Parlamentskorrespondenz Nr. 1327 vom 01.12.2023
Neu im Finanzausschuss
Um neue Förderungen in gesamtstaatlicher Hinsicht zielgerichtet konzeptionieren zu können, haben sich Bund und Länder im Zuge der Finanzausgleichsverhandlung darauf geeinigt, dass Bund und Länder die Transparenzdatenbank im selben Umfang und in der selben Struktur verwenden bzw. befüllen. Konkret wurde eine Einigung auf vollständige Einmeldung der Länder in die Transparenzdatenbank, inklusive dem Hoheitsbereich, den sensiblen Förderungen und Förderungen, die von ausgelagerten Einheiten vergeben werden erzielt. Dazu liegen dem Finanzausschuss zwei Gesetzesentwürfe vor. Weitere Änderungen werden im Zuge des Gesetzespakets zum Finanzausgleich umgesetzt. Mit einer Bund-Länder-Vereinbarung soll, umfassende Transparenz bei staatlichen Förderungen geschaffen werden. Insbesondere im Lichte aktueller Krisen soll ein effizienter und effektiver Einsatz von Steuergeld bei der Vergabe staatlicher Förderungen ermöglicht werden (2314 d.B.).
Inhaltlich regelt die 15a-Vereinbarung die homogene Erfassung der Förderungsbeschreibungen, die Überprüfung des Bestehens gleichgelagerter Förderungsprogramme bei Konzeption einer neuen Förderung, die personenbezogene Abfrage vor Gewährung einer Förderung und die Analyse etwaiger Doppel- oder Mehrfachförderungen. Festgeschrieben wird die Übermittlung personenbezogener Daten durch Bund und Länder im selben Umfang sowie organisatorische Begleitmaßnahmen.
Um die gebietskörperschaftenübergreifenden Datenverarbeitung in der Transparenzdatenbank verfassungsrechtlich Abzusichern bedarf es einer Zweidrittelmehrheit des Nationalrats sowie des Bundesrats (2306 d.B.). Damit alle Gebietskörperschaften Daten in die Transparenzdatenbank übermitteln und diese vom Finanzministerium in der Transparenzdatenbank verarbeitet werden dürfen, ist es den Erläuterungen zufolge erforderlich, die Ermächtigung von Bund, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden zur Dateneinmeldung und Datenverarbeitung in den Verfassungsrang zu heben. Konkret sollen dadurch auch jene Daten, die im hoheitlichen Bereich vergebene Förderungen betreffen, übermittelt werden. (Schluss) gla