Parlamentskorrespondenz Nr. 1331 vom 01.12.2023

Neu im Finanzausschuss

Finanzausgleich stellt Gesundheit und Pflege sowie die Bewältigung von Zukunftsthemen in den Mittelpunkt

Wien (PK) – Mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz 2024 werden die wesentlichen Bestimmungen über die Kostentragung, die Verteilung der Besteuerungsrechte und der Abgabenerträge sowie von Transfers zwischen dem Bund einerseits und den Ländern und Gemeinden andererseits für die kommende Finanzausgleichsperiode bis zum Jahr 2028 geregelt (2305 d.B.). Der neue Finanzausgleich soll den Ländern und Gemeinden jährlich rund 3,4 Mrd. € für Gesundheit und Pflege sowie die Bewältigung weiterer Zukunftsthemen bringen. Darin beinhaltet ist ein mit 1,1 Mrd. € dotierter Zukunftsfonds.

Zukunftsthemen voranbringen: 1,1 Mrd. € für Zukunftsfonds 2024

Neu eingerichtet soll ein Zukunftsfonds werden, mit dem Länder und Gemeinden in den Bereichen Elementarpädagogik, Wohnen und Sanieren sowie Umwelt und Klima durch finanzielle Mittel des Bundes unterstützt werden. Dabei soll die Zahl der Betreuungsplätze und die Betreuungsquoten der unter Dreijährigen erhöht, leistbarer Wohnraum geschaffen bzw. durch Sanierungen erhalten und der Anteil erneuerbarer Energien erhöht werden. Für 2024 sind 1,1 Mrd. € für den Zukunftsfonds vorgesehen, ab 2025 wird valorisiert. 2024 sind davon für Elementarpädagogik 500 Mio. €, für Wohnen und Sanieren 300 Mio. € sowie für Umwelt und Klima ebenfalls 300 Mio. € vereinbart.

Bund und Länder haben sich dabei Ziele vorgenommen. Die Verhandlungspartner:innen kamen überein, dass jedes Land bis zum Ende der Finanzausgleichsperiode 2028 eine Betreuungsquote von 38 % der unter Dreijährigen zu erreichen hat oder diese zumindest pro Jahr um einen Prozent erhöhen muss. Zudem hat jedes Bundesland eine Renovierungsquote der öffentlichen Gebäude nach der Energieeffizienz-Richtlinie (EED III) in Höhe von 3 % zu erreichen oder gleichwertige Energiesparmaßnahmen zu setzen. Bis zum Ende der Finanzausgleichsperiode muss in jedem Bundesland der Bruttoendenergieverbrauch der durch erneuerbare Energien gedeckt wird, um mindestens 1 % pro Jahr, in Ländern mit einem Deckungsgrad über 50 % hingegen um mindestens 0,5 % erhöht werden.

Zuweisungen an Länder und Gemeinden

Zur Sicherstellung einer nachhaltigen Haushaltsführung gewährt der Bund den Ländern und Gemeinden eine Finanzzuweisung in Höhe von 600 Mio. € jährlich, was eine Verdopplung der Summe gegenüber dem letzten Finanzausgleich darstellt. Diese Mittel werden insbesondere für die Bereiche Gesundheit, Pflege und Klima zur Verfügung gestellt. 120 Mio. € dieser insgesamt 600 Mio. € davon stehen jährlich in einem Fonds für strukturschwache Gemeinden zur Verfügung.

Der Bund unterstützt die Gemeinden im Jahr 2024 durch einen einmaligen Sondervorschuss auf deren Ertragsanteile von 300 Mio. €. Dieser Sondervorschuss ist von den Gemeinden in drei Tranchen zu je 100 Mio. € in den Jahren 2025 bis 2027 zurückzubezahlen.

Zusätzliche Mittel für Wasser, Personennahverkehr und Tagesbetreuung an Schulen

Zudem werden die Zuweisungen des Bundes an Gemeinden für Personennahverkehrsunternehmen um 30 Mio. € jährlich aufgestockt. Die bis zum Jahr 2029 geltende Regelung über den Zweckzuschuss des Bundes für die Finanzierung von Eisenbahnkreuzungen wird – ebenso, wie die Kofinanzierung aus Ertragsanteilen der Gemeinden – bis zum Jahr 2034 verlängert. Desweiteren wird der Zweckzuschuss des Bundes an Länder und Gemeinden als Theatererhalter um 10 Mio. € jährlich aufgestockt.

Im Rahmen einer Änderung des Umweltförderungsgesetzes (UFG) sollen die Förderungen für die Siedlungswasserwirtschaft von derzeit 80 Mio. € auf 100 Mio. € jährlich erhöht werden. Zusätzlich werden im Rahmen einer Sondertranche weitere Fördermittel von insgesamt 100 Mio. € für die Trinkwasserversorgung und die Abwasserentsorgung aus dem Vermögen des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds (UWF) bereitgestellt, heißt es in den Erläuterungen zu dem Finanzausgleich. Zudem werden in den Jahren 2024 bis 2028 aus dem UWF insgesamt 700 Mio. € zur Liquidität bereitgestellt.

Angestrebt wird eine Reform der schulischen Tagesbetreuung. Bis zu deren Umsetzung sollen durch Änderung des Bildungsinvestitionsgesetzes die Zweckzuschüsse ab 2025 um 10 Mio. € jährlich erhöht werden. Für den Schülertransport im Gelegenheitsverkehr gibt es zusätzlich zur Indexierung eine außerordentliche Anhebung der Unterstützung ab dem Schuljahr 2023/2024 im Ausmaß von rund 15 Mio. €, so die Vereinbarung zwischen den Finanzausgleichspartnern.

973 Mio. € pro Jahr für Gesundheit

Für den Bereich Gesundheit sind im Zeitraum 2024 bis 2028 durchschnittlich 973 Mio. € pro Jahr an zusätzlichen Bundesmitteln vorgesehen. Details zu den Reformen im Gesundheitsbereich werden ebenfalls in einer eigenen Regierungsvorlage geregelt. Der Pflegefonds soll im Jahr 2024 auf 1,1 Mrd. € aufgestockt werden und auch dieser Betrag in den weiteren Jahren erhöht. Die Vereinbarung über die 24-Stunden-Betreuung wird ebenso weitergeführt, wie der Ausgleich für die Abschaffung des Pflegeregresses in der derzeitigen Höhe. Auch hierzu wird auf die diesbezüglichen Regierungsvorlagen, insbesondere auf die Änderung des Pflegefondsgesetzes, verwiesen.

Durch eine Änderung des Wohn- und Heizkostenzuschussgesetzes soll der Auszahlungszeitraum für das ursprünglich im Jahr 2023 abzuwickelnde Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz bis Ende des Jahres 2024 verlängert werden.

Das vorliegende Gesetzespaket umfasst auch eine Änderung beim Förderungsbegriff im Transparenzdatenbankgesetz. Dabei soll ermöglicht werden, ermitteln zu können, welche Geldzuwendungen aus öffentlichen Mitteln bei Letztempfänger:innen als Förderung ankommen. Den Erläuterungen zufolge muss die finanzielle Zuwendung das Bundesbudget nicht zwingend unter dem Titel "Förderung" verlassen haben. Umfasst sind demnach auch budgetäre Mittel von zwischengeschalteten Einheiten wie der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft. Weiterer Inhalt der Finanzausgleichsgespräche war die Einigung auf vollständige Einmeldung der Länder in die Transparenzdatenbank, inklusive dem Hoheitsbereich, den sensiblen Förderungen und Förderungen, die von ausgelagerten Einheiten vergeben werden. Dazu liegt eine getrennte Regierungsvorlage sowie eine 15a-Vereinbarung zur Transparenzdatenbank vor (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 1327/2023). (Schluss) gla