Parlamentskorrespondenz Nr. 609 vom 02.06.2023
Flughafenentgelte für vier österreichische Flughäfen mit starkem Passagieraufkommen für 2023 deutlich angehoben
Wien (PK) – Das Flughafenentgeltegesetz (FEG) regelt, dass für Flughäfen, von denen aus Fluglinien internationalen Luftverkehr betreiben und auf denen mehr als 100.000 Passagiere jährlich befördert werden, die Flughafenentgelte jedes Jahr nach Verhandlungen mit einem Nutzerausschuss neu festzulegen sind. Dem aktuellen Bericht des Verkehrsministeriums (BMK) über die Vollziehung des FEG im Jahr 2022 (III-949 d.B.) ist zu entnehmen, dass im Berichtsjahr an den Flughäfen Wien, Salzburg, Innsbruck und Graz Nutzerausschüsse zusammengetreten sind. Demnach fanden ordnungsgemäße und konsensual verlaufende Konsultationsverfahren zwischen den Flughafenbetriebsgesellschaften und den Nutzern, also den Fluglinien, statt. Verkehrsministerin Leonore Gewessler hat in weiterer Folge die von den Nutzerausschüssen beantragten Entgelteänderungen mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2023 genehmigt. Für Wien ergab sich eine Anhebung der Entgelte um 5,78 %, für Salzburg, Innsbruck und Graz um 6,28 %. Diese Anhebungen liegen deutlich über dem Vorjahr (1,75 % bzw. 2,25 %).
Die Flughäfen Linz und Klagenfurt erreichten auch 2022 den erforderlichen Schwellenwert nicht, es fanden daher keine Nutzerausschüsse statt. Die bescheidmäßigen Änderungen der Tarifordnung für diese Flughäfen basieren laut dem Bericht des BMK auf dem Luftfahrtgesetz (LFG) und der Zivilflugplatz-Betriebsordnung (ZFBO). Sie orientierten sich am Rahmen der Erhöhungen, die für die größeren Flughäfen genehmigt wurden.
In einem Ausblick auf 2024 hält das BMK fest, dass laut FEG ab 1. Jänner 2024 eine Verpflichtung zur Differenzierung der Flughafenentgelte nach Gesichtspunkten des Schutzes vor Lärmimmissionen besteht. Die Verkehrsflughäfen Wien, Graz und Innsbruck haben demnach bereits zu einem früheren Zeitpunkt solche so genannten "Lärmgebühren" auf freiwilliger Basis eingeführt. Zudem hat laut dem Bericht der Flughafen Innsbruck freiwillig ein Stickstoff-Entgelt als erlösneutrale Lenkungsmaßnahme eingeführt.
Für 2024 erwartet das BMK aufgrund der nach wie vor hohen Inflationsrate einen starken Anstieg der Flughafenentgelte. Außerdem wird erwartet, dass die COVID-19-bedingten Sonderbestimmungen des FEG auch 2024 an allen österreichischen Verkehrsflughäfen weiterhin zur Anwendung kommen werden. (Schluss) sox