Parlamentskorrespondenz Nr. 644 vom 14.06.2024

Neu im Justizausschuss

Wien (PK) – Die NEOS pochen auf eine Reform der Besitzstörungsverfahren (4081/A). Anlass für die Initiative des Abgeordneten Johannes Margreiter ist, dass Autofahrer:innen "seit Jahren kräftig zur Kasse gebeten" würden, wie es im Antrag heißt. In Abmahnbriefen werde Autofahrer:innen vorgeworfen, sie hätten auf Privatgrund umgedreht bzw. wären über einen Privatparkplatz gefahren. Dafür würden 400 € zur Zahlung vorgeschrieben, andernfalls drohe eine Klage wegen Besitzstörung. Der gerichtliche Besitzschutz werde "kommerziell" ausgenutzt, heißt es im NEOS-Antrag. NEOS schlagen daher eine Gesetzesänderung vor. Es sollte hier künftig eine Sonderregelung geben, sodass vor der Besitzstörungsklage eine Art "Pönale" in der Höhe von 70 € verlangt werde. Werde fristgerecht bezahlt und vom "Störer" eine verbindliche Erklärung abgegeben, mit der er sich verpflichtet, künftig diese "Störungen" zu unterlassen, solle das Recht des "Gestörten" zur Erhebung einer Besitzstörungsklage erlöschen. Generell sollte das Recht zur Erhebung solcher Klagen nur dann gegeben sein, wenn entsprechend gekennzeichnet würde – ähnlich wie bei öffentlich-rechtlichen Parkverboten.

Information über Entlassung von Täter:innen als "wirksame Opferschutzmaßnahme"

In einem weiteren Antrag (4087/A) der NEOS geht es um die Opfer von Gewalt – etwa häuslicher Gewalt oder Vergewaltigungen. In der derzeitigen Verfassung des Strafvollzugsgesetzes (StVG.) haben Betroffene das Recht darüber informiert zu werden, wenn Täter:innen aus der Haft entlassen werden. Laut dem von Johannes Margreiter eingebrachten Antragstext, ermögliche dies, dass Opfer sicherheitstechnische oder auch "einfach nur emotionale Vorbereitungsmaßnahmen" treffen könnten. Würden Täter:innen allerdings rückfällig, gebe es keine Information über weitere Haftentlassungen. Laut NEOS sollte das geändert werden, denn eine erneute Information würde eine wirksame Opferschutzmaßnahme darstellen. (Schluss) map