Parlamentskorrespondenz Nr. 209 vom 05.03.2024
Neu im Umweltausschuss
Wien (PK) – Außenminister Alexander Schallenberg hat dem Nationalrat das Göteborg-Protokoll zur Ratifikation vorgelegt (2464 d.B.). Dieses zielt darauf ab, die Wirkungen von bestimmten Luftschadstoffen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu reduzieren. Im Fokus steht die Begrenzung und Verringerung der Auswirkungen von Versauerung durch Schwefeldioxid, Stickstoffoxiden und Ammoniak, von Eutrophierung (Überdüngung) durch Eintrag von Stickstoffoxiden und Ammoniak sowie von bodennahem Ozon.
Das Göteborg-Protokoll und seine Anhänge wurden im Jahr 2012 geändert. Diese Änderung wird dem Nationalrat ebenfalls zur Genehmigung vorgelegt (2465 d.B.). Darin enthalten sind Verpflichtungen zum besonders gesundheitsrelevanten Luftschadstoff Feinstaub PM2,5 sowie Emissionsminderungsziele, die ab dem Jahr 2020 einzuhalten sind. Ein besonderes Augenmerk wurde zudem auf die Minderung von Rußpartikeln (Black Carbon, BC) gelegt.
Das Göteborg-Protokoll ist ein Protokoll des Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE). Das Übereinkommen ist für Österreich seit 1983 in Kraft. Österreich hat bis auf das Göteborg-Protokoll alle Protokolle des Übereinkommens sowie deren Änderungen ratifiziert. Nach der Unterzeichnung des Göteborg-Protokolls 1999 soll es nun ratifiziert werden. In Österreich sei die spezielle Transformation des Göteborg-Protokolls aber bereits durch einschlägiges Unionsrecht erfolgt, wird in den Erläuterungen betont. Die Emissionsgrenzwerte der technischen Anhänge würden nicht über die national oder europarechtlich verbindlichen Standards hinausgehen. Daher würden die Emissionshöchstmengen von Österreich eingehalten. (Schluss) pst
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- 2465 d.B. - Entscheidung 2012/2 zur Änderung des Wortlauts und der Anhänge II bis IX des Protokolls von 1999 betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon und Aufnahme der neuen Anhänge X und XI
- 2464 d.B. - Protokoll zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon