Parlamentskorrespondenz Nr. 911 vom 13.09.2023

Neu im Bautenausschuss

Inflationslinderungsgesetz soll Mietanpassungen neu regeln; FPÖ thematisiert Anlegerwohnungen im gemeinnützigen Wohnbau

Wien (PK) – Die inflationsbedingten Anpassungen von Kategorie- und Richtwertmieten sollen durch das von ÖVP und Grünen vorgelegte dritte mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz neu festgelegt werden. Die Freiheitlichen wiederum thematisieren erneut das Thema Anlegerwohnungen im gemeinnützigen Wohnbau und sprechen sich für ein Verbot dieser Möglichkeit aus.

ÖVP und Grüne: Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz soll Mietanpassungen "deckeln"

Die Anpassungen von Richtwert- und Kategoriemieten an die Inflation sollen neu geregelt und "gedeckelt" werden. Dies sieht das von den Klubobleuten August Wöginger (ÖVP) und Sigrid Maurer (Grüne) vorgelegte dritte mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz vor (3558/A). Die Anpassung soll in mehreren Stufen bis 2027 erfolgen. Bis dahin sollen etwaige Erhöhungen mit maximal fünf Prozent gedeckelt werden. Ab 2027 soll sowohl bei Kategorie- als auch bei Richtwertmieten die Valorisierung anhand der Durchschnittsinflation der letzten drei Jahre berechnet werden und der fünf Prozent übersteigende Teil bei der Anpassung nur zur Hälfte berücksichtigt werden.

Kategoriemieten wurden bisher erhöht, wenn der Verbraucherpreisindex gegenüber dem letzten Änderungszeitpunkt um mehr als fünf Prozent gestiegen ist. Aufgrund der aktuellen Inflation habe dies zu mehrfachen Erhöhungen pro Jahr geführt, ist den Antragserläuterungen zu entnehmen. Künftig sollen Änderungen ausschließlich mit 1. April stattfinden und es ist eine "Deckelung" der Erhöhungen vorgesehen. So soll für die Valorisierung 2024 wie bisher am Verbraucherpreisindex 2000 angeknüpft werden, eine etwaige Anpassung darf aber nicht mehr als fünf Prozent betragen. 2025 und 2026 soll die Valorisierung sich an der Inflation des jeweiligen Vorjahrs orientieren und ebenfalls mit fünf Prozent gedeckelt werden. Ab 2027 soll die Valorisierung anhand der Durchschnittsinflation der letzten drei Jahre berechnet werden. Wenn diese fünf Prozent übersteigt, soll der fünf Prozent übersteigende Teil bei der Anpassung nur zur Hälfte berücksichtigt werden.

Richtwertmieten wurden bisher alle zwei Jahre am 1. April anhand der Veränderung des Jahresdurchschnittswerts des Verbraucherpreisindex des Vorjahres gegenüber dem Ausgangswert angepasst. Künftig sollen die Richtwerte aber jährlich valorisiert werden – das nächste Mal am 1. April 2025. Bei der Valorisierung 2025 und 2026 soll ausschließlich die Inflation des jeweiligen Vorjahrs nachvollzogen werden und eine etwaige Anpassung mit maximal fünf Prozent begrenzt werden. Ab 2027 soll für die Valorisierung der Richtwerte die Durchschnittsinflation der jeweils letzten drei Jahre maßgeblich sein, wobei aber ein fünf Prozent übersteigender Teil nur zu Hälfte berücksichtigt werden soll.

FPÖ: Verbot von Anlegerwohnungen bei Wohnungsgenossenschaften

Eine "dramatische Fehlentwicklung" ortet FPÖ-Bautensprecher Philipp Schrangl einmal mehr durch die WGG-Novelle 2022. In deren Rahmen sei der Spekulation mit Genossenschaftswohnungen stillschweigend Tür und Tor geöffnet worden, argumentiert Schrangl. Anleger:innen könnten diese nun zum Sozialtarif kaufen und anschließend frei vermieten. Der Vorteil des sozialen Wohnbaus lande damit nicht mehr bei den Menschen, sondern bei den Investor:innen. Die FPÖ fordert daher, dass Anleger- bzw. Vorsorgewohnungen lediglich im Bereich des Ausnahmegeschäfts durch gemeinnützige Bauvereinigungen veräußert werden dürfen (3553/A(E)). (Schluss) pst