Parlamentskorrespondenz Nr. 94 vom 07.02.2024

Neu im Außenpolitischen Ausschuss

Wien (PK) – Österreichs Beitritt zum Internationalen Impfstoffinstitut (IVI) soll vom Nationalrat als Staatsvertrag genehmigt werden. In der Regierungsvorlage (2410 d.B.) dazu heißt es, man sehe Österreichs Teilnahme an einem globalen Netzwerk wie dem IVI als Vorteil bei der Bekämpfung von sich ausbreitenden Infektionskrankheiten und von zukünftigen Pandemien. Das Internationale Impfstoffinstitut mit Hauptsitz im südkoreanischen Seoul und europäischen Dependancen in Stockholm und Wien wurde 1997 auf Betreiben der UNO zum Zweck der Verbesserung der öffentlichen Gesundheit weltweit gegründet.

Als unabhängige, gemeinnützige und politisch neutrale Organisation hat sich das Institut der Erforschung, Entwicklung und Bereitstellung sicherer, wirksamer und erschwinglicher Impfstoffe verschrieben. Seine zu Evaluierungs- und Forschungszwecken hergestellten Testimpfstoffe darf das Institut nicht gewerblich verkaufen. Österreichs jährlicher Mitgliedsbeitrag an das IVI beträgt laut Regierung voraussichtlich rund 800.000 €, wobei die Ministerien für Forschung und für Gesundheit je die Hälfte tragen sollen. Das Außenministerium zahlt die Miete für das Wiener IVI-Büro von 60.000 € pro Jahr.

Änderungen im OPEC-Amtssitzabkommen

Die Regierung hat dem Parlament außerdem ein Änderungsprotokoll zum Amtssitzabkommen der OPEC als Staatsvertrag (2413 d.B.) zur Genehmigung vorgelegt. Darin wird die Organisation der Erdölexportierenden Länder völkerrechtlich dazu verpflichtet, für ihre etwa 150.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten einen Rechtsschutzmechanismus zu implementieren, der im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ist.

Weiters legt das Änderungsprotokoll fest, dass die OPEC sich vor österreichischen Gerichten verantworten muss, wenn an sie eine zivilrechtliche Schadenersatzklage durch Dritte wegen eines Verkehrsunfalls mit einem der OPEC zuzurechnenden Fahrzeug ergeht. Abgesehen davon bleibt die Immunität der internationalen Organisation in Bezug auf die österreichische Gerichtsbarkeit bestehen. Angestoßen wurden die Änderungen im OPEC-Amtssitzabkommen 2022 durch ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs, wonach die ursprüngliche Fassung nicht den verfassungsrechtlichen EMRK-Vorgaben entsprach. (Schluss) rei