Parlamentskorrespondenz Nr. 650 vom 13.06.2023
Neu im Gleichbehandlungsausschuss
Wien (PK) – Die Anzahl der Schutzunterkünfte für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder soll erhöht werden (2070 d.B.). Konkret sollen im Rahmen einer 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern mindestens 90 zusätzliche Frauenplätze und ebenso viele Kinderplätze – insgesamt also 180 Plätze – geschaffen werden. Mit einem Zweckzuschuss des Bundes sollen dafür ab November 2023 jährlich 3 Mio. €, bis Ende 2026 insgesamt zwölf Mio. €, zur Verfügung gestellt werden. Vorgesehen ist damit einhergehend der Ausbau des Beratungs- und Betreuungsangebots in den Unterkünften. Zudem soll eine bundesweite Steuerungsgruppe unter der Leitung der Nationalen Koordinierungsstelle im Bundeskanzleramt eingerichtet werden.
Die Länder werden verpflichtet, Mindeststandards wie bedarfsgerechte Schutz- und Sicherheitskonzepte für die neuen Frauenplätze in den Schutzunterkünften zu setzen. Als Schutzunterkünfte gelten sowohl Frauenhäuser als auch Übergangswohnungen. Während erstere ein Sicherheitskonzept für Hochrisikofälle bieten, zielt die Regierungsvorlage primär auf letztere ab. Durch die Übergangswohnungen wird den gewaltbetroffenen Frauen und Kindern vorübergehend Wohnraum mit begleitender Beratung und Betreuung zur Verfügung gestellt, um sie auf ihrem Weg in ein selbstbestimmtes und gewaltfreies Leben zu begleiten. Die zusätzlichen Kapazitäten sollen bereits bis Ende 2025 zur Verfügung stehen und fortan aufrechterhalten werden. Das psychosoziale Beratungs- und Betreuungsangebot soll dann mindestens vier Wochenstunden pro Platz betragen. Dadurch erwarten sich die Regierungsparteien, künftig 925 Frauen und deren Kinder zusätzlich beraten zu können.
Die Länder haben eine statistische Auswertung über die Anzahl und Aufenthaltsdauer der in den Schutzunterkünften aufgenommenen Personen zu führen sowie einen Nachweis der Mittelverwendung und der Erreichung der Zielzustände zu erbringen. Bei widmungswidriger Verwendung, Nicht-Verwendung oder Nichterreichung der Ziele kann der Bund zur Rückzahlung der Zweckzuschüsse auffordern. Als Qualitätssicherungsmaßnahme ist zudem die anonyme Befragung jener Frauen vorgesehen, die in den Einrichtungen aufgenommen wurden.
Die Vereinbarung soll (rückwirkend) mit 1. Juli 2023 in Kraft treten, um den Ländern frühzeitig entsprechende Umsetzungsmaßnahmen zu ermöglichen.
Neben dem Gewaltschutzgesetz stelle sicherer betreuter Wohnraum einen weiteren Eckpunkt im österreichischen Gewaltschutzsystem und der Gewaltprävention dar, heißt es in den Gesetzeserläuterungen. Laut einer aktuellen vom Bundeskanzleramt beauftragten Studie sei ein Drittel aller Frauen in Österreich im Laufe ihres Lebens von körperlicher oder sexueller Gewalt betroffen. (Schluss) fan