Parlamentskorrespondenz Nr. 730 vom 26.06.2023
Neu im Justizausschuss
Wien (PK) – Die NEOS fordern mit einem Entschließungsantrag begleitende Maßnahmen für zu Entlassende aus dem Maßnahmenvollzug. Zudem setzen sie sich für eine Unterstützung des internationalen Zentrums für die Verfolgung von Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine (ICPA) ein. Der FPÖ ist eine Information an Opfer von Gewalt über den Verbleib von Gefährdern ein Anliegen.
NEOS: Begleitende Maßnahmen für aus dem Maßnahmenvollzug zu Entlassende
Die neuen Regelungen des Maßnahmenvollzuganpassungsgesetzes 2022 führen aus Sicht der NEOS dazu, dass per 1. September 2023 auch Personen aus dem Maßnahmenvollzug zu entlassen sind, die als junge Erwachsene vor mehr als 15 Jahren schwerwiegende Straftaten unter dem maßgeblichen Einfluss einer schwerwiegenden und nachhaltigen psychischen Störung begangen haben und nur deshalb nicht bestraft werden konnten, weil sie zum Zeitpunkt der Tat wegen dieser Störung zurechnungsunfähig waren. Es stehe die begründete Befürchtung im Raum, dass diese, plötzlich in die Freiheit und umfassende Selbstversorgung entlassenen, Personen mit ihrer neuen, komplett geänderten Lebenssituation nicht zurechtkommen und aus der dadurch bedingten Überforderung heraus neuerlich strafrechtlich geschützte Rechtsgüter verletzen, so die NEOS. Es brauche konkrete Maßnahmen der Justizministerin in Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen Stellen und Organisationen zur begleitenden Unterstützung und Betreuung für jene Untergebrachten, für die ab dem 1.September 2023 die Voraussetzungen der Unterbringung nicht mehr vorliegen, so die Forderung (3401/A(E)).
NEOS: Unterstützung des ICPA
Seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine werde fast täglich über schwere internationale Verbrechen im Sinne des Völkerstrafrechts berichtet, so die NEOS. Das Internationale Zentrum für die Verfolgung von Aggressionsverbrechen (ICPA) soll ihnen zufolge mit Unterstützung von Eurojust Beweise über die in der Ukraine begangenen Straftaten sichern, Staatsanwält:innen zusammenbringen und die Analyse der Beweise für künftige Verfahren, auf nationaler oder internationaler Ebene, vorbereiten. Die Beweise sollen hierfür zentral an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Die NEOS fordern von der Justizministerin (3387/A(E)), unter Einbeziehung von zivilgesellschaftlichen Organisationen und der ukrainischen Community in Österreich, eng mit dem ICPA zusammenzuarbeiten. Vor allem gehe es um die Identifizierung von aus der Ukraine Vertriebenen, die als Opfer oder Zeug:innen Angaben zu von russischen Truppen begangenen Straftaten machen können oder um die Kooperation bei der Ausführung von Haftbefehlen.
FPÖ: Information an Opfer von Gewalt über Verbleib von Gefährdern
Geht es nach der FPÖ, soll es ermöglicht werden, Opfern von "Gewalt in der Privatsphäre" Informationen über den Verbleib von Gefährdern zuzuleiten, sofern er oder sie der Unterbringung in einer psychiatrischen Abteilung zugeführt wurde, dort aber nicht mehr aufhältig ist oder nicht mehr aufgenommen werden kann. Es brauche dazu im Unterbringungsgesetz die Implementierung einer dezidierten Befugnis im Rahmen der Datenverarbeitung durch die Sicherheitsbehörden, so die Forderung (3433/A(E)). Im Sinne eines umfassenden Opferschutzes sei es unverständlich, dass der Sicherheitsbehörde keine vorgesehene Befugnis zukomme, Betroffene über den Verbleib von Gefährdern zu informieren, wenn er der sie aus der psychiatrischen Abteilung entlassen oder nicht aufgenommen wurde, kritisieren die Antragsteller:innen. (Schluss) mbu
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- 3387/A(E) - Unterstützung des internationalen Zentrums für die Verfolgung von Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine (ICPA
- 3401/A(E) - Begleitende Maßnahmen für die aus dem Maßnahmenvollzug zu Entlassenden
- 3433/A(E) - Implementierung einer sicherheitsbehördlichen Befugnis im § 39b Unterbringungsgesetz (UbG)