Parlamentskorrespondenz Nr. 1100 vom 24.10.2023

Neu im Budgetausschuss

Änderungen bei Pensionen von OeNB und AUA; Ausdehnung der Amtsverschwiegenheit beim BRZ

Wien (PK) – Mit Initiativanträgen wollen ÖVP und Grünen Änderungen bei den Pensionen von Mitarbeiter:innen der OeNB sowie AUA umsetzen. Zudem soll die Amtsverschwiegenheit auf alle Mitarbeiter:innen des Bundesrechenzentrums ausgedehnt werden.

Pensionsänderungen bei OeNB-Bediensteten und AUA

Änderungen soll es bei den Pensionen von Nationalbankangestellten (OeNB) und von AUA-Beschäftigten geben (3657/A). Konkret geht es um eine Senkung von Pensionen eines Teils der OeNB-Bediensteten. Dies wird mit einer "innerbetriebliche Harmonisierung bei einem gleichzeitigen Beitrag zum Unternehmenswohl" begründet. Die Regelung soll Funktionäre und Bedienstete betreffen, die ab dem 1. Mai 1998 und vor dem 1. Jänner 2007 in die OeNB aufgenommen wurden. Für davor und danach Aufgenommene gelten bereits andere Regelungen. Mit der Reform würden die Pensionen der betroffenen Personen "harmonisch" zwischen den bestehenden Bestimmungen eingefügt werden.

Bei der AUA wird mit dem von ÖVP und Grünen vorgelegten Initiativantrag ebenfalls eine Harmonisierung des betrieblichen Pensionssystems angestrebt. Die Ansprüche sollen auf eine Pensionskasse übertragen und dabei zugleich auf ein Beitragssystem umgestellt werden. Die Pension wird damit also künftig von der Höhe der eingezahlten Pensionsbeiträge abhängen, statt von Leistungszusagen der AUA. Betroffen sind alle, deren Ansprüche noch nicht auf eine Pensionskasse übertragen wurden.

Amtsverschwiegenheit für alle Mitarbeiter:innen des BRZ

Die Amtsverschwiegenheit soll künftig für alle Mitarbeiter:innen des Bundesrechenzentrums (BRZ) gelten. In dem dazu vorliegenden Initiativantrag argumentieren Gabriel Obernosterer (ÖVP) und Jakob Schwarz (Grüne) mit dem bestehenden Schutzbedarf (3658/A). Beim Bundesrechenzentrum arbeiten neben eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vielfach auch überlassene Arbeitskräfte oder von ihren Subdienstleisterinnen und Subdienstleistern zur Erfüllung herangezogene Personen, die Zugriff auf Echtdaten haben. Um klarzustellen, dass die strengen Verschwiegenheitsbestimmungen inklusive des höheren Strafrahmens für Beamtinnen und Beamte auch auf diese Personen anzuwenden sind, sollen grundsätzlich alle vom Bundesrechenzentrum zur Datenverarbeitung für den Bund eingesetzten Mitarbeiter:innen der Amtsverschwiegenheit unterliegen. (Schluss) gla

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.