Parlamentskorrespondenz Nr. 1161 vom 09.11.2023

Neu im Budgetausschuss

Wien (PK) – Dem Budgetausschuss wurden die aktuellen Quartalsberichte zur Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität und zum Europäischen Stabilitätsmechanismus hinsichtlich des Schuldenstands Griechenlands vorgelegt. Keine Veränderungen gibt es bei den Finanzhilfeprogrammen für Irland, Portugal, Spanien und Zypern. Ebenso liegt der jüngste Mittelverwendungsüberschreitungs-Bericht des Finanzressorts vor.

Bericht zur Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität

Die kumulierten Zinseinnahmen aus den bilateralen Darlehen laut Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz für Griechenland betrugen zum Ende des 3. Quartals 2023 rund 152,2 Mio. €, informiert der Finanzminister (140/BA). Da Griechenland bislang 236,9 Mio. € an Österreich zurückbezahlt hat, beläuft sich der ausstehende Darlehensbetrag gegenüber Österreich noch auf rund 1,32 Mrd. €. Bis zum Jahr 2041 soll dieser plangemäß zurückbezahlt werden, wobei bereits weitere frühzeitige Rückzahlungen abgekündigt wurden. Der gesetzlich relevante Stand der österreichischen Haftungen für die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) lag bei rund 9,31 Mrd. € für Kapital. In Summe beliefen sich die Haftungen (für Kapital plus Zinsen, inkl. Übergarantien) des Bundes für Finanzierungen der EFSF auf rund 10,56 Mrd. €. Zu den EFSF-Finanzhilfeprogrammen für Irland und Portugal sind im Berichtszeitraum keine neuen Maßnahmen ergriffen worden.

Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus

Auch im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) sind im jüngsten Quartal keine neuen Maßnahmen zur Stabilitätshilfe getroffen worden. Das betrifft Spanien, Zypern und Griechenland (141/BA). Dem zuständigen Unterausschuss wurde der ESM-Jahresbericht 2022 und der ESM-Abschluss für das erste Halbjahr 2023 vorgelegt, heißt es im Maßnahmenbericht für das dritte Quartal 2023.

Mittelverwendungsüberschreitungen im dritten Quartal 2023

Im dritten Quartal 2023 wurden Mittelverwendungsüberschreitungen in Höhe von 990,8 Mio. € im Finanzierungshaushalt und 989,2 Mio. € im Ergebnishaushalt genehmigt. Dies geht aus einem entsprechenden Bericht des Finanzministers hervor (139/BA). Die Überschreitungen wurden zu 53 % durch Mehreinzahlungen, zu 25 % durch Kredite und zu 22 % durch Umschichtungen gedeckt. Die größte Überschreitung gab es mit insgesamt 400,0 Mio. € für Maßnahmen zur Bewältigung der Covid-19-Krise. Der Rücklagenstand per 30.9.2023 beträgt 19,416 Mrd. €. Im dritten Quartal 2023 wurden Vorbelastungen in Höhe von insgesamt 62,5 Mio. € genehmigt. Die höchste Vorbelastung beträgt 50,4 Mio. € für die Abwicklung von Frauenförderungsprogrammen. (Schluss) fan/pst

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.