Parlamentskorrespondenz Nr. 770 vom 29.06.2023

Verkehrsausschuss: Integration von Infrastrukturteil der Graz-Köflacher Bahn und Busbetriebs GmbH in ÖBB Infrastruktur AG

Koalitionsparteien geben grünes Licht für das Bundesgesetz zur Übertragung

Wien (PK) – Synergiepotentiale in Betrieb, Bereitstellung und Ausbau der Schieneninfrastruktur verspricht sich die Bundesregierung von der Integration des die Infrastruktur umfassenden Teils der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH (GKB) in die ÖBB-Infrastruktur AG. Für die entsprechende Regierungsvorlage zur Übertragung stimmten heute im Verkehrsausschuss ÖVP und Grüne. Ein Antrag der SPÖ, den Weiterbetrieb der Graz-Köflacher Bahn als eigenes Unternehmen zu erhalten, blieb gegen die Stimmen von ÖVP, Grüne und NEOS in der Minderheit.

Vertagt wurden eine Reihe von Oppositionsanträgen, unter anderem zur Digitalisierung des Klimatickets. Umwelt- und Verkehrsministerin Leonore Gewessler kündigte an, dass es dafür noch im Jahr 2023 eine Lösung geben soll.

Integration des Infrastrukturteils der Graz-Köflacher Bahn und Busbetriebs GmbH in ÖBB Infrastruktur AG

Von der Übertragung des Teilbetriebes Infrastruktur der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH an die ÖBB-Infrastruktur AG (GKB-Infrastruktur-Übertragungsgesetz) verspricht sich die Bundesregierung auch eine deutliche Entlastung des Bundesbudgets im Laufe der nächsten Jahre. Die Einsparungen sollen sich aufgrund der geringeren Betriebskosten der ÖBB-Infrastruktur AG gegenüber der GKB und durch die Übertragung der Finanzierung der Investitionen in die Annuitätenfinanzierung der ÖBB-Infrastruktur AG ergeben (2097 d.B.).

Das Gesetzesvorhaben sieht vor, dass zwischen GKB und ÖBB-Infrastruktur AG ein Spaltungs- und Übernahmevertrag abgeschlossen wird. Die GKB wird dabei weiter bestehen bleiben. Das geplante GKB-Infrastruktur-Übertragungsgesetz sieht auch eine Reihe von Bestimmungen vor, mit denen die Ansprüche der Bediensteten des Teilbetriebs Infrastruktur der GKB gesichert werden sollen. Weitere Bestimmungen zielen darauf ab, dass die erwarteten Synergieeffekte für den Bund eintreten.

Durch die Integration des Infrastrukturteils der GKB in die ÖBB-Infrastruktur erwartet sich das Verkehrsministerium im Zeitraum 2024 bis 2027 konkret Entlastungen für das Bundesbudget gegenüber dem Status quo von insgesamt rund 201,8 Mio. €. Berücksichtigt ist dabei ein zusätzlicher Aufwand für den Verkehrsdienstevertrag der GKB aufgrund höherer Produktpreise der ÖBB-Infrastruktur AG von rd. 10,1 Mio. €.

Umwelt- und Verkehrsministerin Leonore Gewessler betonte, hinter der Übertragung stehe der wichtige Schritt der Elektrifizierung, wodurch eine Verdopplung der Verkehrsleistung in der Weststeiermark ermöglicht werde. Es gehe um eine Verbesserung der Infrastruktur und werde zu mehr Angebot auf der Schiene in diesem Bereich führen. Zugleich soll die Weiterführung des erfolgreichen Unternehmens GKB ermöglicht und umfangreiche Synergieeffekte geschaffen werden, die den Steuerzahler:innen Millionenbeträge ersparen. Die Arbeitnehmer:innen der GKB seien im Gesetz mit einer umfassenden Arbeitsplatzgarantie abgesichert worden. Die GKB insgesamt soll auch nach der Integration voll funktionstüchtig und wirtschaftlich abgesichert ihre Rolle in der Region in Zukunft gestärkt erbringen können.

Klaus Köchl (SPÖ) wies auf die Erfolgsgeschichte der GKB hin und meinte, trotz der Absicherung der Bediensteten gebe es vor Ort große Unsicherheiten. 70 Lokführer:innen hätten bereits gekündigt, und selbst der Rechnungshof könne nicht nachvollziehen, wie sich Zahlen und Fakten zu den Synergien zusammensetzen. Auch Ausschussvorsitzender Alois Stöger (SPÖ) führte die Einwände des Rechnungshofs ins Treffen. Das Kapital dieses innovativsten Unternehmens sei die Infrastruktur, und diese werde ihm genommen. Gerhard Deimek (FPÖ) schloss sich dem an und sprach von "Papiersynergien", die nicht eintreten würden. Wenn es nur darum gehe, die Finanzierung sicherzustellen, sei das auch ohne Übernahme möglich und einfacher bzw. kostengünstiger. Johannes Margreiter meinte seitens der NEOS, man habe in den letzten Jahrzehnten schon öfters erlebt, dass funktionierende Strukturen unter dem Argument der Effizienzsteigerung in größere eingegliedert wurden und Prognosen dann aber nicht eingetreten sind. Er könne daher jetzt nicht zustimmen.

Gewessler erläuterte, der Rechnungshof habe sich auf die Nachvollziehbarkeit der Berechnungslogik für Synergieeffekte bezogen, diese Einwände seien in der Wirkungsfolgenabschätzung nunmehr berücksichtigt und die Vorgangsweise detailliert beschrieben worden. Gerade für die 450 Personen in der GKB sei es wichtig, diesen Gesetzesbeschluss voranzubringen, um damit Sicherheit und Klarheit zu schaffen. Ebenso wie Lokführer:innen werde man auch sonst jede:n Einzeln:e brauchen. Daher werde samt einer Absicherung des Arbeitsplatzes auf Bezirksebene eine sehr starke rechtliche Stellung der Mitarbeiter:innen geschaffen. Durch die Elektrifizierung werde sich auch für die Mitarbeiter:innen eine neue Perspektive ergeben. Sowohl Betriebsrat als auch Arbeiterkammer hätten die Pläne anerkannt.

Insgesamt steige man mit der Elektrifizierung der GKB und mit dem Ausbau der Koralmbahn in eine komplett neue Liga des Bahnverkehrs ein, sagte Gewessler. Zudem nutze die GKB bereits jetzt die Expertise der ÖBB in diesem Bereich. Der elektrifizierte Betrieb müsste sonst bei der GKB komplett neu aufgebaut werden. Bei der Übernahme werde der Infrastrukturbereich der GKB ein eigener Geschäftsbereich innerhalb der ÖBB bleiben, so die Ministerin.

Joachim Schnabel (ÖVP) unterstrich die Erfolgsgeschichte der GKB als eines der Top-Schienenunternehmen für Warentransporte. Fakt sei, dass im Zuge der Dekarbonisierung für die Elektrifizierung hoher Investitionsbedarf gegeben sei. Man werde jedenfalls darauf schauen, dass die Synergien auch eintreten. Hermann Weratschnig (Grüne) zeigte vollstes Verständnis, dass es bei großen Veränderungen Verunsicherung gibt. Die Verhandlungen hätten aber gezeigt, dass man auf alle Bedürfnisse sehr gut eingegangen ist. Gerade große Investitionen seien für kleinere Bahnen eine Herausforderung. Mit der Vorlage würden die gesamten arbeitsrechtlichen Gegebenheiten festgehalten, aber auch die Zukunft der GKB gesichert, um zukunftsfit mehr Mobilität zu bester Qualität anbieten zu können.

Die SPÖ forderte demgegenüber, die Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb Gmbh (GKB) weiterhin als integriertes Bahnunternehmen im Eigentum des Bundes zu betreiben (2725/A). Die Details sollten laut SPÖ in einem eigenen "Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb Gmbh Gesetz (GKB-Gesetz)" geregelt werden. Die Eigentümerrechte wären dabei von der Verkehrsministerin/dem Verkehrsminister auszuüben, während die Finanzierung der Infrastruktur durch den Bund analog zur Finanzierung der ÖBB Infrastruktur erfolgen solle. Ausschussvorsitzender Alois Stöger (SPÖ) betonte, dass dieser Antrag ganz bewusst eingebracht worden sei, um die GKB in der Region bestehen zu lassen.

FPÖ für angemessenen Ausbau der Bahnhöfe entlang der Koralmstrecke

Die FPÖ wirft auf, dass beim Ausbau der Koralmbahn nicht vorgesehen sei, Bahnhöfe angemessen zu adaptieren. Sie fordert von der Verkehrsministerin, gemeinsam mit der ÖBB Konzepte auszuarbeiten, um einen Anschluss kleinerer Bahnhöfe Kärntens entlang der geplanten Koralmbahnstrecke ab Inbetriebnahme der Koralmbahn für jegliche Arten von Zügen (Fernzüge, Regionalzüge, etc.) sicherzustellen. Insbesondere müsse die Verlängerung von Bahnsteigen, damit auch Fernzüge halten können, gewährleistet werden (3212/A(E)). Walter Rauch (FPÖ) meinte dazu, die Koralmbahn sei ein "Jahrhundertprojekt". Es fehle ihm dabei aber die erforderliche Flexibilität.

Der Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt. Joachim Schnabel (ÖVP) wies etwa auf Gespräche hin, etwaig den Flughafen Graz an die Koralmbahn anzubinden. In diesem Zusammenhang werde man insgesamt auch über das Thema Haltestellen reden können.

NEOS wollen Klimaticket in digitaler Form

Die NEOS kritisieren, dass das Klimaticket derzeit nicht in digitaler Form verfügbar ist. In einem Entschließungsantrag fordern sie von Verkehrs- und Umweltministerin Leonore Gewesseler, die einschlägige Verordnung über die Einführung des Klimatickets so zu ändern, dass der digital vorzuweisende QR-Code als Ticket anerkannt und dem Klimaticket in Scheckkartenformat gleichgestellt wird (2536/A(E)). Johannes Margreiter (NEOS) unterstrich, dass aus der Bevölkerung massiv der Wunsch komme, das Klimaticket auch digital zur Verfügung zu haben. Auch ein Umtausch sei derzeit sehr kompliziert, wenn beispielsweise ein Kind aus der Altersgruppe herausfalle.

Ministerin Gewessler bestätigte, dass es auch aus ihrer Sicht das Klimaticket digital brauche. Der Plan sei, das noch im Jahr 2023 kundenwirksam umzusetzen. Man habe sich bewusst dagegen entschieden, eine eigene neue App zu erstellen, sondern entwickle ein System, mit dem die Vertriebspartner das Klimaticket in ihre Apps integrieren können. Das sei eine komplexe Aufgabe, aber eine solche einheitliche Vorgangsweise mache am meisten Sinn. Insgesamt werde ständig daran gearbeitet, dass die Nutzung des Klimatickets noch komfortabler und kundenfreundlicher wird, so Gewessler. Das Thema des Umtauschs werde sie mitnehmen.

SPÖ: Wohnmobile bis 7,5 Tonnen per Vignette bemauten

Ebenso mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt wurde eine Forderung der SPÖ, Wohnmobile der Gewichtsklasse von 3,5 bis 7,5 Tonnen von der kilometerabhängigen Streckenmaut mittels GO-Box auszunehmen und stattdessen in das Vignetten-System einzubinden (1079/A(E)). Dietmar Keck (SPÖ) meinte, dass sich die Zahl der Wohnmobile mit der Pandemie verfünffacht habe. Aufgrund der hohen Mautgebühren würden viele auf das niederrangige Straßennetz ausweichen, was Gefahren mit sich bringe. Mittlerweile würden auch Autofahrerclubs verlangen, eine Vignette anzudenken. Christoph Stark (ÖVP) wies darauf hin, dass bis 2024 eine EU-Wegerichtlinie umzusetzen sei. Bis dahin gelte es auch für dieses Thema, das er wohl erkenne, eine Lösung zu finden. (Fortsetzung Verkehrsausschuss) mbu