Parlamentskorrespondenz Nr. 1089 vom 19.10.2023

Nationalrat spricht sich für CO2-Bepreisung als Teil der LKW-Maut aus

Rechtsgrundlage für Photovoltaikanlagen an Bundestraßen, mehr Geld aus Maut für Umweltmaßnahmen

Wien (PK) – Mit einer Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetzes und des ASFINAG-Gesetzes setzt Österreich die neue EU-Wegekostenrichtlinie um. Der Nationalrat sprach sich heute mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS mehrheitlich dafür aus, dass in Zukunft nicht nur Infrastrukturkosten und verkehrsbedingte Kosten durch Luftverschmutzung und Lärmbelastung in die LKW-Maut einbezogen, sondern auch die CO2-Emissionen der Fahrzeuge zu berücksichtigen sind. Als Teil der Maßnahmen gegen die Teuerung wird es zudem 2024 keinen Anstieg der Infrastrukturkosten und der Vignettenpreise geben. Auch für das Vignettensystem sind Neuerungen vorgesehen. So wird zusätzlich eine Eintagesvignette geschaffen und eine fixe Preisstaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen eingeführt.

Während für die SPÖ die Erhöhung der LKW-Maut nicht weit genug geht, kritisiert die FPÖ, dass es durch die CO2-Bepreisung für LKW zur Einführung neuer Steuern kommt. ÖVP, Grüne sowie Verkehrsministerin Leonore Gewessler sehen in der Novelle einen wichtigen Schritt in Richtung der Ökologisierung des Mautsystems und zu mehr Kostenwahrheit im Straßenverkehr.

Zwei weitere Beschlüsse im Verkehrsbereich wurden einstimmig gefasst. So erfolgt eine Anhebung des Anteils der Maut-Einnahmen der ASFINAG, die zur Finanzierung von Umweltmaßnahmen dienen, auf 3 %. Auch werden Photovoltaikanlagen, die unmittelbar an Bundestraßen liegen, laut Bundesstraßengesetz künftig als Bestandteile der Straßenanlage gezählt werden.

Keine Mehrheit gab es für den Antrag der SPÖ, Wohnmobile der Gewichtsklasse von 3,5 bis 7,5 Tonnen ins Vignetten-System einzubinden, und die FPÖ-Forderung, dass das Führen eines Hundes vom Fahrrad aus erlaubt werden soll.

CO2-Bepreisung soll mehr Kostenwahrheit im Schwerverkehr schaffen

Das neue Preissystem für die fahrleistungsabhängige Maut, die über elektronische Systeme eingehoben wird, gilt für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse und wird von 2024 bis 2026 stufenweise erfolgen. Laut Verkehrsministerin Gewessler erfolgt mit der Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetzes und des ASFINAG-Gesetzes der Einstieg in die CO2-Bepreisung und somit ein Schritt in Richtung einer größeren Kostenwahrheit im Straßenverkehr. Weiters wird die Valorisierung der Tarife für die Einrechnung der Infrastrukturkosten in die Maut für 2024 als Teil der Anti-Teuerungsmaßnahmen ausgesetzt. Aus diesem Grund wird im kommenden Jahr auch auf eine Inflationsanpassung der Maut-Vignette verzichtet. Aufgrund der neuen EU-Richtlinie gibt es auch Neuerungen im Vignettensystem. So wird eine Ein-Tages-Vignette geschaffen und eine fixe Preisstaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen festgelegt.

Für sie gehe die Erhöhung der LKW-Maut nicht weit genug, begründete Julia Herr (SPÖ) die Ablehnung ihrer Fraktion. Die Bundesregierung schöpfe den EU-Rahmen nicht aus und sei "vor der Frächterlobby eingeknickt". Es brauche eine LKW-Maut, die tatsächlich in Richtung Schiene steuere. In seiner Amtszeit als Verkehrsminister habe er erste ökologische Gesichtspunkte im Bereich der Maut eingeführt, jetzt gebe es unter einer grünen Ressortchefin Rückschritte in diesem Bereich, kritisierte Alois Stöger (SPÖ).

Obwohl die ÖVP bei der Vorlage des Budgets versprochen habe, keine neuen Steuern einzuführen, beschließe man heute die CO2-Abgabe für LKW, kritisierte Gerhard Deimek (FPÖ). Schlussendlich würden die daraus entstehenden Kosten den Konsument:innen weiterverrechnet.

Man ziehe bei den LKW die "Preisschraube" an und schöpfe den Spielraum der EU im Rahmen der Wegekostenrichtlinie aus, hielt Hermann Weratschnig (Grüne) der SPÖ-Kritik entgegen.

Andreas Ottenschläger (ÖVP) sprach von einem praxistauglichen und pragmatischen Weg, um die notwendige Ökologisierung weiterzuführen. Gleichzeitig habe man aber darauf geachtet, bei der Erhöhung unter der Inflationsrate zu liegen. Für ÖVP-Mandatar Hermann Gahr handelt es sich um einen mutigen Schritt, damit künftig schadstoffärmere LKW auf den Straßen unterwegs sind. Bei der von mehreren Abgeordneten angesprochenen hohen Belastung auf der Brennerstrecke, müsse man mit den Bayrischen und Südtiroler Partnern, gemeinsame Lösungen schaffen.

Johannes Margreiter (NEOS) zeigte sich besorgt, dass der Brenner-Basis-Tunnel nicht genug zur Verlagerung des Verkehrs auf die Schiene beitragen könnte, da die Wegekostenrichtlinie hier zu wenig Handhabe hergebe. Durch den EU-Beitritt Österreichs habe man weniger Möglichkeiten zur Gestaltung der Mautstrecken, es bleibe allein die Möglichkeit, "am Kapazitätsrad der Autobahnen zu drehen".

Mehr Mauteinnahmen sollen in Finanzierung von Umweltmaßnahmen fließen

Die ASFINAG ist gesetzlich verpflichtet, ein Prozent der Netto-Mauteinnahmen an die Bundesländer für Umweltmaßnahmen in vom Transitverkehr besonders betroffenen Gebieten weiterzugeben. Da der Finanzierungsbedarf für solche "lebensverbessernde" Maßnahmen allerdings stark gestiegen ist, wird dieser Satz auf Antrag von ÖVP und Grünen nun einstimmig auf drei Prozent erhöht. Die Mittel werden zweckgebunden und sollen für Maßnahmen zur Verbesserung des Lärm- und Emissionsschutzes, für die Stärkung des Umweltschutzes in den jeweils betroffenen Regionen, für Verbesserungen der Verkehrssicherheit, für den Ausbau des öffentlichen Verkehrs, zur Reduktion der gesamten Verkehrsbelastung und für Investitionen in Radwege eingesetzt werden.

Alle sich dazu zu Wort gemeldeten Abgeordneten, darunter Hermann Weratschnig (Grüne), Rebecca Kirchbaumer (ÖVP) und Klaus Köchl (SPÖ) zeigten sich erfreut, dass künftig etwa mehr Mittel für Lärm- und Emissionsschutz sowie Radinfrastruktur zur Verfügung stehen würden. Die Erhöhung der Rückvergütung auf 3 % sei "höchst an der Zeit" und ein wichtiger Schritt für die Bevölkerung, wie etwa jene im Tiroler Wipptal, die dem Verkehr tagtäglich ausgesetzt sein würde, sagte Kirchbaumer.

Photovoltaikanlagen können ein Teil von Bundesstraßen werden

Ebenfalls Einstimmigkeit gab es für einen weiteren Initiativantrag der Regierungsparteien zum Bundesstraßengesetz. Künftig werden Photovoltaikanlagen in unmittelbarer Nähe zur Fahrbahn in die Aufzählung jener Anlagen aufgenommen, die als Bestandteile einer Bundesstraße gelten.

Für Alois Schroll (SPÖ) handelt es sich um eine sinnvolle Lösung, da es bisher wenig Investitionen in Photovoltaik im öffentlichen Bereich gegeben habe. Die SPÖ mache bereits seit 2021 darauf aufmerksam, die Flächen entlang der Straßen dafür zu nutzen. Dem schloss sich die Verkehrsministerin an. Die ASFINAG werde künftig einen Beitrag zur Energiewende leisten.

Keine Mehrheit für Bemautung von Wohnmobilen mittels Vignette sowie zum Führen von Hunden von Fahrrädern aus

Keine Zustimmung gab es für einen mit dem Mautgesetz in Zusammenhang stehenden Antrag der SPÖ, Wohnmobile der Gewichtsklasse von 3,5 bis 7,5 Tonnen ins Vignetten-System einzubinden.

Dasselbe gilt für die Forderung der FPÖ, das Führen von Hunden von Fahrrädern wie in Deutschlands unter bestimmten Auflagen zu erlauben. (Fortsetzung Nationalrat) med/sox

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.