Parlamentskorrespondenz Nr. 877 vom 02.08.2023

Überbrückungsfonds für selbständige Künstler:innen wurde 2020 bis 2022 laut Kulturministerium sparsam abgewickelt

Quartalsberichte des BMKÖS zum Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbstständige Künstler:innen

Wien (PK) – Mit Stichtag 7. Juli 2020 nahm ein beim Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) eingerichteter Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbstständige Künstlerinnen und Künstler, die durch die Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 besonders betroffen waren, seine Tätigkeit auf. Der Fonds war anfangs mit 90 Mio. € aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds dotiert. Die Bestimmungen über die Anspruchsvoraussetzungen wurden mehrfach adaptiert und das Budgetvolumen wurde letztlich auf 175 Mio. € Gesamtbudget aufgestockt.

Das Kulturressort legte regelmäßige Monatsberichte zur Überbrückungsfinanzierung vor, beginnend mit dem Bericht für Jänner 2021, der auch die Tätigkeit des Fonds im zweiten Halbjahr 2020 zusammenfasst (siehe Parlamentskorrespondenz zu den Zahlungen der Jahre 2020-2021 und Parlamentskorrespondenz für das Jahr 2022). Mit dem Jahr 2023 ist das Kulturministerium zu einer quartalsweisen Berichterstattung übergegangen.

Laut dem Bericht für Jänner bis März 2023 (III-921 d.B.) waren gegen Ende 2022 die insgesamt 12 Auszahlungsphasen des Fonds abgeschlossen. Die Gesamtzahl der Zusagen von Juli 2020 bis Oktober 2022 belief sich auf 62.445, die Gesamtsumme der Auszahlungen auf 157,13 Mio. €. Gleichzeitig kam es zu 2.214 Ablehnungen. Die durchschnittlich ausbezahlte Förderung pro Person betrug laut dem BMKÖS 15.639,48 €, wobei maximal 25.600 € an Beihilfen bzw. Lockdown-Kompensationen bezogen werden konnten. Das Verhältnis Frauen zu Männern hinsichtlich der positiv erledigten Anträge lag im Antragszeitraum bei 41 % zu 59 %. Bei der Auswertung nach Bundesland über den gesamten Zeitraum zeigt sich, dass 63 % der positiv erledigten Anträge auf Wien entfielen.

Verwaltungskosten weniger als ein Prozent der Fondsmittel

Der Bericht für das Quartal April bis Juni 2023 (III-996 d.B.) bringt eine Aktualisierung der bisher geleisteten Rückzahlungen und macht Angaben zum Ablauf der nachgelagerten Kontrolle der Maßnahme. Für die Abwicklung der Überbrückungsfinanzierung für Künstler:innen wurde mit der SVS in einer Abwicklungsvereinbarung ein Entgelt festgelegt. Laut dem Bericht des BMKÖS summierten sich die Verwaltungskosten bei der Abwicklung durch die Sozialversicherung für Selbständige (SVS) auf insgesamt 1,379 Mio. € oder 0,79 % der Dotierung von 175 Mio. € bzw. 0,88 % des ausbezahlten Volumens von 157,130 Mio. €. Im Betrag sind auch die Kosten für die nachgelagerte Kontrolle bereits enthalten.

Laut dem Bericht des BMKÖS wurden bis Ende Juni 2023 insgesamt 565 freiwillige Rückzahlungen in Höhe von insgesamt 1,661 Mio. € geleistet. Gründe für die Rückzahlungen waren etwa der Wechsel von Beihilfenbezieher:innen von der Überbrückungsfinanzierung in den Härtefallfonds. Diese Rückzahlungen stellen keine Rückforderungen im Sinne der nachgelagerten Kontrolle dar.

Seitens der SVS und des BMKÖS wurden in einer Ergänzung zur Abwicklungsvereinbarung die Überprüfung der Auszahlungen der Leistungen aus der Überbrückungsfinanzierung für selbstständige Künstler:innen in die Wege geleitet. Dieses Prüfungskonzept definiert drei Personenkategorien, die unter unterschiedlichen Gesichtspunkten geprüft werden. Demnach erfolgt eine Rückforderung bei Fördernehmer:innen, die die festgelegte absolute Höchstgrenze an Einkünften in Höhe der jährlichen sozialversicherungsrechtlichen Höchstbeitragsgrundlage überschritten haben. Geprüft werden auch Doppelbezieher:innen, die sowohl Leistungen aus dem Härtefallfonds als auch aus dem Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung erhalten haben, in einer bestimmten Anzahl von Fällen, wobei insbesondere darauf geachtet wird, ob die gegenseitigen Anrechnungs- und Ausschlussbestimmungen eingehalten wurden. Drittens ist eine gesamthafte Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen in einer bestimmten Anzahl von Fällen vorgesehen, insbesondere der maßgeblichen, COVID-19-bedingten wirtschaftlichen Notlage.

Diejenigen Fördernehmer:innen, die unter Kategorie 1 (Überschreitung der Höchstgrenze an Einkünften) fallen, wurden laut dem Ressort bereits identifiziert und Rückforderungen ausgesprochen. Bis Ende des 2. Quartals 2023 haben 15 Männer und drei Frauen, also insgesamt 18 Personen, mit einem Gesamtvolumen von 155.000 € auf Grund der Überschreitung der Höchstbeitragsgrundlage die Leistung aus der Überbrückungsfinanzierung bereits zurückbezahlt. Die Bundeslandverteilung dieser 18 Personen beläuft sich für Wien auf 13 Personen, zwei Personen aus Tirol und jeweils eine Person aus Niederösterreich, Steiermark und Salzburg.

Die Überprüfungsergebnisse im Punkt der ordnungsgemäßen Angabe seitens der Leistungsempfänger:innen bezüglich der auszuschließenden bzw. anzurechnenden Leistungen bzw. der COVID-19-bedingten wirtschaftlichen Notlage werden laut dem Bericht von der SVS eingeholt und geprüft, um in der Folge über allfällige Rückforderungen zu entscheiden. Die Prüfung wird von der SVS durchgeführt. In Zweifelsfällen sei dabei eine Abstimmung zwischen SVS und BMKÖS vorgesehen. (Schluss) sox


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