Parlamentskorrespondenz Nr. 78 vom 01.02.2024

Neu im Verkehrsausschuss

Initiativantrag von ÖVP und Grünen zum Luftfahrtgesetz

Wien (PK) – ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger und Grünen-Verkehrssprecher Hermann Weratschnig schlagen in einem Initiativantrag Änderungen beim Luftfahrtgesetz vor (3872/A).

Ein Hauptpunkt der geplanten Novelle ist die Schaffung einer neuen Bestimmung, die ermöglichen soll, dass bestimmte Zivilflugplätze auch außerhalb der Betriebszeiten für den 24-Stunden-Rettungsflugbetrieb genutzt werden können. Voraussetzung dafür sei, dass die Luftfahrtsicherheit gewährleistet bleibe, heißt es in der Begründung des Antrags.

Weiters soll aus Gründen des Klima- und Umweltschutzes die Möglichkeit geschaffen werden, die Hindernisbefeuerung von Luftfahrthindernissen, die zum Schutz der Luftverkehrsteilnehmer über eine Nachtkennzeichnung verfügen müssen, nur bei Bedarf zu aktivieren. Die Neuerung im Luftfahrtgesetz soll im Wesentlichen bei Windkraftanlagen Anwendung finden, doch könnten auch weitere Luftfahrthindernisse davon profitieren, heißt es in der Gesetzesvorlage. Diese Umsetzung solle die Luftfahrtagentur Austro Control GmbH übernehmen, da sie bereits über die entsprechenden Anlagen und Techniken zur Luftfahrzeugerfassung verfüge und auf die notwendigen Daten zurückgreifen könne, heißt es in der Begründung des Vorschlags. (Schluss) sox