Parlamentskorrespondenz Nr. 851 vom 29.07.2024
Neu im Budgetausschuss
Wien (PK) – Österreich hat ab 2009 eine Reform des Haushaltsrechts umgesetzt. Dabei wurde unter anderem eine stärkere Ziel- und Wirkungsorientierung eingeführt. Eine Evaluierung fand 2017/18 statt. Das Finanzministerium hat die Ergebnisse in Arbeitsgruppen aufgearbeitet. Nun liegt dem Parlament eine Novelle des Bundeshaushaltsgesetzes vor (2704 d.B.).
Die dritte Etappe der Haushaltsrechtsreform wurde in zwei Pakete aufgeteilt. Ein technisches Paket, das legistisch, prozedural und redaktionell notwendige Anpassungen umfasst. Darunter finden sich Klarstellungen, die Berücksichtigung von Bundesministeriengesetz-Novellen und Anpassungen von Stichtagen. Zudem soll ein inhaltliches Paket Punkte mit höherem Abstimmungsbedarf, insbesondere die Themen Rücklagen und Wirkungsorientierung, regeln. Das vorliegende Gesetzespaket betrifft den technischen Teil.
Mit der Novelle soll unter anderem die Definition der "Förderung" sprachlich überarbeitet werden. Finanzzuweisungen, finanzausgleichsrechtliche Zuschüsse an Gebietskörperschaften und Zuschüsse mit Sozialleistungscharakter sind demnach keine Förderung. Klarstellungen soll es auch bei der gesetzlichen Verankerung der vereinfachten Folgenabschätzung, bei den haushaltsrechtlichen Sanktionen und bei der Definition liquider Mittel geben.
Rechtliche Vereinfachungen werden bei Vertretungsbehörden im Ausland mit geringem Personalstand vorgesehen. Ebenso bei Berichtspflichten zum Personalstand von Beschäftigten in ausgegliederten Einrichtungen. Entfallen soll die bundesinterne Verrechnung fiktiver Mieten und auch die zwingende Entgeltlichkeit beim Sachgüteraustausch soll es nicht mehr geben. (Schluss) gla
HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.