Parlamentskorrespondenz Nr. 1273 vom 27.11.2023
Neu im Verkehrsausschuss
Wien (PK) – Zwei Regierungsvorhaben zum Ausbau des öffentlichen Verkehrs liegen dem Verkehrsausschuss vor. Der Bund soll die Hälfte der Kosten des Straßenbahnausbaus in Graz bis 2027 übernehmen. Weiters sollen durch eine Novellierung des Kraftfahrliniengesetzes Verwaltungsvereinfachung bei der Vergabe neuer Konzessionen im Kraftfahrlinienverkehr erfolgen.
Zweckzuschüsse des Bundes für Straßenbahnvorhaben in Graz
Der Straßenbahnausbau in Graz soll, entsprechend dem im aktuellen Regierungsprogramm festgelegten Ziel des Ausbaus und der Verbesserung des öffentlichen Verkehrs in und um Ballungsräume, mit Mitteln aus der "Öffi-Milliarde für den Nahverkehr" gefördert werden. Die Errichtung dieser Straßenbahnausbauvorhaben ist vorgesehen. Die Gesamtkosten in Höhe von 76,33 Mio. € sollen je zur Hälfte vom Bund und von der Gemeinde Graz getragen werden. Der Finanzierungsbeitrag des Bundes für den Errichtungszeitraum 2022 bis 2027 beträgt damit 38,165 Mio. €.
Die Straßenbahnvorhaben in Graz werden ausschließlich durch die Gemeinde Graz umgesetzt, daher erfolgt der Zuschuss des Bundes direkt an diese, heißt es seitens des Verkehrsministeriums. Da jedoch mit Kommunen keine 15a-Vereinbarungen abgeschlossen werden können, wird die finanzverfassungskonforme Umsetzung der Zuschussleistung des Bundes in diesem Fall auf Grundlage eines eigenen Zweckzuschussgesetzes (2304 d.B.) geregelt.
Wie den Erläuterungen zum Gesetz zu entnehmen ist, hat die Gemeinde Graz den in diesem Gesetz enthaltenen Verpflichtungen bereits mit Beschluss des Stadtsenats vom 27. Jänner 2023 zugestimmt.
Verwaltungsvereinfachungen bei Konzessionsänderungen im Kraftfahrlinienverkehr
Dem Verkehrsausschuss liegt auch ein Entwurf zur Novellierung des Kraftfahrliniengesetzes vor. Im Wesentlichen zielt sie auf Verwaltungsvereinfachungen bei Haltestellengenehmigungen für nicht-kommerzielle Verkehrsdienste, die im Rahmen öffentlicher Dienstleistungsaufträge bestellt werden, ab (2308 d.B.). Laut den Erläuterungen zur Novelle werden diese dadurch erreicht, dass die Haltestellengenehmigungen künftig automatisch auf neue Konzessionsinhaber:innen übergehen können. Das verringere den Verwaltungsaufwand und erspare den Unternehmen Kosten. Bisher war bei jeder Neuerteilung einer Konzession ein Verfahren zur Neugenehmigung notwendig. Auch die Erteilung von Mitbenützungsgenehmigungen soll teilweise entfallen.
Die Novelle nimmt auch die Möglichkeit der Bestellung von Sammeltaxis über Kommunikationsdienste auf und sieht eine Flexibilisierung der Betriebszeiten vor.
Im Zuge der Novellierung sollen zudem die Meldepflichten der Kraftfahrunternehmen zu Fahrzeugen, Fahrkilometern und Fahrgästen auf den internationalen Linienverkehr beschränkt werden. Weiters sollen die Ressortbezeichnungen aktualisiert und geschlechtergerechte Anpassungen vorgenommen werden. (Schluss) sox