Parlamentskorrespondenz Nr. 41 vom 24.01.2024

Neu im Verfassungsausschuss

Volksbegehren fordert Rückzahlung aller COVID-Strafen

Wien (PK) – 101.652 Personen haben ein Volksbegehren unterschrieben, das die Rückzahlung sämtlicher Corona- bzw. COVID-Strafen fordert (2408 d.B.). Ihrer Ansicht nach haben die Behörden "zigtausende" Strafen zu Unrecht verhängt; zurückgezahlt bzw. erlassen habe man aber nur diejenigen, die von den Betroffenen erfolgreich angefochten wurden. Auch Strafen wegen eines eventuellen Verstoßes gegen die Impfpflicht sollten laut Volksbegehren von der Rückzahlungspflicht umfasst sein.

In der Begründung des Volksbegehrens machen die Initiator:innen rund um den Bevollmächtigten Robert Marschall geltend, dass COVID-19 manchmal "nur eine Grippekrankheit" oder sogar nur eine Infektion ohne Symptome sei und die Mortalitätsrate mit 0,3 % "eigentlich unerheblich". In diesem Sinn halten sie es "für einen Irrsinn", was "die Politik aus Corona gemacht hat". Nicht nur sei "Angst und Schrecken verbreitet", sondern in Österreich als einzigem EU-Land auch eine allgemeine Impfpflicht eingeführt worden. Folge seien psychische Krankheiten wie Depressionen und Vereinsamung bis hin zu Selbstmorden. Auch ein "ganz großes Korruptionskarussell" mit Kick-Back-Zahlungen von Pharmafirmen an Politiker:innen bzw. lukrativen Jobzusagen wollen die Einbringer:innen des Volksbegehrens nicht ausschließen.

Was die verhängten Strafen betrifft, kritisieren die Initiator:innen unter anderem, dass Betroffene ohne anwaltliche Vertretung und eventuell dazu noch ohne Zeug:innen "der Willkür der Richter voll ausgesetzt" gewesen seien. Zudem habe die Polizei auch Spazierengehen bzw. das Gehen auf Straßen bestraft, weil dieses "einfach so" als unangemeldete Demonstrationen gewertet worden sei. Auch Strafen wegen Verletzung von Abstandsregeln oder des Nichttragens eines Mund-Nasen-Schutzes sowie die Qualifizierung von "Ungeimpft"-Buttons in Form gelber Judensterne als NS-Wiederbetätigung werden in der Begründung als "Absurditäten" gewertet.

Vor der Zuweisung an den Verfassungsausschuss ist geplant, das Volksbegehren einer Ersten Lesung im Plenum des Nationalrats unterziehen. (Schluss) gs