Parlamentskorrespondenz Nr. 608 vom 02.06.2023

Neu im Wirtschaftsausschuss

ÖVP und Grüne: Informationsmaßnahmen für günstigstes Stromprodukt für Verbraucher:innen

Wien (PK) – In einer Gesetzesinitiative von ÖVP und Grünen geht es um Änderungen im Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz (3425/A), wonach Verbraucher:innen unterstützt werden sollen, das passende, günstigste Stromprodukt zu finden. So sollen für Verbraucher:innen unter anderem der Tarifkalkulator der E-Control weiter verbessert werden, Vergünstigungen beim Strom bereits durch Anpassung der Teilbeträge und nicht erst bei der Jahresabrechnung berücksichtigt sowie auf die Anbieterwechselmöglichkeit hingewiesen werden. Da die Änderungen auch in die entsprechende Verfassungsbestimmung zur Kompetenzgrundlage aufgenommen werden sollen, ist im Plenum eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.

Konkret sollen Stromhändler und Lieferanten verpflichtet werden, preisrelevante Daten von Standardprodukten unverzüglich der Regulierungsbehörde für die Eingabe in den Tarifkalkulator zu übermitteln. In die Pflicht genommen werden dabei jene Stromanbieter, die mindestens 3 % der Verbraucher:innen und Kleinunternehmen versorgen.

Zudem sollen Lieferanten verpflichtet werden, jährlich ein Informationsschreiben über Wechselmöglichkeiten an Kund:innen zu senden. Bei Bindungsfristen soll über das bevorstehende Ende sowie über die Wechselmöglichkeit informiert werden. Außerdem müssen Lieferanten zu diesen Schreiben jeweils auf ein günstigeres anwendbares Standardprodukt hinweisen, wenn ein solches bei ihnen vorhanden ist, so die Vorlage.

Teilbeträge bei Verbraucher:innen bzw. Endverbraucher:innen mit einem Jahresverbrauch von bis zu 100.000 kWh sollen zumindest halbjährlich an den aktuellen Verbrauch und das aktuell vertraglich vereinbarte Entgelt anzupassen sein. Sind intelligente Messgeräte (Smart Meter) installiert, sollen Endverbraucher:innen das Wahlrecht zwischen einer monatlichen Rechnung und einer Jahresrechnung haben. (Schluss) mbu


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