Parlamentskorrespondenz Nr. 1133 vom 06.11.2023

Neu im Wirtschaftsausschuss

Umsetzung von EU-Vorgaben zu Emissionen aus Kesselanlagen

Wien (PK) - Mit einer Novelle zum Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen soll einerseits eine EU-Richtlinie zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft (MCPD) umgesetzt werden. Zum anderen soll ein Schreiben der Europäischen Kommission im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens betreffend die Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen Berücksichtigung finden (2246 d.B.).

So sollen einheitliche Standards im Hinblick auf die Schadstoffemissionen aus Kesselanlagen in die Luft festgelegt sowie eine Verwaltungsvereinfachung erreicht werden, so die Erläuterungen. Erforderlich wird demnach in erster Linie die Einrichtung eines Registers und die einmalige Registrierung der mittelgroßen Anlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von mindestens 1 Megawatt (MW) und – mit bestimmten Ausnahmen im Fall von Aggregationsanlagen - weniger als 50 MW. Die Anzahl der betroffenen Anlagen wird in den Erläuterungen mit ca. 1.350 abgeschätzt. Davon seien bereits 313 im Elektronischen Datenmanagement Umwelt (EDM) eingetragen. Rund 300 Anlagen (von 5 MW bis 50 MW) müssen demnach bis Ende 2023 in die Registrierungsdatenbank eingetragen werden. Bis 2028 müsse laut MCPD auch für die betreffenden Anlagen unter 5 MW eine Genehmigung oder Registrierung vorliegen – dies seien rund 700 Anlagen inklusive neu hinzukommender in geringer Zahl. Aus verwaltungsökonomischen Gründen sollen die zu erfassenden Daten in das bestehende Elektronische Datenmanagement Umwelt integriert werden, so die Erläuterungen. (Schluss) mbu


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