Parlamentskorrespondenz Nr. 854 vom 31.07.2024

Neu im Budgetausschuss

Wien (PK) – Ein Entschließungsantrag der SPÖ zielt darauf ab, die Steuerbegünstigungen für Menschen mit Behinderung an die Inflation anzupassen. In der von Verena Nussbaum (SPÖ) eingebrachten Forderung geht es um die Indexierung der pauschalen Freibeträge für außergewöhnliche Belastungen und aufgrund von Behinderungen (4137/A(E)).

Menschen mit Behinderungen haben bei einem festgestellten Grad der Behinderung über 25 % Anspruch auf pauschale Freibeträge bei der Lohnsteuer. Die pauschalen Freibeträge sind nach dem Grad der Behinderung gestaffelt und betragen beispielsweise bei einem Behinderungsgrad von 25 % 124 € pro Jahr, mit steigendem Grad der Behinderung steigt auch die Höhe des pauschalen Freibetrages.

Durch die pauschalen Freibeträge sollen Menschen mit Behinderungen entlastet und der durch die Behinderungen entstehende Mehraufwand reduziert werden, erklärt Nussbaum. Die hohen Inflationsraten und Preissteigerungen hätten zu Wertverlusten bei den Freibeträgen geführt, argumentiert sie. Die letzte Indexierung der pauschalen Freibeträge sei im Zuge der Steuerreform 2020 ab dem Veranlagungszeitraum für das Jahr 2019 erfolgt. Die geforderte Indexierung soll daher auch rückwirkend erfolgen. (Schluss) gla

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.