktivierte Reserve von 20 % wird nicht benötigt. Durch Umschichtungen kann der Gesamtkostenrahmen für das Sanierungsprojekt eingehalten werden.

Um die gesetzliche Basis dafür zu schaffen, haben sich ÖVP, SPÖ, FPÖ, Grüne und NEOS geeinigt, einen Initiativantrag zur Änderung des Parlamentsgebäudesanierunsgesetzes (PGSG) sowie für ein Gesetz zur Ermächtigung zur Überschreitung der einzelnen Höchstgrenzen des PGSG vorzulegen.

Eine Überschreitung des Budgets ist derzeit im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie gesetzlich möglich. Weil es im Einzelfall schwierig zu beurteilen sein kann, ob einzelne Kostenerhöhungen direkt auf die Pandemie oder auch auf andere Ereignisse wie den Ukraine-Krieg, Lieferkettenprobleme oder die Inflation zurückzuführen sind, soll das Parlamentsgebäudesanierungsgesetz entsprechend abgeändert werden. In Zukunft soll eine Ermächtigung zur Kostenüberschreitung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie oder sonstigen globalen Krisenentwicklungen möglich sein.

Eine solche haushaltsrechtliche Ermächtigung für den Nationalratspräsidenten wird mit dem Initiativantrag ebenso vorgeschlagen. Übersteigen die Kosten die im Gesetz genannten Höchstgrenzen, soll der Präsident ermächtigt werden, diese aus dem Parlamentsbudget zu bedecken. In den Erläuterungen wird angeführt, dass dafür primär die nicht benötigten Mittel für die Interimslokation zu verwenden sind. (Schluss) kar/gla

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.