Implementierung einer sicherheitsbehördlichen Befugnis im § 39b Unterbringungsgesetz (UbG) (3433/A(E))

Status

Justizausschuss: auf Tagesordnung in der 28. Sitzung des Ausschusses
In der Sitzung vom 18. Juni 2024 vertagt.

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Selbständiger Entschließungsantrag

Antrag der Abgeordneten Christian Ries, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Implementierung einer sicherheitsbehördlichen Befugnis im § 39b Unterbringungsgesetz (UbG), um Opfern von Gewalt in der Privatsphäre i.S.d. § 38a SPG bzw. Antragsteller von einstweiligen Verfügungen n.d. §§ 382b, 382c und 382d Exekutionsordnung im Sinne eines umfassenden Opferschutzes Informationen über den Verbleib des Gefährders zukommen zu lassen, wenn dieser als Patient nach § 8 oder § 9UbG in einer geschlossenen Anstalt aufgenommen wurde.

Parlamentskorrespondenz

Eingebracht von

Christian Ries (F)