Parlamentskorrespondenz Nr. 974 vom 28.09.2023

Neu im Verfassungsausschuss

Mehrparteienanträge zur Wahlordnung und zur "Stiftung Forum Verfassung", FPÖ-Anträge zum Dienstrecht

Wien (PK) – Vier der fünf Parlamentsfraktionen (mit Ausnahme der FPÖ) planen gesetzliche Klarstellungen zur Gültigkeit bzw. Ungültigkeit von Stimmzetteln bei Wahlen sowie zur Arbeitsweise des Vorstands und Kuratoriums der "Stiftung Forum Verfassung". Seitens der FPÖ liegen Initiativen für Hilfsleistungen bei Dienstunfällen und für Altersteilzeit im öffentlichen Dienst vor.

Zugeklebte Wahlkuverts sollen nicht zu ungültigen Stimmzetteln führen

Von ÖVP, SPÖ, Grüne und NEOS liegt ein gemeinsamer Antrag zur Änderung der Nationalrats- und der Europa-Wahlordnung sowie den Gesetzen zur Bundespräsidentenwahl, zu Volksabstimmungen und zu Volksbefragungen vor (3623/A). Konkretisiert wird, dass Wahlkuverts, die - abgesehen vom vorgesehenen Aufdruck - beschriftet wurden, ab 1. Jänner 2024 als ungültige Stimmzettel gelten sollen, nicht aber, wenn sie zugeklebt wurden. Die Anbringung von Worten, Bemerkungen oder Zeichen auf den Wahlkuverts ist bereits verboten. Laut Antragsbegründung soll demnach vorgesehen werden, dass der Umstand eines zugeklebten Wahlkuverts nicht automatisch die Ungültigkeit des Stimmzettels zur Folge hat.

Regelungen zur Beschlussfähigkeit von Vorstand und Kuratorium der "Stiftung Forum Verfassung"

Zur Arbeitsweise des Vorstands und des Kuratoriums der "Stiftung Forum Verfassung" sollen Klarstellungen vorgenommen werden (3622/A). Die Einrichtung dieser wurde vom Nationalrat im Frühjahr 2023 mit dem Ziel beschlossen, die Bedeutung der Bundesverfassung und des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) stärker in das Bewusstsein der Bevölkerung zu rücken und das Verfassungswissen zu verbessern. Der fünfköpfige Stiftungsvorstand soll demnach bei Anwesenheit von mindestens drei Mitgliedern mit einfacher Mehrheit beschlussfähig sein. Mitglieder des Stiftungsvorstands sollen nicht dem Kuratorium angehören können. Das Kuratorium wiederum soll als beschlussfähig gelten, wenn mehr als Zweidrittel der Mitglieder anwesend ist, wobei eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist. Das Stimmrecht soll aber auch übertragen werden können. Geregelt werden soll gemäß dem Gesetzesantrag von ÖVP, SPÖ, Grüne und NEOS auch, dass Sitzungen beider Organe als Telefon- oder Videokonferenz stattfinden und Umlaufbeschlüsse möglich sein können.

FPÖ: Vorschuss bei Dienstunfällen

Von der FPÖ-Fraktion stammt die Initiative, Exekutivbediensteten eine Hilfsleistung in Form eines Vorschusses zu gewähren, wenn sich ein Dienstunfall in Zusammenhang mit der unmittelbaren Ausübung der Dienstpflichten ereignet hat, etwa in Gefahrensituationen (3612/A(E)). Antragsteller Werner Herbert (FPÖ) wertet die gegenwärtige Gesetzeslage als Verschlechterung gegenüber den ehemaligen Bestimmungen nach dem Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz. Da die Dienstausübung von Exekutivbediensteten zwangsläufig mit Gefährdungen verbunden ist, sollten sie neben vermeintlichem gesundheitlichen Schaden keinesfalls auch noch einen Einkommensnachteil erleiden müssen, so das Argument.

FPÖ: Altersteilzeit im öffentlichen Dienst

Analog zu den Möglichkeiten in der Privatwirtschaft, schlägt die FPÖ einen Anspruch auf Altersteilzeit im öffentlichen Dienst vor (3613/A(E)). Profitieren können sollen gemäß des Vorschlags "besonders belastete Bedienstete" ab dem vollendeten 55. Dienstjahr, wenn sie mindestens 15 Jahre lang Schicht- oder Wechseldienst geleistet haben. Die Altersteilzeit sollte bei einer Herabsetzung der Wochendienstzeit um mindestens 20 % und höchstens 50 % - und halbem Lohnausgleich - zwischen ein und fünf Jahren gewährt werden. (Schluss) fan