Parlamentskorrespondenz Nr. 631 vom 14.06.2024

Neu im Verfassungsausschuss

Wien (PK) – Die Koalitionsparteien schlagen eine neue Förderschiene für Podcasts vor. Außerdem wollen sie die Fördertöpfe für privaten und für nicht-kommerziellen Rundfunk aufstocken und das Publizistikförderungsgesetz adaptieren. Die NEOS fordern, Lücken beim für Regierungsinserate geltenden "Kopfverbot" zu schließen.

Koalition will Podcasts mit 500.000 € pro Jahr fördern

Konkret sieht die von Kurt Egger (ÖVP) und Eva Blimlinger (Grüne) beantragte Novellierung des KommAustria-Gesetzes vor, regelmäßig erscheinende Podcasts zu den Themenbereichen Medien- und Digitalkompetenz, Information, Kultur, Bildung sowie Wissenschaft und Forschung künftig mit 500.000 € pro Jahr zu fördern (4098/A). Damit sollen Anreize zur Erstellung hochwertiger und innovativer Audio-Podcast-Formate österreichischer und europäischer Prägung geschaffen werden. Außerdem erhoffen sich die beiden Antragsteller:innen davon eine Belebung der heimischen Medienlandschaft.

Fördervoraussetzungen und Förderhöhe sollen dem Antrag zufolge nicht im Gesetz selbst, sondern in Richtlinien geregelt werden, wobei in den Erläuterungen bereits einige Eckpunkte dazu festgehalten sind. Demnach sollen periodisch erscheinende Podcasts mindestens 10.000 Downloads pro Monat und abgeschlossene Podcast-Serien mindestens 12.000 Downloads benötigen. Zudem haben Förderwerber:innen glaubhaft zu machen, dass es sich um einen auf Dauer angelegten Podcast-Betrieb handelt. Weiters sind für tägliche Podcasts mindestens 210 Episoden mit jeweils mindestens 10 Minuten und für wöchentliche Podcasts mindestens 42 Episoden mit jeweils mindestens 30 Minuten pro Jahr als Voraussetzung vorgesehen. In sich abgeschlossene Reportage-Podcasts ("Features") müssten aus mindestens sechs Episoden bestehen. Als maximale Förderhöhe nehmen ÖVP und Grüne 50.000 € pro Jahr für "daily" und "weekly" Podcasts und 25.000 € für abgeschlossene Serien in Aussicht.

Abgewickelt werden soll die Förderung innerhalb der bestehenden Förderstrukturen durch die RTR. Zu beachten ist laut Erläuterungen, dass es sich dabei um sogenannte De-minimis-Beihilfen handelt: also einem Unternehmen oder einer Unternehmensgruppe innerhalb von drei Jahren in Summe nicht mehr als 300.000 € – unter Einrechnung anderer De-Minimis-Beihilfen – gewährt werden dürfen.

Mehr Fördermittel für private TV-Sender und Privatradios

Der Antrag sieht darüber hinaus vor, die jährlichen Fördermittel für private TV-Sender und Privatradios beginnend mit heurigem Jahr um 5 Mio. € auf 25 Mio. € zu erhöhen, sofern die EU-Kommission keine Einwände geltend macht. Gleichzeitig soll der Fonds zur Förderung von nicht-kommerziellem Rundfunk von 5 Mio. € auf 6,25 Mio. € aufgestockt werden. Die zusätzlichen Mittel sind der RTR laut Antrag per 1. August aus dem Bundeshaushalt zu überweisen.

Mehr Geld soll es schließlich auch für die Förderung digitaler Übertragungstechniken geben. Die RTR soll dafür in den Jahren 2024 bis 2029 jeweils 1,5 Mio. € erhalten. Begründet wird das damit, dass die derzeit zur Verfügung stehenden 500.000 € nicht ausreichen, um digitale Rundfunkprogramme und innovative Projekte auch in den nächsten Jahren adäquat zu fördern und den Testbetrieb von 5G-Broadcast fortzusetzen, zumal das Bundeskanzleramt gemäß den Erläuterungen ab Juli 2024 mit 30 neuen DAB+-Programmen rechnet. Auch bei dieser Förderung handelt es sich um sogenannte De-minimis-Beihilfen.

Novelle zum Publizistikförderungsgesetz

Ebenfalls beantragt haben die Abgeordneten Kurt Egger (ÖVP) und Eva Blimlinger (Grüne) eine Novellierung des Publizistikförderungsgesetzes (4097/A). Demnach sollen Medieninhaber von Printmedien, die Förderungen nach dem Publizistikförderungsgesetz erhalten, auch Förderungen von anderen Gebietskörperschaften bekommen können. Das ist derzeit ausgeschlossen.

NEOS wolle "Lücken" im Medientransparenzgesetz schließen

Die NEOS sprechen sich in Form eines Entschließungsantrags dafür aus, "Lücken" im Medientransparenzgesetz zu schließen (4090/A(E)). Insbesondere ist es Abgeordneter Henrike Brandstötter ein Dorn im Auge, dass das sogenannte "Kopfverbot" – also das Verbot, Minister:innen, Landeshauptleute und andere Politiker:innen in mit Steuergeld bezahlten Inseraten abzubilden – nicht für Bürgermeister:innen gilt. Als konkretes Beispiel wird im Antrag auf ein Inserat im Linzer "City Magazin" mit dem Linzer Bürgermeister Klaus Luger verwiesen. Außerdem kritisiert Brandstötter, dass sich in der Tageszeitung "Österreich" Ende März über halbseitigen Inseraten der oberösterreichischen Landesregierung "wohlwollende" redaktionelle Beiträge über Landeshauptmann Thomas Stelzer und Integrationslandesrat Wolfgang Hattmannsdorfer samt Fotos befunden hätten.

Über eine von den Koalitionsparteien beantragte Novellierung des Medientransparenzgesetzes wird im Tourimusausschuss beraten. (Schluss) gs