Parlamentskorrespondenz Nr. 744 vom 27.06.2023

Finanzausschuss billigt Abgabenänderungsgesetz 2023 und Betrugsbekämpfung mittels CESOP

Neuerungen beim Register der wirtschaftlichen Eigentümer

Wien (PK) – Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2023 sollen vielfältige Änderungen bei bestehenden Steuern und Abgaben vorgenommen werden. Der Finanzausschuss hat sich heute mehrheitlich dafür ausgesprochen. Grünes Licht gab es zudem für die Umsetzung des zentralen elektronischen Zahlungsverkehrssystems CESOP und für Verbesserungen im Bereich des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer.

Umfangreiches Abgabenänderungsgesetz

Mit dem von ÖVP, Grüne und durch getrennte Abstimmung teilweise von der FPÖ mehrheitlich angenommenen Abgabenänderungsgesetz 2023 (2086 d.B.) soll es künftig unter anderem steuerlich erleichtert werden, leerstehende Betriebsgebäude außerbetrieblich für eigene Wohnzwecke oder zur Vermietung zu nutzen. Im Sinne der Verwaltungsvereinfachung soll bei der Besteuerung von Kapitalvermögen eine Modernisierung von technischen Prozessen erfolgen, indem die bisherig analoge KESt-Befreiungserklärung durch eine digitale Datenübermittlung zwischen den Kreditinstituten und der Finanzverwaltung ersetzt wird.

Vereinfacht werden sollen einige Gebühren und Verwaltungsabgaben, laut Regierungsvorlage geht es dabei um Kostenneutralität und Gebührentransparenz. Außerdem soll die Verjährungsfrist für besonders schwerwiegende Finanzvergehen an jene für vergleichbare Straftaten nach dem Strafgesetzbuch angeglichen und somit von derzeit fünf auf zehn Jahre erhöht werden. Weitere Änderungen betreffen unter anderem nebenberufliche Einkünfte von Ärzt:innen für die Behandlung von Insass:innen von Justizanstalten, Tätigkeiten als Mitglied in Wahlbehörden, Begünstigungen nach dem Erdgasabgabegesetz sowie Regelungen gemäß EU-Richtlinien. Mit einem von ÖVP und Grünen im Ausschuss vorgelegten Abänderungsantrag werden zudem datenschutzrechtliche Nachschärfungen vorgenommen.

Hubert Fuchs (FPÖ) zollte dem Finanzminister "Respekt und Anerkennung" für die Vorlage des Abgabenänderungsgesetzes. Es sei positiv, dass es wieder ein Jahressammelgesetz gebe. Der FPÖ-Mandatar sprach sich aber gegen die Änderungen beim Nationalen Emissionszertifikatehandel - sowie beim Tabakmonopolgesetz aus, weshalb er eine getrennte Abstimmung verlangte. Dem schloss sich Christoph Matznetter (SPÖ) an, der im Bereich der Trafiken eine Verschlechterung für Menschen mit Behinderung ortete. Die Änderung erfolge aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofes, antwortete Elisabeth Götze (Grüne). So sei bei der Vergabe einer Trafik das Bundesvergabegesetz zu berücksichtigen. Grundsätzlich sei aber unter bestimmten Voraussetzungen eine einmalige Vererbung von Trafiken weiter möglich.

Andreas Hanger (ÖVP) sprach von einem umfassenden Gesetz, das viele sinnvolle Maßnahmen, wie etwa weitere Schritte zur Ökologisierung des Steuersystems, beinhalte. So gebe es nun für Besitzer:innen von Elektrofahrzeugen die Möglichkeit, CO2-Zertifikate zu verkaufen. Für Jakob Schwarz (Grüne) geht es um Verwaltungsvereinfachungen, Maßnahmen zur Digitalisierung sowie um Gebührenpauschalierungen.

Betrugsbekämpfung mittels CESOP

Mittels eines neuen zentralen elektronischen Systems für die Speicherung von Zahlungsinformationen (CESOP, Zentrales Elektronisches System für Zahlungsinformationen), sollen europäische Zahlungsdienstleister detaillierte Aufzeichnungen über grenzüberschreitende Zahlungen in Bezug auf die von ihnen in jedem Kalenderquartal erbrachten Zahlungsdienste führen und melden, wenn sie mehr als 25 grenzüberschreitende Zahlungen an denselben Zahlungsempfänger tätigen. Durch die Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie soll möglicher Mehrwertsteuerbetrug im elektronischen Geschäftsverkehr aufgedeckt werden.

Im CESOP werden die übermittelten Daten zentralisiert gespeichert, aggregiert und mit anderen europäischen Datenbanken abgeglichen. Laut den Erläuterungen werden alle Informationen den Betrugsbekämpfungsexpert:innen der Mitgliedstaaten über das Eurofisc-Netzwerk zur Verfügung gestellt. Die Regierungsvorlage wurde einstimmig angenommen (2090 d.B.).

Alle sich zu Wort gemeldeten Abgeordneten begrüßten grundsätzlich die Umsetzung der EU-Richtlinie, Selma Yildirim (SPÖ), Peter Haubner (ÖVP), Gerald Loacker (NEOS) und Hubert Fuchs (FPÖ). Es gehe um Zahlungen aufgrund wirtschaftlicher Tätigkeit, nicht um Privatpersonen, weshalb man eine EU-weite Untergrenze von 25 Zahlungen pro Quartal gewählt habe, informierte ein Mitarbeiter des Finanzministeriums. Die Regelung sei mit Datenschützer:innen abgeklärt worden, zudem würden keine Daten von Zahlenden aufgezeichnet.

Neuerungen beim Register der wirtschaftlichen Eigentümer

Auf Basis des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes (WiEReG) wurde ein Register eingerichtet, das die Daten über die wirtschaftlichen Eigentümer:innen von Gesellschaften, Stiftungen und Trusts für die Zwecke der Verhinderung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung enthält. Mit der vorliegenden Regierungsvorlage sollen die Erkenntnisse aus der Umsetzung der Nationalen Risikoanalyse 2021 sowie die gewonnenen Erfahrungen bei der Umsetzung von Sanktionen, für Verbesserungen genutzt werden.

Im Rahmen der von ÖVP, FPÖ und Grünen mehrheitlich angenommen Novelle soll das Register zur zentralen Plattform zum automatisationsunterstützten Abgleich von Sanktionslisten mit dem Firmenbuch, dem Vereinsregister, dem Ergänzungsregister und dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer ausgebaut werden. Zudem sollen Scheinunternehmen mittels automatisierter Datenübermittlung des Registers an die Abgabenbehörden, bekämpft werden. Weitere Aspekte betreffen Verbesserungen der Transparenz von Treuhandschaftsvereinbarungen sowie bei der risikobasierten Aufsicht durch die Registerbehörde. Künftig sollen Bedrohungsszenarien deutlich schneller und besser erkannt werden können. Geplant ist auch eine Intensivierung der Zusammenarbeit der Registerbehörde mit anderen Behörden, um Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und die Umgehung von Sanktionen zu verhindern (2091 d.B.).

Mit der Novelle soll laut Nina Tomaselli (Grüne) das WiEReG zu einer Plattform ausgebaut werden, mit der Eigentümerstrukturen besser festgestellt werden können. Gerade die sogenannte "Putin-Villa" in Kitzbühel habe aufgezeigt, dass es hier Handlungsbedarf gebe. Franz Eßl (ÖVP) sprach von einem umfangreichen Gesetz zur Umsetzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs, dass Verbesserungen bei der Transparenz und zur Bekämpfung von Scheinfirmen bringe.

Kai Jan Krainer (SPÖ) und Karin Doppelbauer (NEOS) brachten die Änderungen beim Kreis der Akteur:innen mit berechtigten Interesse zur Einsicht zur Sprache. Krainer kritisierte, dass Journalist:innen kein volles Registereinsichtsrecht hätten. Dadurch sei in diesem Bereich keine ernsthafte journalistische Arbeit möglich. Laut Finanzminister Brunner wolle man die Recherchen von Journalist:innen weitgehend ermöglichen. Mit dem vorgelegten Entwurf habe man ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes in vollem Umfang umgesetzt. Die Anträge zur Einsicht sollen digital gestellt werden, wenn es sich um eine oder einen dem Finanzministerium bereits bekannten Journalisten oder Journalistin handle, sei eine rasche Übermittlung der Informationen geplant, ergänzte ein Experte des Finanzministeriums. Wenn dies nicht der Fall sei, müsse die Tätigkeit in diesem Bereich nachgewiesen werden. Aufgrund des hohen bürokratischen Aufwands sei nicht vorgesehen, Rechtsträger über eine vorgenommene Einsicht zu informieren. (Fortsetzung Finanzausschuss) med