Parlamentskorrespondenz Nr. 594 vom 31.05.2023

Neu im Budgetausschuss

Wien (PK) – In Österreich gebe es nach wie vor kein Insolvenzrecht für Gebietskörperschaften, also Länder und Gemeinden, rufen die NEOS mittels Entschließungsantrag ins Bewusstsein. Es sei daher nicht geklärt, welche konkreten Rechtsfolgen die Zahlungsunfähigkeit eines Bundeslandes oder einer Gemeinde nach sich zieht. Am Beispiel der Osttiroler Gemeinde Matrei zeigen Gerald Loacker und Karin Doppelbauer (beide NEOS) den möglichen Konkurs einer Gemeinde auf. Der Schuldenstand der Gemeinde soll sich auf 35 Mio. € belaufen. Ein Konkurs Matreis könnte sich negativ auf die Ratings anderer Tiroler Gemeinden auswirken und deren Finanzierungskosten steigen lassen, warnen die NEOS. Seit dem 2. Weltkrieg habe es keine Insolvenzen von Gemeinden in Österreich gegeben.

In dem geforderten Gesetzesentwurf wollen die NEOS neben der Insolvenzfähigkeit von Gebietskörperschaften, Kriterien für den Eintritt der Insolvenz und deren Rechtswirkungen geregelt wissen. Weitere Aspekte betreffen unter anderem die Durchführung des Insolvenzverfahrens und Möglichkeiten der Zwangsverwaltung (3404/A(E)). Konsens bestehe hinsichtlich der Frage, dass Bund, Länder und Gemeinden insolvenzfähig sowie exekutionsfähig sind. Unklar ist, inwieweit landeseigenes Vermögen vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt ist, halten die NEOS fest. (Schluss) gla

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.