Parlamentskorrespondenz Nr. 1151 vom 08.11.2023

Sozialausschuss beschließt Nachbesserungen beim Pflegebonus für Angehörige

Bezahlung von Menschen mit Behinderung in integrativen Werkstätten: Rauch will im Dezember Ergebnisse präsentieren

Wien (PK) – Seit Juli 2023 erhalten pflegende Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen einen jährlichen Pflegebonus von 1.500 €, der in 12 Monatsraten ausgezahlt wird. Voraussetzung dafür ist, dass der bzw. die nahe Angehörige Anspruch auf Pflegegeld zumindest der Stufe 4 hat. Zudem darf das eigene monatliche Durchschnittseinkommen 1.500 € netto nicht überschreiten, sofern man für die Pflege nicht ohnehin seinen Job aufgegeben hat bzw. als pflegende Angehörige oder pflegender Angehöriger versichert ist. Nun sollen dazu im Bundespflegegeldgesetz einige legistische Klarstellungen vorgenommen werden. Ein entsprechender Gesetzesantrag der Koalitionsparteien hat heute mit den Stimmen von ÖVP und Grünen den Sozialausschuss des Nationalrats passiert. An den Eckpunkten der gesetzlichen Bestimmungen ändert sich dadurch jedoch nichts. Kritik kommt von der Opposition: Sie beklagte, dass Gesetze immer wieder nachgebessert werden müssten.

Nicht durchsetzen konnte sich die SPÖ mit ihrer Forderung, den Zugang von Pflegekräften zur Schwerarbeitspension zu erleichtern. Zwei Anträge dazu wurden ebenso vertagt wie die Beratungen über weitere Oppositionsanliegen. Die FPÖ pocht u.a. weiterhin auf die ersatzlose Streichung des sogenannten fiktiven Ausgedinges, die Einbeziehung der Insassen von Justizanstalten in die gesetzliche Pensionsversicherung und die Einrichtung eines Corona-Wiedergutmachungsfonds des Bundes. Die NEOS drängen darauf, den nach wie vor vakanten Vorsitz in der Alterssicherungskommission rasch nachzubesetzen.

Mehrere zur Diskussion stehende Anträge befassten sich außerdem mit der Situation von Menschen mit Behinderung. Sozialminister Johannes Rauch kündigte in diesem Zusammenhang an, im Dezember die Ergebnisse jener Arbeitsgruppe zu präsentieren, die sich mit der sozialversicherungsrechtlichen Absicherung und Bezahlung von Menschen mit Behinderung in integrativen Werkstätten beschäftigt hat. Auch der  Umsetzungsbericht zum Nationalen Aktionsplan Behinderung soll ihm zufolge zeitgerecht vorliegen. Die Opposition warf den Regierungsparteien demgegenüber – auch im Hinblick auf die zahlreichen Vertagungen – Arbeitsverweigerung vor.

Novelle zum Bundespflegegeldgesetz

Die von ÖVP und Grünen vorgeschlagenen Klarstellungen zum Angehörigenbonus im Bundespflegegeldgesetz (3655/A) betreffen insbesondere den Einkommensnachweis von pflegenden Angehörigen sowie Meldepflichten. Außerdem wird für die Zuständigkeit der Sozialgerichte im Falle von Rechtsstreitigkeiten eine gesetzliche Grundlage benötigt, die nun nachgeholt wird. Dabei geht es etwa um Beschwerden von Angehörigen, die aus ihrer Sicht zu Unrecht keinen Angehörigenbonus erhalten, sowie um etwaige Rückforderungsansprüche. Erfahrungen in der Praxis hätten gezeigt, dass die Änderungen notwendig seien, begründete Bedrana Ribo (Grüne) die Gesetzesnovelle.

Bei der Abstimmung blieben die Koalitionsparteien allerdings alleine. Christian Ragger behielt sich namens der FPÖ zwar eine Zustimmung zum Gesetzesantrag im Plenum des Nationalrats vor, seine Fraktion sei aber immer der Meinung gewesen, dass der Angehörigenbonus unzureichend sei, sagte er. Alois Stöger (SPÖ) und Fiona Fiedler (NEOS) wiesen darauf hin, dass ihre Parteien schon gegen das ursprüngliche Gesetzesvorhaben gestimmt hätten. Wenn man Gesetzesanträge einer Begutachtung unterziehen würde, würden solche Fehler außerdem nicht passieren, machte Stöger geltend.

Angenommen wurde der Gesetzesantrag unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags, der lediglich redaktionelle Korrekturen enthält.

FPÖ pocht auf Rechtsanspruch auf Übergangspflege

Mitverhandelt mit der Novelle zum Bundespflegegeldgesetz wurde ein Antrag der FPÖ (2906/A(E)), der auf die Einführung eines Rechtsanspruchs auf sogenannte Übergangspflege von bis zu 12 Wochen pro Kalenderjahr abzielt. Dabei geht es um rehabilitative Pflege im Krankenhaus nach einer Akutbehandlung, bevor der Patient bzw. die Patientin nach Hause entlassen wird. Derzeit gebe es in den Ländern neun verschiedene Regelungen, kritisierte FPÖ-Abgeordneter Ragger. Finanziert werden soll die Leistung von der jeweils zuständigen Sozialversicherung.

Unterstützt wurde das Anliegen von der SPÖ, wobei man SPÖ-Abgeordnetem Alois Stöger zufolge über die Finanzierung noch reden müsste. Manche Krankenanstalten würden Patient:innen aus dem Krankenhaus entlassen, bevor diese vollständig gesund sind, es brauche daher ein entsprechendes Angebot, betonte er. Nach Meinung von Stöger sollte bereits am Beginn der Aufnahme im Krankenhaus klar sein, was mit dem Patienten bzw. der Patientin nach der Entlassung geschieht.

Man könne immer über Verbesserungen nachdenken, es gebe aber bereits eine Übergangspflege, hielt Bedrana Ribo (Grüne) FPÖ und SPÖ entgegen. So könne für die Dauer von vier Wochen medizinische Hauskrankenpflege gewährt und auch verlängert werden. Zudem falle der Bereich Übergangspflege in die Zuständigkeit der Länder, machte sie geltend. ÖVP-Abgeordneter Michael Hammer verwies zudem auf das Entlassungsmanagement der Krankenhäuser, die Möglichkeit von Pflegekarenz und das Pilotprojekt "Community Nurse". Auch NEOS-Abgeordnete Fiona Fiedler hält nicht viel von der Initiative: Vorrangig wären ihr zufolge mehr Pflegepersonal und ein entsprechender Abrechnungskatalog.

Sozialminister Johannes Rauch wies den von der Opposition vorgebrachten Vorwurf der Untätigkeit der Regierung zurück. Die Botschaft der Bundesländer bei den Finanzausgleichsverhandlungen sei klar gewesen, meinte er: "Die Pflege fällt in unsere Zuständigkeit, gib' uns Geld, aber misch' dich nicht ein." Er zeigte sich dennoch zuversichtlich, dass es sowohl im Gesundheits- als auch im Pflegebereich zu guten Lösungen bei offenen Fragen kommen wird, zumal die Bundesländer gemäß der erzielten Grundsatzeinigung in beiden Bereichen mit deutlich mehr Geld ausgestattet würden. Es mache jedenfalls "null Sinn", dass es in Pflegeheimen leere Betten gebe, weil zu wenig Personal da sei, und Patient:innen dann in internen Stationen der Krankenhäuser liegen müssten, so Rauch. Ribo und Hammer verwiesen zudem auf bereits gesetzte Maßnahmen im Rahmen der Pflegereform.

SPÖ fordert erleichterten Zugang von Pflegekräften zur Schwerarbeitspension

Was den erleichterten Zugang von Pflegekräften zur Schwerarbeitspension betrifft, lagen dem Sozialausschuss ein Gesetzesantrag (3633/A) und ein Entschließungsantrag der SPÖ (3632/A(E)) zur Beratung vor. Zum einen geht es der SPÖ darum, bei der erforderlichen Mindestversicherungszeit für den Bezug einer Schwerarbeitspension auch Ausbildungszeiten für Pflege- und Sozialbetreuungsberufe anzurechnen. Derzeit sei es Pflegekräften und Betreuer:innen kaum möglich, die erforderlichen 540 Versicherungsmonate für den Bezug einer Schwerarbeitspension nachzuweisen, machen SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch und sein Fraktionskollege Christian Drobits geltend. Einschlägige Ausbildungen würden zudem einen großen Praxisanteil aufweisen. Zum anderen sollen die berufliche Pflege und Betreuung kranker, pflegebedürftiger und behinderter Menschen in der Schwerarbeitsverordnung ausdrücklich als besonders belastende Berufstätigkeiten festgeschrieben werden.

Im Ausschuss äußerte Drobits Unverständnis dafür, dass zuletzt zwar Justizwache-Beamt:innen in die Schwerarbeitsverordnung aufgenommen wurden, nicht aber Pflegekräfte. Jeder wisse, dass Pflege und Betreuung Schwerarbeit sei, sagte er. Im Antrag wird unter anderem auf unregelmäßige Dienste und Nachtdienste im Pflegebereich, Stress, Leistungsdruck, fehlende Pausen und ein ungewohnt hohes Arbeitsaufkommen in Krisensituationen verwiesen. Ebenso würden körperliche Belastungen wie das Heben und Tragen schwerer Personen und Gegenstände sowie Demenz- und psychische Erkrankungen von Patient:innen Pflege und Betreuung zur Schwerarbeit machen.

Darüber hinaus drängt die SPÖ generell auf eine Verringerung der Pensionsabschläge für Schwerarbeiter:innen, denen vor Vollendung des 60. Lebensjahres eine Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension zuerkannt wurde. Die Abschläge sollen demnach – analog zur regulären Schwerarbeitspension – mit 9 % begrenzt werden, wenn in den letzten 20 Jahren vor Pensionsantritt 10 Jahre Schwerarbeit geleistet wurden. Derzeit drohen Betroffenen laut Drobits und Muchitsch Abschläge von bis zu 13,8 %.

Man werde sich die Schwerarbeit als Ganzes anschauen müssen, hielt Grünen-Sozialsprecher Markus Koza zu den Initiativen fest. Pflege sei eine besonders belastende Arbeit, er bezweifle aber, dass die Schwerarbeitspension ein taugliches Mittel sei, um dem Rechnung zu tragen. Zumal derzeit insgesamt nur vier Prozent der Frauen genügend Versicherungsmonate für eine Schwerarbeitspension erreichen würden. Die Einrechnung von Ausbildungszeiten ist für Koza auch keine Lösung, da eine Sonderregelung für eine einzelne Berufsgruppe verfassungsrechtlich problematisch wäre. Insgesamt müsse man sich überlegen, ob "Kalorienzählen" noch ein zeitgemäßes Kriterium für Schwerarbeit sei. Vorstellen kann sich Koza eine Begrenzung der Abschläge für Schwerarbeiter:innen, denen eine Invaliditätspension zuerkannt wurde.

Die Bemerkung Kozas, dass sich eine grundsätzliche Neuregelung der Schwerarbeit in dieser Legislaturperiode nicht mehr ausgehen wird, quittierte FPÖ-Abgeordnete Belakowitsch damit, dass die Regierung "tot" sei und rasche Neuwahlen die einzig richtige Konsequenz wären.

Alterssicherungskommission: NEOS sieht Regierung säumig

Zum Themenbereich Pensionen lagen dem Sozialausschuss je ein Entschließungsantrag der NEOS und der FPÖ vor. NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker drängt darauf, den vakanten Vorsitz in der Alterssicherungskommission (ASK) so rasch wie möglich nachzubesetzen (3032/A(E)). Für ihn ist es ein untragbarer Zustand, dass die Kommission seit dem Rücktritt von Walter Pöltner im September 2021 interimistisch von der Präsidentin des Österreichischen Seniorenbundes Ingrid Korosec geleitet wird. Man könne nicht auf der einen Seite "Pensionistenlobbying" machen und auf der anderen Seite dem Ziel der Generationengerechtigkeit verpflichtet sein, argumentiert er und warf Rauch im Ausschuss vor, einfach zuzuschauen, "dass ein wichtiges Gremium in falschen Händen ist". Schließlich trage dieser als Sozialminister auch Verantwortung für die nächsten Generationen.

Bettina Zopf (ÖVP) begründete die Vertagung des Antrags damit, dass dieser "keinen Zusatznutzen" habe. Im Gesetz sei klar geregelt, dass Sozialminister Rauch und Finanzminister Brunner für die Bestellung zuständig seien, es brauche keine extra Aufforderung. Zopf wertete es außerdem als Unterstellung, dass die stellvertretende Vorsitzende Korosec nicht auch die Interessen anderer Generationen vertrete. Rauch selbst äußerte sich im Ausschuss zum Antrag nicht.

FPÖ für ersatzlose Streichung des fiktiven Ausgedinges

Der FPÖ ist es ein Anliegen, das sogenannte "fiktive Ausgedinge", das auch die Pension schmälern kann, ersatzlos aus dem Sozialversicherungsrecht zu streichen (781/A(E)). Nach Meinung von Abgeordnetem Peter Schmiedlechner ist es überholt, davon auszugehen, dass Altbauern bzw. Altbäuerinnen, die den Hof an die nächste Generation übergeben oder diesen verpachtet haben, Sachleistungen – etwa in Form von Wohnrechten, Naturalleistungen oder anderen Zuwendungen – erhalten. Er ortet zudem eine Ungleichbehandlung der Landwirt:innen mit anderen Berufsgruppen und weist darauf hin, dass die Bäuer:innen ohnehin sehr niedrige Pensionen hätten.

Norbert Sieber (ÖVP) hielt der FPÖ entgegen, dass das gesamte Sozialversicherungssystem im bäuerlichen Bereich auf pauschalen Berechnungen basiere. Das sei vom bürokratischen Aufwand her "eine sehr gute Methode", die seiner Überzeugung nach sowohl im Sinne der Sozialversicherung als auch im Sinne der Betroffenen ist. Zudem wies Sieber darauf hin, dass man den Wert des fiktiven Ausgedinges im Jahr 2022 von 30 % auf 7,5 % abgesenkt habe.

Opposition urgiert adäquaten Lohn für Beschäftigte in Behinderten-Werkstätten

Erneut im Sozialausschuss zur Diskussion standen darüber hinaus drei Entschließungsanträge der Oppositionsparteien zur Situation von Menschen mit Behinderung. So drängt die FPÖ weiterhin auf die Bezahlung eines Mindestlohns in Behinderten-Werkstätten (381/A(E)) und eine besondere Berücksichtigung von Menschen mit Behinderung bei der sogenannten Strompreisbremse (2901/A(E)). Schließlich seien viele Menschen mit Behinderung auf den Betrieb stromintensiver technischer Geräte wie Beatmungsgeräte, strombetriebene Rollstühle und Kommunikationsmittel angewiesen, argumentieren Christian Ragger und Dagmar Belakowitsch. Die NEOS mahnen ausständige Umsetzungsberichte zu den Nationalen Aktionsplänen Behinderung 2012 bis 2020 bzw. 2022 bis 2030 ein (3452/A(E)).

Neben Ragger sprachen sich auch Fiona Fiedler (NEOS) und Verena Nussbaum (SPÖ) dafür aus, Menschen mit Behinderung, die in integrativen Werkstätten arbeiten, adäquat zu bezahlen. Zum NAP Behinderung merkte Fiedler an, die Evaluierung der Uni Wien sei kein Umsetzungsbericht des Ministeriums.

"Wir rücken das natürlich heraus", hielt Sozialminister Johannes Rauch zum Thema Umsetzungsberichte fest. Der aktuelle Bericht werde fristgerecht bis zum 31. Jänner veröffentlicht. Zudem kündigte er an, im Dezember Ergebnisse in Bezug auf die Forderung "Lohn statt Taschengeld" zu präsentieren. Bei der Strompreisbremse kann sich Bedrana Ribo (Grüne) eine Sonderlösung für Menschen mit Behinderung vorstellen, sollte diese über das Jahr 2024 hinaus verlängert werden.

FPÖ fordert Einbeziehung von Häftlingen in gesetzliche Krankenversicherung

Ebenfalls schon seit längerem diskutiert wird über die Forderung der FPÖ, Häftlinge in die gesetzliche Krankenversicherung einzubeziehen. Die direkte Kostentragung durch den Bund sei viel zu teuer, argumentieren die Freiheitlichen in einem Entschließungsantrag (3008/A(E)) und plädieren für ein differenziertes System, das sowohl den Insassen-Status der Häftlinge (Untersuchungshäftlinge, Strafgefangene) als auch ihre Herkunft und ihren bisherigen Sozialversicherungsstatus berücksichtigt. "Wir leisten uns den Luxus, dass Häftlinge privatversichert sind", kritisierte Ragger im Ausschuss.

Dass nach wie vor eine Lösung ausständig ist, versteht auch NEOS-Abgeordneter Loacker nicht. Auch Grüne und NEOS hätten schon entsprechende Anträge eingebracht, erinnerte er. Ragger glaubt, dass das an Partikularinteressen innerhalb der ÖVP liegt, schließlich würden niederösterreichische Spitäler im Umkreis von Wien von der jetzigen Regelung profitieren.

Klaus Fürlinger (ÖVP) zeigte sich zwar offen für eine Lösung, machte aber geltend, dass "die Dinge nicht so einfach sind". Schließlich müssten auch Fahrzeiten in irgendeiner Form abgegolten werden. Zudem wolle die FPÖ sicher nicht, dass sich Angehörige mit ausländischen Häftlingen mitversichern könnten. Für den Steuerzahler sei es überdies einerlei, in welcher Form er für die Behandlung von Häftlingen aufkommen müsse. Ralph Schallmeiner (Grüne) hält es darüber hinaus für eine offene Frage, wer am Ende das Versicherungsrisiko trägt, zumal die Österreichische Gesundheitskasse schon jetzt die meisten Risiken übernehme.

FPÖ und SPÖ für Erhöhung des Kilometergelds

Ein weiteres Anliegen der FPÖ ist die Erhöhung des amtlichen Kilometergeldes von 42 Cent auf 60 Cent rückwirkend mit Jahresbeginn 2022 (2993/A(E)). Zudem müsste ihr zufolge sichergestellt werden, dass alle, die im Gesundheits- und Sozialwesen berufstätig sind oder ehrenamtliche Arbeit leisten, für den Fall der Nutzung eines eigenen Fahrzeugs dieses amtliche Kilometergeld erhalten. Das soll auch für Rettungsorganisationen und für Feuerwehren gelten. Auch SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch plädierte für eine Anhebung des amtliches Kilometergeld.

Heimopferrenten: Rauch lädt zu Gespräch ins Sozialministerium

Eine baldige Lösung könnte es hinsichtlich der Forderung der FPÖ nach einer Novellierung des Heimopferrentengesetzes (3344/A(E)) geben. Sozialminister Johannes Rauch will die Sozialsprecher der Fraktionen bis Ende November zu Gesprächen ins Sozialministerium einladen, um zu klären, wie man am besten auf zwei höchstgerichtliche Entscheidungen reagiert.

Laut FPÖ-Abgeordneter Belakowitsch hat der OGH in einem Urteil eine Heimopferrente als unterhaltsrelevant eingestuft. In einem anderen Fall wertete es der Verwaltungsgerichtshof als zulässig, am Konto liegende Rentennachzahlungen als Vermögen einzustufen und somit einen Antrag auf Mietbeihilfe abzuweisen. Die FPÖ sieht dadurch die finanziellen Ansprüche der betroffenen Bezieher:innen beschnitten und fordert Klarstellungen im Gesetz, zumal Heimopferrenten ausdrücklich nicht als Einkommen im Sinne der Sozialversicherungs- bzw. Mindestsicherungsgesetze gelten und per Gesetz unpfändbar sind. Es brauche eine Lösung, auch wenn sich diese – etwa was Vermögenswerte betrifft – im Detail als schwierig herausstellen könnte, betont auch Grün-Abgeordneter Koza.

Corona-Wiedergutmachungsfonds des Bundes

Schließlich schickte der Ausschuss einen Entschließungsantrag der FPÖ (3304/A(E)) zur Einrichtung eines Corona-Wiedergutmachungsfonds des Bundes in die Warteschleife. Gemäß den Antragsteller:innen soll dieser mit mindestens 250 Mio. € dotiert werden und etwa Beratungsleistungen im Falle individueller Schäden, medizinische Betreuung bei Impf-Beeinträchtigungen, die Behandlung psychischer Probleme, Mehraufwendungen durch Heimunterricht während der Lockdowns und weitere nötige Unterstützungsleistungen für Kinder und Jugendliche finanzieren. Auch im Konsumentenschutzausschuss und im Gesundheitsausschuss liegen entsprechende Initiativen.

Die Erfahrungen in Niederösterreich zeigten, dass es einen bundesweiten Bedarf an einem Wiedergutmachungsfonds gebe, betonte FPÖ-Abgeordnete Belakowitsch im Ausschuss. Ralph Schallmeiner (Grüne) wies dagegen auf zahlreiche kritische Stellungnahmen zum niederösterreichischen Fonds hin. Zudem strotze der FPÖ-Antrag nur so vor Wissenschaftsfeindlichkeit, machte er geltend. Dass der Antrag vertagt und nicht abgelehnt wurde, begründe Schallmeiner damit, dass es bereits eine – negative – Abstimmung im Plenum gegeben habe und man der FPÖ ersparen wolle, die gleichen Anträge immer wieder neu einzubringen.

Seitens der SPÖ verwies Josef Muchitsch auf die Notwendigkeit, die im Zuge der Corona-Pandemie gesetzten Maßnahmen aufzuarbeiten. Für ihn stellt sich die Frage, was aus der von der Regierung eingesetzten Aufarbeitungskommission geworden ist. (Fortsetzung Sozialausschuss) gs