Parlamentskorrespondenz Nr. 642 vom 12.06.2023
Neu im Justizausschuss
Wien (PK) – Gemäß den geltenden Russland-Sanktionen ist es der öffentlichen Hand grundsätzlich verboten, Aufträge oder Konzessionen an Personen, Organisationen oder Einrichtungen aus der Russischen Föderation zu vergeben bzw. derartige Aufträge oder Konzessionen fortzuführen. Allerdings können die einzelnen EU-Staaten laut entsprechender EU-Verordnung für bestimmte, taxativ aufgezählte Bereiche Ausnahmen festlegen bzw. genehmigen. In Österreich hat der Nationalrat im Oktober 2022 beschlossen, dass für solche Genehmigungen das Justizministerium zuständig ist. Mit einem Initiativantrag wollen ÖVP und Grüne diese derzeit bis 31. Dezember 2023 befristete Regelung nun bis zum 31. Dezember 2025 verlängern. Nachdem die Verlängerung eine Verfassungsbestimmung betrifft, benötigt sie im Plenum eine Zweidrittelmehrheit (3406/A).
Laut Erläuterungen wird weiterhin in Aussicht genommen, im Rahmen einer Novellierung des Sanktionengesetzes 2010 eine allgemeine Regelung der Zuständigkeit für Sanktionsmaßnahmen im Bereich des öffentlichen Auftragswesens zu schaffen, mit der demnach spätestens ein Außerkrafttreten dieses Bundesgesetzes einhergehen sollte. (Schluss) mbu