Parlamentskorrespondenz Nr. 1241 vom 23.11.2023

Hauptausschuss nimmt Abkommen mit INTERPOL zur Kenntnis

Organisation erhält Vorrechte und Befreiungen für Generalversammlung und weitere Treffen in Wien

Wien (PK) - In einer kurzen Sitzung vor Beginn des Plenartags nahm der Hauptausschuss des Nationalrats heute Früh ein Abkommen mit der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation-INTERPOL (ICPO-INTERPOL) einstimmig zur Kenntnis (259/HA). Die Bundesregierung sichert der Organisation damit Vorrechte und Befreiungen für deren 91. Generalversammlung und die Treffen des Exekutivkomitees zu, die von 23. November bis 1. Dezember 2023 in Wien stattfinden. In Kraft getreten ist das Abkommen bereits am 16. November.

Konkret geht es etwa um Immunität von Gerichtsbarkeit und Vollstreckung für ICPO-INTERPOL, die Unverletzlichkeit von Dokumenten der Organisation und eine Zollbefreiung. Für die Teilnehmer:innen der Generalversammlung und der Treffen sieht das Abkommen neben Ein- und Ausreisegenehmigungen auch Vorrechte wie den Schutz vor Verhaftung sowie vor der Beschlagnahme von persönlichem Gepäck vor. Der Generalsekretär von ICPO-INTERPOL und den Mitgliedern des Exekutivkomitees werden zudem diplomatische Vorrechte gewährt.

Innenminister Gerhard Karner erläuterte im Ausschuss, dass INTERPOL vor 100 Jahren in Wien gegründet worden sei und deshalb die Generalversammlung wieder in seiner Gründungsstadt durchführe. Es handle sich um eine internationale Konferenz mit hochrangigen Delegierten. (Schluss Hauptausschuss) kar