Parlamentskorrespondenz Nr. 841 vom 14.07.2023
Neu im Budgetausschuss
Wien (PK) – Eine Novelle des Budgets 2023 sowie des Bundesfinanzrahmengesetzes 2023 bis 2026 soll Budgetüberschreitungen aufgrund von Maßnahmen des Anti-Teuerungspakets für Familien möglich machen. Zudem machen geänderte Rahmenbedingungen am Finanzmarkt eine Überschreitung der Auszahlungsobergrenze bei den Finanzierungen der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA) notwendig (2170 d.B.).
Konkret sei der finanzielle Bedarf im Rahmen des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes noch nicht abschätzbar. Eine Überschreitungsermächtigung von bis zu 140,5 Mio. € für 2023 soll im Rahmen dieser Novelle vorgesehen werden.
Überschreitungsermächtigung für Finanzierungstätigkeit der OeBFA
Darüber hinaus betrifft die Novelle die Finanzierungstätigkeit der OeBFA. Bei der Budgeterstellung 2023 wurde bei den kurzfristigen Verpflichtungen von einer durchschnittlichen Laufzeit von drei bis sechs Monaten ausgegangen. Geänderte Rahmenbedingungen am Finanzmarkt haben zu einer tatsächlichen durchschnittlichen Frist von nur zwei bis acht Wochen geführt, da die Investoren von weiteren Zinserhöhungen durch die Europäische Zentralbank (EZB) ausgehen und kürzere Veranlagungen präferieren. Die höhere Umschlagshäufigkeit führt zu Mehreinzahlungen und Mehrauszahlungen im Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit. Dies mache eine saldenneutrale Überschreitung des Ein- und Auszahlungsrahmens wahrscheinlich. Dem Gesetzesentwurf zufolge soll im Bundesfinanzgesetz 2023 für kurzfristige Finanzierungen eine Überschreitung der Auszahlungsobergrenze im Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von 45 Mrd. € vorgesehen werden.
Die Höhe ist auf die Bruttodarstellung des Geldflusses der Finanzierungstätigkeit zurückzuführen, bei dem jede Tilgung von Finanzierungen als Auszahlung und jede Aufnahme als Einzahlung verbucht wird. In der Ermächtigung ist die Summe aller zusätzlich möglichen Auszahlungen für die Tilgung kurzfristiger Verpflichtungen abgebildet, die durch entsprechende Mehreinzahlungen aus neuen Finanzierungen bedeckt werden müssen. (Schluss) gla
HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.